Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 27 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Zulässigkeit der Offenbarung (Abs. 1)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 AO normiert die Berechtigung der Finanzbehörden aufgrund eigenen Ermessens oder auf Ersuchen, die dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten von betroffenen Personen an die jeweils zuständigen Behörden zu übermitteln, soweit ein nach Nr. 1 bis 5 festgelegter, legitimer Übermittlungszweck vorliegt. Die Finanzverwaltung geht darüber hinaus davon a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.2 Geschützte Daten

Rz. 4 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31a Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO geschützte Daten der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in "geschützte Daten" zum 25.5.2018 (s. zu Rz. 2) verbindet sich eine durchaus bedeutende Erweiterung der Öffnungsbefugnis. Anders als in § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO, wo mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber der FIU (Abs. 2 S. 1)

Rz. 67 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in den Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 64). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7 Geldwäscherelevante Datenübermittlung an und durch Koordinierende Stellen (Abs. 3a)

Rz. 100 Mit der Ergänzung der Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b AO um einen in die Öffnungsnorm neu eingefügten Abs. 3a durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde für die Finanzbehörden die Datenweitergabeberechtigung und -verpflichtung an die Koordinierenden Stellen der Länder nach § 50c GwG geschaffen, um diesen die Wahrnehmung ihrer koordinieren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 50 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Schadensersatz (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 37 Nicht unter die Regelung des § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO fallen zivilrechtliche Leistungs- oder Erstattungsansprüche des Staates aus anderen Gründen. Ein Schadensersatzanspruch stellt keinen Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen aus öffentlichen Mitteln dar.[1] Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem JStG 2024[2] eine Nr. 3 in die Regelung zur Öffnung des Steuergeheimnisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Weiterleitungsbefugnis der zuständigen Stelle (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Mit dem JStG 2024[1] hat der Gesetzgeber einen neuen S. 3 in § 31a Abs. 1 AO eingefügt. Danach ist es der für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständigen Stelle erlaubt, auch von den Finanzbehörden erhaltene geschützte Daten an die für Straftaten im Zusammenhang mit der von ihr bewilligten Leistung zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / d) Höhe des Multiplikators

Rz. 22 Der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle ist künftig für die Bestimmung des Gebührenwerts mit 50 % des Grundsteuerwerts des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft anzusetzen. Rz. 23 Wie die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts soll auch die Änderung des § 48 GNotKG insgesamt weitgehend aufkommensneutral sein. Durch das Gesetz zur Refo...mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.3 Gewinnfeststellung bei Gesellschafterwechsel

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils des Vermögens ist gesondert und einheitlich festzustellen. Eine klare und eindeutige und so auch durchgeführte Vereinbarung, nach der ein Gesellschaftsanteil am 1.1. eines Jahres übergeht, führt dazu, dass der Veräußerungsgewinn nicht bereits im abgelaufenen, sondern erst im eben begonnenen Jahr entsteht.[1] Verfahrensrechtlich ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / d) Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Steuergeheimnis: Mit der in § 88c Abs. 4 AO enthaltenen Legaldefinition betreffend die in § 88c AO geregelten Verfahren wird explizit klargestellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden nach Maßgabe der Abs. 1 bis 3 ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen darstellt. Damit geht einher, dass die Offenbarung oder Verwertung dieser Daten das Steuerg...mehr

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Transparenz im Fokus: Der g... / a) Übermittlung kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen an das BZSt (Abs. 1)

Meldepflichten: § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstlich erfahrene Tatsachen im Bereich der Kapitalertragsteuer. Bei diesen Informationen muss es sich nicht ausschließlich um abstrakte oder anonyme Daten handeln. Ebenso sind personenbezogene Daten denkbar, die i.d.R. dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterli...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung und Subventionsberatung

Die Fördermittel- bzw. Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung, insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr....mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.2 Das Verbot der Amtshilfe

Rz. 5 Abs. 2 enthält 2 Tatbestände, bei deren Vorliegen Amtshilfe verboten ist und die ersuchte Behörde das Amtshilfeersuchen zurückweisen muss. Amtshilfe ist hier generell unzulässig. Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an die ersuchte Behörde; aber auch die ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob ihrem geplanten Amtshilfeersuchen ein gesetzliches Hindernis entgegensteh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] neu eingefügte und zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] ergänzte § 20a FVG bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass schriftliche Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO und sonstige Schreiben im Verwaltungsverfahren nebst Anlagen nach der AO der Bundesfinanzbehörden und mit Wirkung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Verrichtung technischer Hilfstätigkeiten durch andere als die zuständigen Finanzbehörden oder durch andere Verwaltungsträger (Abs. 3)

