Geplante Änderungen bei der Einkommensteuer

Die Steuerpolitik ist ein wichtiger Aspekt in den Wahlprogrammen der Parteien. Nachfolgend werden zunächst die Pläne vorgestellt, die Privatpersonen betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um Änderungen im Einkommensteuerrecht.

Änderungen im Einkommensteuertarif

CDU/CSU und FDP halten grundsätzlich am bisherigen ESt-Tarif fest. Er soll jedoch regelmäßig angepasst werden, um die sog. kalte Progression zu verhindern. SPD, GRÜNE und LINKE wollen dagegen erhebliche Änderungen am ESt-Tarif vornehmen. Die GRÜNEN wollen den steuerfreien Grundfreibetrag auf 8.700 EUR und die LINKEN sogar auf 9.700 EUR anheben.

Auch dem derzeitigen Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer (42% bzw. 45%) droht eine Anhebung. So soll nach den Vorschlägen der SPD ein Steuersatz von 49 % für Einkommen über 100.000 EUR bzw. 200.000 EUR bei Eheleuten zur Anwendung kommen. Die GRÜNEN wollen einen Steuersatz von 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 EUR und einen Steuersatz von 49 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 EUR. Noch weiter gehen die LINKEN, die einen Steuersatz von 53 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 EUR und einen neuen Spitzensteuersatz von 75 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 1.000.000 EUR fordern.

Steuerpflicht

Die GRÜNEN wollen zudem den Kreis der Steuerpflichtigen erhöhen, indem die deutsche Steuerpflicht an die Nationalität gekoppelt wird. Dies soll dazu dienen, eine „Steuervermeidung per Wegzug“ zu verhindern.

Ehegattensplitting

In allen Wahlprogrammen wird die Besteuerung von Familien thematisiert, insbesondere die Zukunft des Ehegattensplittings. Nahezu alle Parteien wollen eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. In diesem Punkt wurden die Parteien allerdings von der Realität, d.h. in diesem Fall dem Bundesverfassungsgericht, eingeholt, das eine Gleichstellung anordnet. Der Gesetzgeber hat hier auch bereits reagiert.

SPD, GRÜNE und LINKE wollen darüber hinaus das Ehegattensplitting grundsätzlich reformieren. Die SPD will einen neuen Partnerschaftstarif einführen, bei dem beide Partner unter Berücksichtigung gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen individuell besteuert werden. Die GRÜNEN wollen das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum umwandeln. Während der neue Partnerschaftstarif der SPD erst für künftig geschlossene Partnerschaften gelten soll (für bestehende Partnerschaften gilt weiter das Ehegattensplitting), soll das Konzept der GRÜNEN auch für bestehende Partnerschaften angewendet werden. Die Gleichbehandlung bestehender und künftiger Ehen wollen die GRÜNEN durch Deckelung des Splittingvorteils erreichen. Hier soll zunächst die Belastung aus der Reform des Ehegattensplittings auf Haushalte mit einem Einkommen von zusammen mindestens 60.000 EUR gedeckelt werden. Anschließend soll der Deckel über 10 Jahre abgebaut werden.

Die FDP will dagegen das Ehegattensplitting beibehalten und auf eingetragene Lebenspartner ausdehnen.

Die LINKEN fordern eine Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einführung einer individuellen Besteuerung. Dadurch erzielte Einsparungen sollen zur Förderung des Zusammenlebens mit Kindern eingesetzt werden.

Die SPD strebt zudem eine steuerlich gerechtere Behandlung von Alleinerziehenden an. Ferner will sie bei den Steuerklassen statt der Steuerklassenkombination III/V das Faktorverfahren zur Norm machen. Bezüglich der Abschaffung der Steuerklasse V bekommt die SPD Unterstützung von der FDP, die das auch fordert.

Kinderfreibetrag

CDU/CSU und FDP wollen das bisherige Konzept der Kinderberücksichtigung beibehalten, in dem für Kinder der Maximalbetrag aus Kindergeld oder Steuerentlastung aufgrund der Berücksichtigung der Kinderfreibeträge gewährt wird. Beide Parteien schlagen eine schrittweise Anhebung der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern auf die Höhe des Freibetrags für Erwachsene (2013: 8.130 EUR und 2014: 8.354 EUR) bzw. eine Erhöhung des Kindergelds vor.

SPD und GRÜNE planen dagegen die Abschaffung der Kinderfreibeträge, sodass jedes Kind - unabhängig vom Einkommen seiner Familie - die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Die SPD möchte zudem das Kindergeld um 140 EUR pro Kind bei Monatseinkommen unter 3.000 EUR anheben. Ansonsten sollen die bisherigen Kindergeldsätze (derzeit Kind 1 und 2: 184 EUR pro Kind, Kind 3: 190 EUR und ab Kind 4: 215 EUR pro Kind) beibehalten werden.

Die GRÜNEN wollen eine Kindergrundsicherung einführen, die der Höhe nach so bemessen ist, dass die Kinderfreibeträge verfassungskonform abgeschafft werden können.

Abgeltungsteuer auf Kapitalanlagen

Auch bei der Besteuerung von Kapitalanlagen gehen die Forderungen weit auseinander. Während die FDP ausdrücklich die Beibehaltung der Abgeltungsteuer als Erfolgsmodell fordert, plädieren GRÜNE und LINKE für eine Abschaffung und eine progressive Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem normalen ESt-Tarif. Die SPD fordert dagegen zunächst eine Anhebung des derzeitigen Abgeltungssteuersatzes von 25% auf 32%. Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer will die SPD nur dann, wenn das Steueraufkommen bei individueller Besteuerung höher wäre. Die FDP fordert dagegen die Anhebung des Sparerfreibetrags.

Vermieter/Wohnungsbauförderung
Die Förderung von bezahlbarem Wohnraum haben CDU/CSU und FDP im Visier. CDU/CSU möchten hier die Rahmenbedingungen durch steuerliche Anreize und Zuschüsse verbessern. Die FDP schlägt konkret die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) vor.

Einen anderen Weg gehen die LINKEN. Diese fordern die Abschaffung der steuerbegünstigten Veräußerung von Wohngebäuden, was die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist bedeuten dürfte. Zudem fordern sie bei Leerstand die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung abzuschaffen.

Energetische Sanierung

Die Wahlprogramme der Parteien enthalten auch Anreize für die energetische Gebäudesanierung. So wollen CDU/CSU und FDP solche Maßnahmen durch die steuerliche Förderung privater Investitionen fördern. Auch die LINKEN wollen solche Maßnahmen fördern, lassen allerdings noch offen in welcher Form.

Eigenheimbesitzer
Für Eigenheimbesitzer möchten CDU/CSU die Aufwendungen zur Sicherung der eigenen Wohnung steuerlich begünstigen.