Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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B / 14 Beschlagnahme von Behördenakten [Rdn 1067]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Materielle Voraussetzungen

Rz. 4 [Autor/Stand] Die in § 411 AO genannten Berufsgruppen sind abschließend, d.h. erfasst werden nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (vgl. § 3 Nr. 1–3 StBerG), sowie auch ausländische Dienstleister, die zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, wenn die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörung durch die Finanzbehörde

Rz. 7 [Autor/Stand] Die FinB informiert die jeweils "zuständige Berufskammer". Hierzu zählen die regionale Rechtsanwaltskammer (§ 60 BRAO), die regionale Steuerberaterkammer (§ 73 StBerG) und die Wirtschaftsprüferkammer (§ 57 WPO). Nach dem Wortlaut des § 411 AO beschränkt sich die Anhörung der Berufskammer darauf, dass dieser "Gelegenheit" zur Stellungnahme gegeben wird. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für statistische Zwecke (Abs. 1)

Rz. 14 § 31c Abs. 1 AO regelt i. V. m. § 30 Abs. 10 AO besondere ergänzende Voraussetzungen für eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses (Rz. 2a f., 11) bei gleichzeitiger datenschutzrechtlicher Abweichung von der Regelung des Art. 9 Abs. 1 DSGVO (s. dazu Rz. 5, 7). Danach ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden für statistisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Datenschutz (§ 96 Abs 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung ist der Regelung des Steuergeheimnisses in § 30 AO nachgebildet. Der Anbieter darf die Kenntnisse über die StPfl, die er im Zulageverfahren erlangt, nur für das Zulageverfahren verwenden. Offenbaren darf er die Informationen gegenüber der zentralen Stelle nur insoweit, wie die Informationsweitergabe durch die Vorschriften des § ...mehr

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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A / 27 Akteneinsicht, Beschränkung [Rdn 302]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 31c AO stellt auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener "steuerlicher" Daten zu statistischen Zwecken dar.[1] Diese Daten sind ihrem Wesen nach in Bezug auf Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel.[2] Die Verarbeitung der Daten nach § 31c AO setzt d...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Leitsatz Es besteht kein Recht auf Akteneinsicht in die Akten des Finanzamts aufgrund der Datenschutzgrundverordnung. Sachverhalt Strittig ist das Recht auf Akteneinsicht in die Akten des Finanzamts. Die Kläger begehrten die Übersendung einer Kopie einer anonymen Anzeige gegen sie. Hintergrund war eine Kassen-Nachschau bei den Klägern. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, da...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / I. Einleitung

Unternehmen, aber auch steuerlich beratene Privatpersonen, verarbeiten ggf. eine Vielzahl personenbezogener Daten, die den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen. Soweit z.B. Mitarbeiter- oder Kundendaten verarbeitet werden, Videomaterial oder Datenbanken genutzt werden, sind neben einer Rechtfertigung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 6, 9 DS-GVO) insb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis und der Erbringung von Sozialleistungen wird von den Leistungsträgern eine Fülle von persönlichen Daten (Berufsweg, Einkommen, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw.) benötigt. Diesem umfassenden Informationsbedarf können sich die betroffenen Personen faktisch nicht entziehen, da ihnen eine gesetzliche Mitwirkung...mehr

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Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Nicht- oder nur unwesentliche Besteuerung

..., nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, ... Rz. 41 [Autor/Stand] Unbedeutender Anwendungsbereich des § 16. Der Anwendungsbereich des § 16 ist in der Praxis sehr gering.[2] Dies beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass § 16 zwar einerseits nicht auf nahestehende Personen abstellt, jedoch andererseits eine im Ausland ansässige Person voraussetzt, die mit ihren Ein...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, die § 160 AO für Auslandsbeziehungen konkretisiert, indem sie zusätzlich Anforderungen aufstellt. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift uneingeschränkt auf § 160 AO. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit § 160 AO verständlich. Rz. 6 [Autor/Stand] Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 1 Spendenleistung und Bedeutung für die Vereinspraxis

Spendeneinnahmen sind eine wertvolle und finanziell auch spürbare Unterstützung für den jeweiligen Vereines-Etat. Viele anstehenden Aufgaben lassen sich oft nur mit diesen finanziellen Unterstützungsleistungen realisieren, obwohl es sich nicht nur um freiwillige Leistungen von den eigenen Mitgliedern, sondern oft insbesondere um Spenden von Dritten/Außenstehenden handelt. Das...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 3. Laptop-Einsatz vor Ort (§ 147 Abs. 7 AO n.F.)

