Neuer Anlauf für das JStG 2013
Die Länder haben am 1.3.2013 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Er enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht unter anderem an europäische Vorgaben anpassen sollen. Die Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag - der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss - am 17.1.2013 abgelehnt.
Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von 6 Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in eigenem Gesetzentwurf
Die Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit einem ebenfalls am 1.3.2013 beschlossenen Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Dies hatten sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2013 im September letzten Jahres gefordert.
Zur Begründung führen sie aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken. Auch dieser Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von 3 Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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