Elternunterhalt

Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung der Kinder und (indirekt) auch der Schwiegerkinder, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Lebensbedarf ihrer (Schwieger-)Eltern durch Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche gegen volljährige Kinder ergibt sich unter anderem aus den §§ 1601 ff. BGB, insbesondere § 1601 und § 1602 Abs. 1 BGB.

Wann müssen Kinder Unterhalt zahlen?

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils richtet sich nach den Lebensverhältnissen (§ 1610 Abs. 1 BGB). Lebt er in einem Pflegeheim, entspricht sein Bedarf den Heimkosten. Hierauf sind Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Einkünfte, insbesondere Renten, anzurechnen. Reichen diese Mittel nicht aus, um die Kosten in voller Höhe zu decken, kommt ein Unterhaltsanspruch gegen die Kinder in Betracht. Dabei haften alle Kinder anteilig in dem Verhältnis, in dem ihr Einkommen zueinander steht.

Wie viel Geld und welches Vermögen dürfen unterhaltspflichtige Kinder für sich selbst behalten?

Beim Elternunterhalt ist zu berücksichtigen, dass die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern durch einen erhöhten Eigenbedarf und eine großzügige Anerkennung bestimmter Abzugspositionen (z. B. Darlehensverbindlichkeiten oder private Versicherungen) begrenzt wird. Dies hat zur Folge, dass Kindern gegenüber bedürftigen Eltern ein Selbstbehalt zusteht. Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. Regelmäßig ist nur die Hälfte der den Freibetrag übersteigenden Einkünfte für den Lebensunterhalt einzusetzen. Der Einsatz von Vermögen, z. B. eines Eigenheims, ist nicht erforderlich, wenn es der eigenen Alterssicherung dient. Darüber hinaus ist der Unterhaltspflichtige zur weiteren Absicherung berechtigt, neben der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge anzusparen, ohne auf bestimmte Anlageformen beschränkt zu sein.

Was gilt, wenn Kinder gegenüber mehr als einer Person zum Unterhalt verpflichtet sind?

Die Ansprüche auf Elternunterhalt stehen erst im sechsten Rang der möglichen Unterhaltspflichten eines Unterhaltspflichtigen (§ 1609 Nr. 6 BGB). D. h. ein unterhaltspflichtiges Kind muss seinen Eltern erst dann Unterhalt leisten, wenn es keine vorrangigen Unterhaltspflichten, z. B. gegenüber eigenen (minderjährigen und volljährigen) Kindern oder dem Ehegatten, zu erfüllen hat. Derartige Unterhaltsansprüche mindern die Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber seinem Elternteil. Nur wenn nach Erfüllung der vorrangigen Unterhaltsansprüche ein den Selbstbehalt übersteigendes Einkommen verbleibt, ist Raum für den Unterhaltsanspruch der Eltern.

Anspruchsübergang bei Bezug von Sozialleistungen

In der Praxis treten bei pflegebedürftigen Eltern regelmäßig die Sozialleistungsträger für die entstehenden Pflegekosten in Vorleistung. In diesem Falle geht der Unterhaltsanspruch des pflegebedürftigen Elternteils gegen seine Kinder auf den Sozialleistungsträger über (§ 94 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII). Dieser kann dann die ursprünglich dem unterhaltsberechtigten Elternteil zustehenden Unterhaltsansprüche gegen die Kinder geltend machen. Eine Rückgriffsmöglichkeit besteht also nur insoweit, als der pflegebedürftige Elternteil auch von dem Kind Unterhalt hätte verlangen können.

Mit Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) findet ein Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger nur noch statt, wenn das jährliche Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes mehr als 100.000,00 EUR beträgt.

News 18.06.2020 Kindeswohl spricht regelmäßig für gemeinsame Sorge

Beantragt ein Elternteil aus organisatorischen Gründen (ärztliche Behandlungen des Kindes, Schulangelegenheiten) Übertragung des alleinigen Sorgerechts, kann Erteilung einer Vollmacht durch den anderen Elternteil als milderes Mittel die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern.mehr

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News 09.01.2019 FG Kommentierung

Wird ein Elternteil krankheitsbedingt in einem Pflegeheim untergebracht, so sind die von einem Kind im Rahmen des Elternunterhalts geleisteten Zahlungen dem Grunde nach im Rahmen des § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.mehr

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News 01.06.2017 Elternunterhalt

Wichtig für Familienrechtsanwälte: Bei der Berechnung der Höhe des Elternunterhalts sind die für die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen mindestens bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen absetzbar.mehr

