Forderungen nach Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Zunehmend wird gefordert, sie nicht über Ende 2022 hinaus zu verlängern.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.

Pflegebevollmächtigte des Bundes gegen Verlängerung

Die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll, plädiert dafür, die Ende des Jahres auslaufende gesetzliche Regelung nicht zu verlängern. «Ich habe immer gesagt, dass eine Impfpflicht nur Sinn macht, wenn sie für alle gilt. Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg», sagte Moll. Aus Sicht der SPD-Politikerin ist das Verantwortungsbewusstsein bei den Angestellten ohnehin hoch.

Lauterbach: Abhängig von Herbst- und Winterwelle

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob sie ausläuft oder verlängert wird. «Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen», hatte er im Bundestag erklärt.

Vermehrt Stimmen gegen Verlängerung

Patientenschützer wollen keine Verlängerung. «Der Bundesgesundheitsminister muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 31. Dezember endlich beerdigen», sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Ein bundesweit geltendes, tägliches Testregime sei der Weg, in der Alten- und Krankenpflege mit Corona zu leben, betonte Brysch.

Vor wenigen Tagen hatten Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege gefordert.

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dpa
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