Rz. 5 § 20 Abs. 3 S. 1 FVG erlaubt es den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden, technische Hilfstätigkeiten durch automatische Einrichtungen der Finanzbehörden des Bundes, eines anderen Landes oder anderer Verwaltungsträger verrichten zu lassen (shared services). Nach § 20 Abs. 3 S. 2 FVG kann auch das BMF technische Hilfstätigkeiten durch automatisch...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 68 Abs. 1 EStG entspricht § 19 Abs. 1 BKKG a. F.[1] i. V. m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I. Er normiert die besondere Mitwirkungspflicht des Berechtigten und der volljährigen Kinder. Eine dem § 68 Abs. 3 EStG entsprechende Regelung war im BKKG nicht enthalten; sie gewährt das Recht auf eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld. § 68 Abs. 4 EStG befreit die Familie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 4 Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld (Abs. 3)

Rz. 11 Auf Antrag erteilt die, das Kindergeld auszahlende Stelle, eine Bescheinigung über das für das Kj. ausgezahlte Kindergeld. Ein Antrag ist erforderlich, da die Höhe des ausgezahlten Kindergelds nur in wenigen Fällen im Besteuerungsverfahren von Bedeutung ist. Wird bei der Veranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen, erhöht sich die ESt um das für das Veranlagungsjahr ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 6 Offenbarungsbefugnis an Sozialleistungsträger (Abs. 5)

Rz. 16 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) sind grundsätzlich im § 31a AO geregelt. In § 68 Abs. 5 EStG wird die Offenbarungsverpflichtung und -befugnis der Familienkassen gegenüber Sozialleistungsträgern konkretisiert. Die betroffenen Stellen sind in der Vorschrift benannt. Sie betreffen die Träger, die zuständig sind für die Erbring...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 7 Offenbarungsbefugnis an Familienleistungsstellen anderer EU-Mitgliedstaaten (Abs. 6)

Rz. 17 In grenzüberschreitenden Fällen erfolgt die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter Berücksichtigung der VO (EG) Nr. 883/2004, da das Kindergeld als Familienleistung in dessen Anwendungsbereich fällt. Liegt eine Anspruchskonkurrenz vor, also kommt in mehreren Mitgliedstaaten ein Anspruch auf Familienleistungen in Betracht, so ist gem. der Koordinier...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Leitsatz 1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. 3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. 4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjour...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Amtsträger

Rz. 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nur für die Haftung von Amtsträgern. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. Darunter fallen nicht nur Beamte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und theoretisch auch Arbeiter. Im Gegensatz zu den Beamten ist bei den anderen Personen allerdings die Eigenschaft des Amtsträgers nicht stets ohne Weiteres ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Das Steuergeheimnis wirkt allerdings nicht absolut, was sich aus der Verweisung auf § 30 AO ergibt. Eine Offenbarung ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO möglich, wenn dies der Durch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.1 Systematische Einordnung und Regelungsinhalt

Rz. 4 Systematisch gehören die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke zum Steuerschuldrecht und damit zum materiellen Recht. Das Steuerschuldrecht[1] bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuersubjekt der Steuer unterliegt. Innerhalb des Steuerschuldrechts bilden die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen Ausnahmetatbestand; sie regeln, unter w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.4 Dem Wesen nach geheim (§ 86 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 FGO)

Rz. 17 Hier handelt es sich um einen Auffangtatbestand, über dessen Vorliegen ebenfalls nur die zuständige oberste Aufsichtsbehörde entscheiden kann. Geheimhaltungsgründe sollen sich aus der Natur der Sache oder aus den berechtigten Interessen unbeteiligter Dritter ergeben. Es muss eine Prüfung und Güterabwägung im Einzelfall erfolgen. Rz. 18 Unter rechtsstaatlichen Gesichtsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4.2 Behördliche Weigerung

Rz. 30 Die durch das Gericht zur Amtshilfe verpflichtete Behörde kann Gegenvorstellungen erheben, wenn sie meint, die begehrte Amtshilfe sei nicht sachdienlich. Bleibt das Gericht bei seiner Aufforderung, kann die Behörde die Amtshilfe nur unter Berufung auf einen der in § 86 FGO genannten Gründe verweigern. Berechtigen Teile von Akten zur Verweigerung der Vorlage, hat die B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Weigerungsgründe