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News 20.04.2017 Sozialhilferegress

Eine nachdrückliche und dabei kränkende Kontaktverweigerung der Eltern über viele Jahre hinweg, lässt die Unterhaltspflicht von Kindern entfallen. Auch bei anderen Fallgruppen kann der Sozialhilferegress an fehlender Unterhaltspflicht scheitern, weil diese ein unbillige Härte wäre. Doch nicht jeder Kontaktabbruch kippt die Unterhaltspflicht.mehr

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News 29.03.2017 BGH zum Elternunterhalt

Nach der Entscheidung des Karlsruher Gerichts können bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt die Betreuungsleistungen des Unterhaltsschuldners an sein minderjähriges Kindes nicht monetarisiert werden. Der an das Kind geleistete Barunterhalt in der Form von Naturalunterhalt könne allerdings berücksichtigt werden, so der BGH.mehr

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News 23.03.2017 Sozialhilferegress und Elternunterhalt

Wenn Sozialhilfeträger Leistungen erbringen, fordern sie die oft ganz oder teilweise von Angehörigen des Empfängers zurück. Einflugschneise für die Rückforderung ist deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Leistungsempfänger.mehr

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News 16.02.2017 Verwirkung

Erwachsene Kinder sind ihren Eltern gegenüber im Falle der Bedürftigkeit grundsätzlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht kann aber entfallen, wenn die Inanspruchnahme als insgesamt grob unbillig erscheint, weil die Elternschaft wenig ruhmreich verlief.mehr

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News 06.07.2016 Elternunterhalt

Waren die Eltern sozialhilfebedürftig, müssen die unterhaltspflichtigen Kinder nur für ein kostengünstiges Heim aufkommen. Stehen mehrere Heime in diesem Preissegment zur Verfügung, steht dem Elternteil jedoch ein Entscheidungsspielraum bei der Auswahl zu und bei Unzumutbarkeit eines Heims auch die Übernahme höherer Kosten für ein anderes.mehr

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News 21.07.2015 Scheidung

Die in der Trennungszeit übliche 3/7-Quote gilt nicht bei sehr guten Einkommen. Doch wann entfällt diese Quotelung beim Trennungsunterhalt? Auf jeden Fall bei einem Nettoeinkommen von 8.000 EUR, so urteilt das OLG Hamm und gibt damit Familienrechtlern einen weiteren Hinweis darauf, wo die Sättigungsgrenze liegt und was „sehr gute Einkommensverhältnisse“ sind.mehr

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News 29.01.2015 Elternunterhalt

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News 10.11.2014 Pflegeheimkosten

Der BGH hatte zu entscheiden, inwiefern eine nicht erwerbstätige, verheiratete  Tochter für die Heimkosten ihrer Mutter aufzukommen hat und in welcher Höhe ihr Taschengeldanspruch gegen ihren Ehegatten zur Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden darf. Auch ohne eigene Einnahmen sah man Leistungsfähigkeit.mehr

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News 13.02.2014 Elternunterhalt

Wer zahlt, wenn sich Eltern die stationäre Pflege nicht leisten können? Häufig wenden sich die Sozialämter an die Kinder. Doch wie viel müssen die Kinder übernehmen? Rechtsanwalt Jochem Schausten gibt Antworten auf wichtige Fragen.mehr

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News 12.02.2014 BGH-Beschluss zu Elternunterhalt

Ein Kind muss auch für Eltern, die sich ihm gegenüber abweisend verhalten, für die Heimkosten aufkommen. Zwar kann der Unterhaltsanspruch bei groben Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten verwirkt sein. Die Grenze dafür, was dafür in der Familie vorgefallen sein muss, hat der BGH nun aber deutlich hinausgeschoben.mehr

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News 08.08.2013 BGH

Der BGH hat in einem Beschluss vom 7.8.2013 entschieden, dass ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen gilt, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss.mehr

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Serie 24.07.2013 Elternunterhalt - wann haften Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern?

Auch wenn der Elternunterhalt sich grundsätzlich nach der finanziellen Lebenssituation des Unterhaltsberechtigten bemisst, so setzt die Unterhaltspflicht aber dennoch auch die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Kindes voraus.mehr

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Serie 19.07.2013 Elternunterhalt - wann haften Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern?

... dann verstehen die Abkömmlinge oft die Welt nicht mehr. In der Praxis wird diese Unterhaltsvariante angesichts der sich auf den Kopf stellenden Alterspyramide immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch die Gerichte beschäftigen.mehr

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