Wahl der Lohnsteuerklasse bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern
„Hessens Landesregierung setzt sich für eine möglichst große Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen ein. Die Einführung der Steuerklasse IV mit Faktor für berufstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartner hat diesen gesellschafts- und steuerpolitischen Grundgedanken nach unserer Auffassung bekräftigt“, erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozial- und Integrationsminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Das Faktorverfahren bietet für Ehepaare und Lebenspartner eine Alternative zu herkömmlichen Wahlmöglichkeiten der Lohnsteuerklassen wie die Kombination der Steuerklassen IV/IV oder III/V. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings wird beim Faktorverfahren so auf beide Partner verteilt, wie es ihren jeweiligen Anteilen am Gesamteinkommen entspricht. „Der Vergleich der unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten lohnt sich – so können Ehepaare und Lebenspartner die individuell beste Lösung bei der Besteuerung finden“, betonte der Finanzminister. Die Landesregierung stärke damit die Eigenverantwortung der hessischen Bürgerinnen und Bürger: „Die Familien, Ehepaare und Lebenspartner in Hessen wissen selbst am allerbesten, was gut für sie ist. Diese Überzeugung vertreten wir auch in der Steuerpolitik: Wir bevormunden die Menschen nicht, sondern bieten ihnen verschiedene Optionen an, über die wir gezielt informieren“, so Schäfer.
Faktorverfahren ist bislang noch zu wenig bekannt
Unter dem hessischen Vorsitz der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) wurde im Oktober letzten Jahres festgestellt, dass das Faktorverfahren als weitere Option bei den Lohnsteuerklassen bislang noch zu wenig bekannt ist. „Die Konferenz hat daher unter meinem Vorsitz beschlossen, dass die für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerien gemeinsam mit den jeweiligen Finanzministerien der Länder nochmals über das Faktorverfahren als zusätzliche Möglichkeit einer Lohnsteuerklasse bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften informieren“, so Grüttner.
Das Faktorverfahren wurde im Jahr 2010 eingeführt und kann bei ungleichen Einkommen eine Alternative zur Kombination der Steuerklassen III/V bieten. Durch den Wechsel der Paare zur Steuerklasse IV mit Faktor kann der geringer verdienende Partner so gegebenenfalls ein höheres monatliches Nettoeinkommen als bei der Steuerklassenkombination III/V erzielen. Dies kann sich auch positiv auf Lohnersatzleistungen – wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- und das Elterngeld – auswirken, deren Höhe vom Nettolohn abhängt und die daher für den Partner in Steuerklasse V entsprechend niedrig ausfallen. Darüber hinaus lassen sich hohe Steuernachzahlungen im Rahmen der späteren Einkommensteuerveranlagung durch das Faktorverfahren häufig vermeiden, da es den Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug sehr genau berücksichtigt.
„Bisher wird das Faktorverfahren eher zögerlich genutzt. Wir möchten deshalb alle Familien, Ehepaare und Lebenspartner dazu ermuntern, sich über das Lohnsteuerverfahren näher zu informieren. Hierzu halten wir verschiedene Informationsangebote bereit, um unseren Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Entscheidung bei der Wahl der Lohnsteuerklassen zu erleichtern“, bekräftigten Finanzminister Schäfer und Sozialminister Grüttner abschließend.
FinMin Hessen v. 20.1.2015
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