Geplante Änderungen für Unternehmen

Auch zur Besteuerung von Unternehmen enthalten die Wahlprogramme viele interessante Ansätze. Dabei wird teilweise zwischen den verschiedenen Rechtsformen differenziert.

Kapitalgesellschaften

Interessant vor allem für mittelständische Kapitalgesellschaften ist der Vorschlag der FDP, sich auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuern zu lassen. Eine solche transparente Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften auf Ebene der Anteilseigner wird in den USA unter dem Namen „Check the Box“ bereits praktiziert und stand im Rahmen der Unternehmensteuerreform im Jahr 2000 auch in Deutschland schon kurz vor der Einführung.

Die LINKEN fordern als einzige Partei die Erhöhung des KSt-Satzes von derzeit 15 % auf 25 % und eine Abschaffung der Steuerbefreiung von Gewinnen einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften

Die Eigenkapitalbasis bei Personengesellschaften soll nach einem Vorschlag der FDP durch eine steuermindernde Eigenkapitalverzinsung gestärkt werden.

Betriebsausgabenabzug

Die FDP tritt für die Beibehaltung des bisherigen Betriebsausgabenabzugs ein. Die SPD möchte den Betriebsausgabenabzug bzgl. der Absetzbarkeit von Kraftstoffkosten bei großen Firmenwagen begrenzen und für die Finanztransaktionssteuer, sollte sie kommen, ausschließen.

Die Vorschläge der GRÜNEN sehen Erleichterungen beim Betriebsausgabenabzug vor. So soll die Grenze für die sofort abschreibungsfähigen GWG erhöht und gleichzeitig die Poolabschreibung abgeschafft werden.

Begrenzt werden soll auch der Betriebsausgabenabzug für Managergehälter. Geht es nach SPD, GRÜNEN und LINKEN sollen künftig Managergehälter nur bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro in vollem Umfang als Betriebsausgaben anzuerkennen sein. Nach Ansicht der GRÜNEN und der LINKEN sollen bei Gehältern über 500.000 Euro der 500.000 Euro übersteigende Betrag nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können, während die SPD zumindest noch die steuerliche Berücksichtigung des 500.000 Euro übersteigenden Gehalts zur Hälfte zulassen will.

Dienstwagen

Verschärfungen drohen auch bei der Besteuerung von Dienstwagen. Während die SPD konkret die Begrenzung der Absetzbarkeit von Kraftstoffkosten bei großen Firmenwagen fordert, fordern die GRÜNEN noch relativ unbestimmt die ökologische Besteuerung von Dienstwagen und die LINKEN den schrittweisen Abbau des steuerlichen Dienstwagenprivilegs. Die FDP lehnt dagegen die Verteuerung des motorisierten Individualverkehrs durch höhere Steuern bzw. die Abschaffung der Pendlerpauschale ab.

Zinsschranke/Funktionsverlagerung

Zudem fordern die GRÜNEN eine Prüfung, ob die ursprüngliche Zielsetzung und Aufkommenswirkung der Funktionsverlagerungsbesteuerung und der Zinsschranke erreicht wird. Ggf. sollen Nachjustierungen in Form von Verschärfungen vorgenommen werden.

Forschungsförderung

Ein weiteres großes Thema in den Wahlkampfkonzepten ist die Forschungsförderung. CDU/CSU und FDP fordern die Einführung und Intensivierung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten.

Die SPD schlägt konkret die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten (Sonderabschreibung, degressive AfA) oder durch eine Investitionszulage (neue Form der steuerlichen Forschungsförderung) für besonders erwünschte Investitionen (z. B. im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz) vor. Die GRÜNEN plädieren für die Einführung einer 15%igen Steuergutschrift für Forschungsausgaben von Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Gewerbesteuer

Die Reform der Gewerbesteuer findet sich in den aktuellen Wahlkampfprogrammen wieder. Während die SPD noch recht vage die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer mit dem Ziel einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen fordert, treten GRÜNE und LINKE für den Umbau der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage sowie für die Einbeziehung der Freiberufler ein. Zudem sollen u. a. Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren stärker in die Gewerbesteuer einbezogen werden. Bleiben soll nach dem Willen von den GRÜNEN und der LINKEN die Berücksichtigung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer (GewSt-Anrechnung).

