Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Gemeinden sind grundsätzlich zur Teilnahme an Außenprüfungen hinsichtlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG berechtigt (vgl. BFH v. 23.1.2020 – III R 9/18, BStBl. II 2020, 436 = HFR 2020, 761; vorgehend FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17 AO, AO-StB 2018, 179; ferner Tormöhlen in Gosch, AO/FGO, § 30 AO Rz. 113 [April 2021]). Jedoch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Datenschutz

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl. Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten. Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Heute wird der Begriff Datens...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insbesondere die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insbesondere zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinden (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO teilen die Finanzbehörden den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit. Zur Umsetzung der Digitalisierung im Bereich der Realsteuern wurde in § 184 Abs. 3 Satz 2 AO [2] das elektronische Abrufverfahren für diese Daten festgeschrieben. Nach Art. 97 § 35 EGAO i.d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.2 Anzuwendende Vorschriften der AO

Rz. 41 Da die Zuschlagsteuer eine Steuer i. S. d. § 3 AO ist (Rz. 23), gelten alle auf Steuern anzuwendenden Vorschriften der AO. Anzuwenden sind daher neben den allgemeinen Vorschriften (z. B. § 30 AO, Steuergeheimnis) insbesondere die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis (§§ 33ff. AO); Gleiches gilt für die Vorschriften über das Erhebungsverfahren (§§ 218ff. AO)[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Auskunftsansprüche / c) Kein Verweigerungsrecht

Rz. 25 Der Auskunftspflichtige hat kein Recht, bestimmte Teile der Auskunft zu verweigern. Insbesondere können die Belange des Arbeitgebers keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Auskunftsberechtigten im Rahmen eines Rechtsstreits um Unterhalt rechtfertigen.[47] Das Familiengericht kann sogar Auskünfte über die Höhe der Einkünfte und des Vermögens von den Finanzämtern e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Datenschutzrechtliche Klagen

Rz. 23 § 32i Abs. 2 AO bestimmt, dass für alle datenschutzrechtlichen Klagen einer Person gegen die Finanzbehörden der Finanzrechtsweg gegeben ist. Dies gilt einheitlich für alle Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Person. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Daten handelt, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Der Verzicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4 Sicherer Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 4 FGO)

Rz. 34 § 52a Abs. 4 FGO regelt die sicheren Übermittlungswege, auf denen elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] oder mit sonstiger elektronischer Signatur[2] wirksam an das Gericht übermittelt werden können. Die "Sicherheit" des Übermittlungswegs beschränkt sich indes auf die Authentizität des Absenders der Nachricht und Integrität der Daten.[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Geschützte Daten im Sinne des § 30 AO

Rz. 11 Die Rechtswegzuweisung gilt nur in den Fallgestaltungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die zu den geschützten Daten i. S. d. § 30 AO gehören. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Einschränkung. Rz. 12 Zunächst kann die Norm nur eingreifen, soweit der Anwendungsbereich der AO betroffen ist. Damit scheiden z. B. die Beschäftigtendaten bereits au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2022, Der Verfahrensb... / bb) Schweigepflicht/Zeugnisverweigerungsrecht

Der Verfahrensbeistand unterliegt nicht der anwaltlichen Schweigepflicht des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch wenn er über eine Anwaltszulassung verfügt. Er hat die personenbezogenen Daten nicht in seiner Eigenschaft als Anwalt in Erfahrung gebracht. Vielmehr hat er sie erhalten aufgrund seiner gerichtlichen Bestellung als Verfahrensbeistand. Deswegen hat das OLG Braunschweig[16...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

Leitsatz Steuerpflichtigen steht aufgrund der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren zu. Sachverhalt Der Kläger beantragte die Einsicht in die Steuerakten beim Finanzamt für das Jahr 2015. Ziel war im Wesentlichen zu prüfen, ob ein Anspruch gegen den ehemaligen steuerlichen Vertreter in Betracht kam. Das Finan...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / a) Akteneinsicht in Kindergeldsachen

Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung: Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung von Dokumenten nach DSGVO

