Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
Neue steuerliche Regeln für Fremdwährungskonten
Private Fremdwährungskonten stehen seit den BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 und 14. Mai 2025 im Fokus. Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Behandlung grundlegend neu geordnet. Viele Vorgänge, die früher nicht steuerpflichtig waren, lösen heute steuerliche Konsequenzen aus – oft rückwirkend, wenn Veranlagungen noch offen sind.
Die fintegra Service GmbH, spezialisiert auf digitale Lösungen im Vermögensbereich, beobachtet seit Monaten eine deutlich steigende Zahl von Rückfragen in Kanzleien – insbesondere zur korrekten Einordnung und Deklaration.
Kernpunkt der Neuregelung ist die Unterscheidung zwischen verzinslichen Konten, unverzinslichen Konten und Zahlungsverkehrskonten. Abhängig von der Einstufung gelten unterschiedliche Vorschriften nach § 20 EStG oder § 23 EStG.
Warum jede Transaktion relevant sein kann
Ob Einzahlungen, Auszahlungen oder Kontoüberträge: Viele Bewegungen gelten steuerlich als Anschaffung oder Veräußerung einer Fremdwährung. Dadurch können bereits kleine Kursänderungen steuerpflichtige Währungsgewinne oder -verluste erzeugen.
Beispiel aus der Praxis: Zinsgutschriften auf verzinslichen Konten gelten als neue Anschaffung eines Fremdwährungsbetrags. Bei späterem Rücktausch entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Anders ist es nach § 23 EStG: Hier sind Zinsgutschriften bzw. Dividendenzahlungen als sogenannte unechte Anschaffungen nicht steuerrelevant (so auch das nachfolgende Beispiel). Auch FIFO spielt eine zentrale Rolle, was die manuelle Nachverfolgung erschwert.
Hohe Prüfungsintensität seit 2025
Seit 2025 behalten viele Banken erstmals Kapitalertragsteuer auf Währungsgewinne ein. Diese Information erscheint in Erträgnisaufstellungen ab 2026. Damit steigt die Aufgriffswahrscheinlichkeit für vergangene Jahre erheblich – insbesondere, wenn Kontoinhabende Währungsgewinne bisher nicht erklärt haben.
Gerade in Fällen, in denen steuerliche Vorgänge aus der Vergangenheit betroffen sind, benötigen Steuerkanzleien eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung, Aufbereitung und Kommunikation gegenüber Finanzbehörden.
Die Herausforderung für Beratende
Für steuerlich Verantwortliche bedeutet die Neuregelung eine erhebliche Mehrbelastung. Die korrekte Einordnung von Konten, die Abgrenzung zwischen § 20 und § 23 EStG, das Nachvollziehen von FIFO-Ketten sowie die korrekte Ermittlung von Währungsgewinnen sind manuell kaum darstellbar.
Gleichzeitig erwarten viele Kontoinhabende klare Auskünfte – insbesondere, wenn Banken erstmals Kapitalertragsteuer einbehalten oder das Finanzamt Rückfragen stellt.
Wie fintegra im Fremdwährungsreporting unterstützt
fintegra bietet ein digitales Fremdwährungsreporting, das steuerlich relevante Bewegungen automatisch analysiert und konsistent auswertet. Die Lösung bildet FIFO-Ketten vollständig ab und weist steuerpflichtige Gewinne und Verluste sowohl nach § 20 EStG als auch nach § 23 EStG aus.
Für Steuerkanzleien bedeutet das:
- deutliche Zeitersparnis bei der Auswertung einzelner Fremdwährungskonten
- korrekte Einordnung verzinslicher und unverzinslicher Konten
- nachvollziehbare und prüfungssichere Dokumentation für Finanzbehörden
- Reduzierung von Haftungsrisiken bei fehlerhafter Deklaration
Die Auswertungen bieten eine klare, strukturierte Entscheidungsbasis – sowohl für Beratende als auch für Kontoinhabende.
Fazit – jetzt handeln, Risiken minimieren
Die neuen Vorgaben der Finanzverwaltung verändern den Umgang mit privaten Fremdwährungskonten grundlegend. Wer die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig erkennt und auf digitale Unterstützung setzt, schafft Sicherheit: für die eigene Beratungspraxis ebenso wie für die betroffenen Kontoinhabenden.
Weitere Informationen
Mehr zum digitalen Fremdwährungsreporting von fintegra finden Sie unter:
https://fintegra.de/fremdwaehrungsreporting
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