Nachdem der BFH in restriktiver Auslegung des § 147 Abs. 6 S. 2 Alt. 2 AO a.F. ausgesprochen hatte, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es im Hinblick auf die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Daten des Steuerpflichtigen gebiete, diese nur in seinen Geschäftsräumen oder an Amtsstelle zu erheben und zu verarbeiten (vgl. BFH v. 16.12.2014 – VIII R 52/12, BFH/...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.2 Steuergeheimnis

Rz. 12 Während einer gleichzeitigen Prüfung ist die Finanzverwaltung weiterhin an das Steuergeheimnis nach § 30 AO gebunden. Die Weitergabe von steuerlich erheblichen Informationen im Rahmen oder zur Vorbereitung gleichzeitiger Prüfungen ist grundsätzlich zulässig und vom Stpfl. hinzunehmen. Eingeschränkt wird die Möglichkeit der zulässigen Offenbarung durch das Merkmal der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Umfang der Offenbarung (Abs. 2)

Rz. 5 § 10 Abs. 2 EUAHiG setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie um. Die Regelung dient der Wahrung des Steuergeheimnisses. Dafür wird sichergestellt, dass die ausländischen Bediensteten nur solche Informationen erhalten, die von § 4 EUAHiG als der Grundvorschrift für die Offenbarung gedeckt sind. Es muss sich also um solche Informationen handeln, die für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.1 Form

Rz. 10 Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine besondere Form vor.[1] Demgemäß ist sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Mahnung denkbar.[2] Eine fernmündliche Mahnung scheidet im Hinblick auf das Steuergeheimnis grundsätzlich aus.[3] Der fernmündliche Gesprächspartner ist nämlich regelmäßig nicht voll identifizierbar. Ist er es ausnahmsweise, denkbar ist etwa e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 260 AO zu Zeiten der Geltung der RAO war § 334a RAO, der erst 1965 in das Gesetz eingefügt wurde.[1] Entsprechende Regelungen zur Angabe des Schuldgrunds finden sich auch in anderen Verwaltungsverfahrensgesetzen, die die Verwaltungsvollstreckung betreffen. Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Finanzbehörde zur Darlegung des Schuldgrunds im Vol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.2 Arten

Rz. 11 Neben einer eigentlichen Mahnung kommt nach § 259 S. 3 (ehemals S. 4) AO die allgemeine Erinnerung durch öffentliche Bekanntmachung in Betracht.[1] Eine Zahlungserinnerung vor dem Eintritt der Fälligkeit lässt zudem die Mahnung gem. § 259 S. 2 (ehemals S. 3) AO überflüssig werden. Sie ist also keine besondere Art der Mahnung und liegt zeitlich abweichend von der Mahnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.3 Pfändungsverfügung

Rz. 7 Die Pfändungsverfügung gem. § 309 Abs. 1 AO besteht aus zwei Teilen. Zum einen verbietet die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen. Zum anderen gebietet sie dem Vollstreckungsschuldner ebenfalls schriftlich, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Dem Drittschuldner i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Schuldgrund

Rz. 5 Schuldgrund ist die steuerliche Forderung, aus der vollstreckt werden soll. Deswegen müssen sowohl die Art der steuerlichen Forderung, also die Steuerschuld mit genauer Bezeichnung der Steuerart, ihrer Entstehung oder des Abschnitts, wie z. B. ESt 2016, KSt-Vorauszahlung IV/2017, sowie der der Vollstreckung zugrunde liegende Betrag genannt sein.[1] Entsprechendes gilt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.7 Steuergeheimnis und Übermittlung von Steuerdaten durch Dritte (Abs. 7)

Rz. 15 Nach Abs. 7 Satz 1 steht § 30 AO dem automatisierten Übermittlungsverfahren nach den Abs. 1 bis 6 nicht entgegen. § 30 AO regelt das Steuergeheimnis, dem grundsätzlich auch die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten hinsichtlich der Elterneigenschaft sowie die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unterliegen. Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO dürfen Daten, die dem Steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungsempfängerregister... / IV. Auskunft aus dem Zuwendungsempfängerregister

Das BZSt ist nach § 60 Abs. 4 AO befugt, jedem Dritten Auskunft über die im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Daten zu erteilen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, § 60b Abs. 4 AO, dass die Erteilung von Auskünften aus dem Register nicht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) verletzt. Diese Ausnahme wird nicht auf die zuständigen Finanzbehörden ausgedehnt, die die Daten auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einblickrechte

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister ist als ein öffentlich frei zugängliches Register gestaltet, dessen Inhalt jeder Bürger einsehen darf. Damit kann sich beispielsweise zukünftig ein Spender vorab über den Status einer Organisation informieren, um sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt ist. Tz. ...mehr