Leitsatz Es besteht kein Recht auf eine alles umfassende Überlassung von Informationen und Dokumenten des Finanzamts aufgrund der Bestimmungen der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger stellte beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf kostenfreie Überlassung aller Ablichtungen, der beim Finanzamt gespeicherten Informationen für zwei Gesellschaften. Dies geschah im Rahmen einer Betr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des § 386 Abs. 4 AO zum Steuergeheimnis (§ 30 AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Offenbarungsbefugnis der Finanzbehörde in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, wistra 1984, 8; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinne des § 386 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Offenbarungsbefugnis bei Zusammenhangstaten

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Zusammentreffen der Steuerstraftat mit einem Nichtsteuerdelikt wird sich zumeist erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen. Fraglich ist, ob die FinB die Akten der StA vorlegen muss, wenn sie festgestellt hat, dass ihr die Ermittlungsbefugnis nach § 386 Abs. 2 AO fehlt. Dem könnte das durch § 355 StGB strafbewehrte Steuergeheimnis (§ 30 AO) entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche gegenseitige Mitteilungspflichten

Schrifttum: Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Bülte, Die Strafbarkeit des Amtsträgers wegen Strafvereitelung und Steuerhinterziehung bei Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 116 I 1 AO, NStZ 2009, 57; Herzog, Die Spuren des "schmutzigen Geldes" – Finanzermittlungen vor der Verdachtsschwelle, in FS Kohlmann 2003, S. 427 ff.; Hurek, Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.4 Verspätungszuschlag bei Verweigerung der elektronischen Voranmeldung

Wenn der Steuerpflichtig (Unternehmer) sich weigert, seine Voranmeldungen elektronisch abzugeben, rechtfertigt das nach dem Urteil des FG Nürnberg vom 5.8.2014 die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.[1] Im Streitfall gab ein Unternehmer seine Voranmeldungen nicht elektronisch, sondern in Papierform ab. Er verwies auf die NSA-Affaire und argumentierte, das Finanzamt könne ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Außenprüfung

Leitsatz Eine gemeinsame koordinierte steuerliche Außenprüfung ist zulässig, wenn eine solche voraussichtlich erforderlich ist. Sachverhalt Antragsteller sind deutsche Tochtergesellschaften einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe. Die Konzernleitung befindet sich in Luxemburg. Dorthin werden unter anderem aufgrund vertraglicher Beziehungen im Rahmen eines Franchisevertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) BP: Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten

Das FA hatte gegenüber der klagenden GmbH eine BP angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die klagende GmbH ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der BP durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache. Die klagende GmbH sieht in der Teilnahme des Gemeindebediensteten die Gefahr einer Verletzung des Steuergeheimn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Steuerstrafverfahren [Rdn 2970]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beschlagnahme von Behördenakten [Rdn 1073]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4118]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 505]

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Die "Highlights" im steuerl... / 5. Feststellungsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.4 § 7 Abs. 3 BDSG Angemessene Aufgabenwahrnehmung

Rz. 16 Die oder der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie oder er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt. Diesem – auch in anderen datenschutzrechtlichen Regelungen verankerten[1] – risikobasierten Ansatz dürfte vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO [2] zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[3] auf die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 47 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 14, 44) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 39 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 17 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Zulässigkeit der Offenbarung (Abs. 1)

Rz. 14 § 31b Abs. 1 AO normiert die Berechtigung der Finanzbehörden aufgrund eigenen Ermessens oder auf Ersuchen, die dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten von betroffenen Personen an die jeweils zuständigen Behörden zu übermitteln, soweit ein nach Nr. 1 bis 5 festgelegter, legitimer Übermittlungszweck vorliegt. Die Finanzverwaltung geht darüber hinaus davon a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 31b AO erteilt die Offenbarungsbefugnis und begründet Meldepflichten für nach § 30 AO durch das Steuergeheimnis geschützte Daten der betroffenen Person, soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche[1] oder Terrorismusfinanzierung bzw. der Verhinderung, Aufdeckung oder Bekämpfung derartiger Taten dienen. Dabei erstreckt sich die Öffnungsbefugnis ...mehr