Rz. 9 Weil die Beteiligten nach § 78 Abs. 1 FGO grundsätzlich das Recht haben, alle dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen, kann deren Inhalt nicht geheim gehalten werden. Das Gesetz nennt bestimmte Fallgruppen, in denen die Amtshilfe verweigert werden kann, nämlich bei Verletzung des Steuergeheimnisses, Geheimhaltung kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift, Geheimhaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 §§ 90ff. FGO gehen davon aus, dass während einer mündlichen Verhandlung sämtliche Beteiligte, so sie denn an der Verhandlung teilnehmen[1], und das Gericht sich am selben Ort aufhalten. § 91a Abs. 1 FGO gestattet den Aufenthalt an verschiedenen Orten, wenn die Verhandlung in Bild und Ton zeitgleich an die jeweiligen Orte übertragen wird. Dies muss technisch verwirklich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Auswahlermessen

Rz. 12 Nach dem Ende der Vertretungs- oder Verfügungsmacht wird die Finanzbehörde bei der Inanspruchnahme des früheren Vertreters, der nach wie vor verpflichtet ist, für steuerliche Pflichten besondere Ermessensüberlegungen anzustellen haben. Nur wenn der neue Vertreter oder der Vertretene zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten nicht in der Lage ist, wird eine Heranziehung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.3 Steuergeheimnis

Rz. 21 Hat der Schädiger tateinheitlich zur Steuerverkürzung Warenfalsifikate in die Bundesrepublik eingeführt und geht es dem Geschädigten um die Erkenntnis näherer Einzelheiten bezüglich Art und Umfang der eingeführten Falsifikate, um die Ermittlung des Vertriebsnetzes und um die Preisgabe des Namens des Beschuldigten zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, so ist ihm n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz: Der Umgang mit... / 2.3 Verweigerung der Auskunft

Hinweis Verweigerung nur in Ausnahmefällen Verweigern Sie die Auskunft nur in absoluten Ausnahmefällen und halten Sie stets Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragen oder der Rechtsabteilung. In wenigen Ausnahmefällen kann die Auskunft gegenüber der betroffenen Person verweigert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auskunftsanspruch offenkundig unbegründet ist oder bei be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.4 Verspätungszuschlag bei Verweigerung der elektronischen Voranmeldung

Wenn der Steuerpflichtig (Unternehmer) sich weigert, seine Voranmeldungen elektronisch abzugeben, rechtfertigt das nach dem Urteil des FG Nürnberg vom 5.8.2014 die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.[1] Im Streitfall gab ein Unternehmer seine Voranmeldungen nicht elektronisch, sondern in Papierform ab. Er verwies auf die NSA-Affaire und argumentierte, das Finanzamt könne ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Wahl der Einzelveranlagung (Abs. 2 S. 1) – Rechtsmissbrauch

Rz. 71 Wählt[1] nur einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide nach § 26a EStG einzeln veranlagt, d. h., auch der andere Ehegatte ist zwingend einzeln zu veranlagen.[2] Rz. 72 Da die Zusammenveranlagung i. d. R. zu günstigeren Ergebnissen führt, jeder Ehegatte aber nach § 26 Abs. 2 S. 1 EStG durch einseitige Erklärung die Einzelveranlagung erreichen kann, besteht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.5 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids, § 6

Rz. 160 Die Bekanntgabe des Feststellungsbescheids ist in § 6 der VO zu § 180 Abs. 2 AO geregelt, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 5 AO beruht. Diese Vorschrift erscheint in wesentlichen Teilen überflüssig, da sie in ihrem Inhalt dem § 183 AO entspricht, der unmittelbar für die Feststellungen nach § 180 Abs. 2 AO gilt. Es kann daher auf folgende Ausführungen zu § 183a AO verwiesen w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.4 Verfahrensbeteiligte, § 5

Rz. 158 Für die Regelung der Verfahrensbeteiligten verweist § 5 der VO zu § 180 Abs. 2 AO auf § 78 AO; Beteiligte an dem Feststellungsverfahren sind also in erster Linie diejenigen, die Adressaten der geplanten Feststellungsbescheide sind, d. h. diejenigen, bei denen die Besteuerungsgrundlagen steuerlich erfasst werden sollen bzw. über deren Nichtbeteiligung an den Besteueru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr