Splittingtarif für eingetragene Partnerschaften
"Im Interesse der betroffenen Lebenspartner haben wir zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2013 einen Erlass an alle Finanzämter im Land versandt, in dem eine einheitliche Verfahrensweise zur Umsetzung erläutert wurde. So konnten wir die Erstellung ordnungsgemäßer Steuerbescheide auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Partner gewährleisten", erläuterte der Minister.
Die Finanzämter gewähren auch eingetragenen Lebenspartnern bei den Steuerfestsetzungen den Splittingtarif, sofern die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen. Hiervon sind alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 betroffen – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In Hessen konnten bereits mehr als zwei Drittel der rückwirkenden Anträge auf Zusammenveranlagung – das entspricht rund 1000 eingetragenen Lebenspartnerschaften – durch Erlass entsprechender Steuerbescheide erledigt werden. Alle übrigen Anträge befinden sich in Bearbeitung und werden in den nächsten Wochen abgeschlossen.
Für die Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mussten technische Details der Steuerbearbeitungssoftware angepasst werden. Hierzu wurde ein landeseigenes Automationsverfahren entwickelt, so dass falsche Anreden oder Adressierungen bei Steuerbescheiden für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeschlossen werden konnten. Dadurch konnte auch gewährleistet werden, dass bei allen Betroffenen ein ordnungsgemäßer Steuerbescheid ausgestellt wird, der im Vergleich mit anderen Ländern ohne handschriftliche Streichungen oder Ergänzungen auskommt.
In den hessischen Finanzämtern hat sich die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften seit dem vergangenen Jahr um 502 auf insgesamt 1.873 erhöht und wird voraussichtlich weiter steigen. In Zukunft werden die hiermit verbundenen, jährlich eingehenden Steuererklärungen – wie alle eingehenden Steuererklärungen – routinemäßig bearbeitet.
FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 5.3.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026