In eine andere Richtung gehen da die Vorschläge der FDP, die zum einen die Gewerbesteuer in ein kommunales Einkommen- und Körperschaftsteuersystem überführen will und zum anderen die heutigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (z.B. Mieten und Zinsen) beseitigen will.

Konzernbesteuerung

Eine Reform der deutschen Konzernbesteuerung fordert die FDP. Darin enthalten soll nicht nur ein wettbewerbsfähiges Gruppenbesteuerungsrecht nach österreichischem Vorbild sein, sondern auch, dass bei Umwandlungen innerhalb des Konzerns keine Ertragsteuer und Grunderwerbsteuer anfällt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die GRÜNEN planen auch Änderungen in Doppelbesteuerungsabkommen. So soll von der derzeit vorherrschenden Freistellungsmethode auf die Anrechnungsmethode übergegangen werden. Dies kann z. B. für international tätige mittelständische Personengesellschaften erhebliche steuerliche Mehrbelastungen bedeuten, da durch die Anrechnungsmethode die Steuerbelastung auf die höhere der beiden Staaten heraufgeschleust wird. Zudem sollen DBA künftig so ausgestaltet werden, dass aggressive Steuergestaltung und schädlicher Steuerwettbewerb zwischen Staaten verhindert werden.

Energiebesteuerung

Ein weiteres Thema, das in allen Wahlprogrammen zu finden ist, ist die Energiebesteuerung.

CDU/CSU fordern künftig eine zielgenaue Entlastung für energieintensive Industrien, um Nachteile durch unterschiedliche internationale Rahmenbedingungen bei Steuern und Abgaben auszugleichen. Die FDP fordert als Sofortmaßnahme eine Senkung der Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestmaß. Sie tritt außerdem für eine Beibehaltung der Ausnahmen von der EEG-Umlage und der Stromsteuer für energieintensiv produzierende Unternehmen ein und lehnt die Ersetzung des EU-Emissionshandels durch eine CO2-Steuer ausdrücklich ab.

Die SPD plädiert für eine Senkung der Stromsteuer zur Vermeidung weiterer Belastungen für die produzierende Wirtschaft. Dies soll durch eine grundlegende Reform des EEG angegangen werden. Für die Gewährung der Steuervergünstigungen bei Energiesteuern für die Industrie fordert die SPD die Erbringung von Nachweisen, dass ein angemessenes Energiemanagement existiert und der Energieverbrauch tatsächlich so weit vermindert wurde, wie es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Außerdem soll die Begünstigung von Flugbenzin im Rahmen einer europäischen Lösung gestrichen werden.

Die GRÜNEN setzen sich für das Abschmelzen ökologisch schädlicher Subventionen wie z.B. der Dienstwagenbesteuerung, der Flugverkehrsprivilegien und Ausnahmen bei der Ökosteuer ein.

In eine ähnliche Richtung gehen die Forderung der LINKEN, die eine Abschaffung von Ausnahme- und Befreiungsregelungen für die Industrie bei der Ökosteuer und den Energieabgaben sowie ökologisch kontraproduktiver Vergünstigungen und Subventionen (u. a. durch Einführung einer Kerosinsteuer und die Umgestaltung des Dienst- und Firmenwagenprivilegs) verlangen

Mitarbeiterbeteiligung und Wagniskapital
Attraktivere steuerliche und sozialversicherungspflichtige Rahmenbedingungen möchte die CDU/CSU für Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Zudem wollen CDU/CSU und FDP für Investoren (Business Angel, Venture Capital) junger, wachstumsstarker Unternehmen (vor allem im High-Tech-Bereich) die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So schlägt die CDU/CSU vor, das Programm zur Förderung von Wagniskapital durch Investitionszuschüsse zu verlängern und die Mittel zu verdoppeln. Zudem sollen die Zuschüsse von der Ertragsbesteuerung freigestellt werden.

Auch die Förderung der Fortführung von Unternehmen in Familienhand haben CDU/CSU im Fokus. Betriebsübergaben sollten Unternehmer nicht zum Verkauf oder zur Betriebsaufgabe drängen.