Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Akteneinsicht

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält (anders als andere Verfahrensordnungen) keine Regelung, die dem Stpfl Anspruch auf Einsicht in die Akten des FA gibt. Ein solches Einsichtsrecht ist aus §§ 91, 364 AO nicht abzuleiten (BFH 228, 139 = BStBl 2010 II, 729). Hierbei handelt es sich nicht um eine unbewusste Regelungslücke; der Gesetzgeber hat vielmehr ausdrücklich u... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Dem liegt der zutreffende Ansatz zugrunde, dass die FÄ eine wichtige Erkenntnisquelle für derartige Gestaltungen sind.[1] Zu meldende Tatsachen können neben abstrakten oder anonymen auch personenbezogene Date... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Steuerbescheide sind gem. § 157 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 3 Der Steuerbescheid ist gem. § 155 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 118 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, weshalb hinsichtlich seiner Form und seinem Inhalt grundsätzlich die §§ 119, 120 und 121 AO zu beachten sind. § 157 AO ist demgegenüber eine speziellere Regelung, die die Bestimmungen der §§ 119, 120 und 121 AO teilweise verdrängt bzw. konkretisiert. Wie Steuerbescheide bekanntz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.2 Verbindung mit sonstigen Verwaltungsakten (Satz 2 und 3)

Rz. 67 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche gegen einen oder mehrere der Stpfl. mit zusammengefassten Steuerbescheiden i. S. d. § 155 Abs. 3 S. 1 AO verbunden werden. Das gilt nur für steuerliche Nebenleistungen, die zumindest in einem sachlichen Zusammenhang zu der mit dem zusammengefass... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.5 Mitteilungspflicht der Meldebehörden

Rz. 10 Die Daten zur Religionsangehörigkeit, zum Familienstand sowie zu Kindern (§ 39e Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3) und deren Änderungen im Melderegister haben die Meldebehörden dem BZSt unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtstages mitzuteilen (§ 39e Abs. 2 S. 2 EStG). Die Mitteilung muss für jeden Stpfl. – unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht – erf... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schätzung nach Rückforderun... / Entscheidung

Das FG Münster bestätigt, dass das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt war. Wenn ein Steuerpflichtiger trotz bestehender Pflicht keine Steuererklärungen abgibt und die tatsächlichen Einkünfte nicht festgestellt werden können, darf das Finanzamt schätzen. Dabei sind alle verfügbaren und relevanten Umstände zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind steuer... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schätzung nach Rückforderun... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe und die anschließende Steuerschätzung rechtmäßig sein können, wenn keine Steuererklärungen abgegeben werden. Ein möglicher Verstoß gegen das Steuergeheimnis ändert nichts an der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Steuergeheimnis, Geheimhaltung (Abs. 1)

Rz. 2 § 19 Abs. 1 EUAHiG regelt das Verhältnis des deutschen Steuergeheimnisses zu den Informationen, die ein anderer Mitgliedstaat im Rahmen der Amtshilfe nach dem EUAHiG an Deutschland übermittelt. Die Vorschrift bestimmt, dass der Schutz des deutschen Steuergeheimnisses auch für diese Informationen gilt. Das ist deswegen besonders bedeutsam, weil die Ausgestaltung eines S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit dem Verhältnis des Auskunftsverkehrs mit dem Steuergeheimnis für die empfangenen Informationen, zum anderen mit ihrer möglichen Verwendung. § 19 EUAHiG setzt Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 und 2 sowie Unterabs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie um. Dabei geht es um die im Rahmen des EUAHiG an Deutschland übermittelten Informatio... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verwendbarkeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Behörden können die durch die Amtshilfe nach dem EUAHiG erlangten Informationen und Dokumente so verwenden wie dieses bei inländischen Informationen und Dokumenten zulässig ist. Die aus anderen Mitgliedsländern stammenden Informationen und Dokumente werden also den inländischen gleichgestellt. Wie inländische Informationen und Dokumente können sie angeführt, zitier... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.2 Verwendung für weitere Zwecke (Abs. 3)

Rz. 6 Sollen die von einem anderen Mitgliedstaat eingegangenen Informationen oder Dokumente nicht für die in § 19 Abs. 2 S. 1 EUAHiG genannten Zwecke, sondern für andere Zwecke an einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten weitergegeben oder verwendet werden, so darf dieses nicht ohne Zustimmung des Mitgliedstaates geschehen, von dem die Informationen oder Dokumente stammen. ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der Identifikationsnummer (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuernachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Becker-Rosenfelder, Öffentliches Wirtschaftsrecht in der verwaltungsgerichtlichen Praxis – Teil 1: Erlaubnisfreies Gewerbe, ZAP 2023, 621; Bellinghaus... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung (bzw. die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten)[3] eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Biesgen/Izrailevych, Berufsrechtliche Folgen bei Steuerdelikten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, SAM 2024, 139; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinaris... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Richter

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Richter sind keine > Beamte. Dies ist allein bereits aufgrund des rechtsstaatlichen Erfordernisses einer weisungsunabhängigen Justiz (Trennung der Staatsgewalten) zwingende Notwendigkeit ("Über dem Richter wölbt sich nur der Himmel"; ergänzend > Rechtsstaatsprinzip). Richter stehen vielmehr beim Bund oder einem der Länder in einem öffentlich-... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Beckschäfer/Baumeister, Der Wegfall der Regelung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F. und seine Auswirkungen auf die Geldwäschetatobjekte aus Steuerstraftaten, ZWH 2021, 363; Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sichergestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen k... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen weg... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zeitliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 81a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vergütungen für vorgesellschaftliche Leistungen des Gesellschafters (erbracht vor Eintritt in die PersGes als Mitunternehmer) werden von Wortlaut und Zweck des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nicht erfasst, sondern nur Entgelte für Leistungen während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft: BFH BStBl II 1994, 250. Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt sind ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teil H: Personen- und Beruf... / 101 Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1151]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 105 Soldaten, einfache Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1199]

Rdn 1200 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1201 1. Disziplinarmaßnahmen, die von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können, werden einfache Disziplinarmaßnahmen genannt. Es handelt sich um vergleichsweise milde Maßnahmen zur Ahndung von Dienstvergehen. § 22 WDO bezeichnet abschließend al... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teil D: Daten / 6 Daten, Datenabgleich, Verwendungsbeschränkungen [Rdn 47]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 110 Soldaten, gerichtliche Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1235]

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Beseitigung der Rechtsfolgen des § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG (Sätze 3 bis 5)

Rz. 63 Nach § 14c Abs. 2 S. 3 UStG kann der nach § 14c Abs. 2 S. 1 oder S. 2 UStG geschuldete Steuerbetrag berichtigt werden. Einerseits muss der Rechnungsaussteller hierzu die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berichtigen und andererseits muss die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt werden. Zur Rechnungsberichtigung gegenüber dem Rechnungsempfänger genügt es, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.2 Datenweitergabe durch die Koordinierenden Stellen (Abs. 3a S. 3)

Rz. 107 S. 3 des Abs. 3a enthält die Öffnung des weitergeleiteten Steuergeheimnisses[1] für die Koordinierenden Stellen der Länder, um diesen die Weitergabe der Daten an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 50 Nr. 9 GwG zu ermöglichen.[2] Diese benötigen diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem GwG und nur zu diesem Zweck darf auch die Weiterleitung der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs... mehr