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Zuordnung von Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung/Einzelveranlagung

Erstattungsüberhang


Kapitel
Vorauszahlungen Einzelveranlagung Erstattungsüberhang

Verbleibt nach Abrechnung der für beide Ehegatten festgesetzten Steuern noch ein Rest der Vorauszahlungen, ist dieser nach Köpfen zu erstatten. 

Beispiel:

  • Ehegatte A, festzusetzende Steuer 2012: 3.000 EUR.
  • Ehegatte B, festzusetzende Steuer 2012: 2.000 EUR.
  • Ausschließlich für Gesamtschuldner festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen: 6.000 EUR.

 

Abrechnung Ehegatte A 


 Abrechnung Ehegatte B 


Festzusetzende Steuer 

3.000 EUR 

Festzusetzende Steuer 

2.000 EUR 

./. Vorauszahlungen 

3.500 EUR 

./. Vorauszahlungen 

2.500 EUR 

Erstattungsanspruch 

-500 EUR 

Erstattungsanspruch 

-500 EUR 

Über die Zuordnung der gesamtschuldnerisch festgesetzten und entrichteten Vorauszahlungen ist erst nach Abzug der individuell zuzurechnenden Steuerabzugsbeträge und Vorauszahlungen (getrennt festgesetzte Vorauszahlungen oder mit Tilgungsbestimmung geleistet) zu entscheiden (BMF-Schreiben v. 31.1.13).

Beispiel

  • Ehegatte A,festzusetzende Steuer 2012: 3.000 EUR.
  • Ehegatte B, festzusetzende Steuer 2012: 2.000 EUR
  • Steuerabzugsbeträge B: 1.000 EUR, ausschließlich für Gesamtschuldner.
  • festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 6.000 EUR.

Abrechnung Ehegatte A 


Abrechnung Ehegatte B 


   

Festzusetzende Steuer 

2.000 EUR 



./, Steuerabzugsbeträge 

1.000 EUR 

Festzusetzende Steuer 

3.000 EUR 

Zwischensumme 

1.000 EUR 

./. Vorauszahlungen 

4.000 EUR 

./. Vorauszahlungen 

2.000 EUR 

Erstattungsanspruch 

-1.000 EUR  

Erstattungsanspruch 

-1.000 EUR 

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