Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Angeforderte Rückmeldung (Abs. 2)

Rz. 3 Hat ein anderer Mitgliedstaat auf deutsches Ersuchen Informationen mitgeteilt[1] oder sind von ihm Informationen spontan übermittelt worden[2], kommt eine Rückmeldung durch das zentrale Verbindungsbüro in Betracht. Nach § 16 Abs. 2 S. 2 EUAHiG übermittelt es auf Bitten des anderen Mitgliedstaates diesem die Rückmeldung unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate, nachdem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verwendbarkeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Behörden können die durch die Amtshilfe nach dem EUAHiG erlangten Informationen und Dokumente so verwenden wie dieses bei inländischen Informationen und Dokumenten zulässig ist. Die aus anderen Mitgliedsländern stammenden Informationen und Dokumente werden also den inländischen gleichgestellt. Wie inländische Informationen und Dokumente können sie angeführt, zitier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.2 Verwendung für weitere Zwecke (Abs. 3)

Rz. 6 Sollen die von einem anderen Mitgliedstaat eingegangenen Informationen oder Dokumente nicht für die in § 19 Abs. 2 S. 1 EUAHiG genannten Zwecke, sondern für andere Zwecke an einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten weitergegeben oder verwendet werden, so darf dieses nicht ohne Zustimmung des Mitgliedstaates geschehen, von dem die Informationen oder Dokumente stammen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Rechtsschutz

Rz. 12 Die Erteilung einer Spontanauskunft ist rein verwaltungsinternes Handeln und stellt keinen Verwaltungsakt dar. Daher kann der Betroffene nur einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch analog § 1004 BGB geltend machen.[1] Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich inhaltlich aus einer Verletzung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO durch die Weitergabe der Information.[2] Maßg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Umfang der Offenbarung (Abs. 2)

Rz. 5 § 10 Abs. 2 EUAHiG setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie um. Die Regelung dient der Wahrung des Steuergeheimnisses. Dafür wird sichergestellt, dass die ausländischen Bediensteten nur solche Informationen erhalten, die von § 4 EUAHiG als der Grundvorschrift für die Offenbarung gedeckt sind. Es muss sich also um solche Informationen handeln, die für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Ausnahme von der vorherigen Anhörung (Abs. 5)

Rz. 8 § 117 Abs. 4 S. 3 AO sah bisher eine unbeschränkte Anhörungspflicht vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen im zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehr im Bereich der Steuern vor, die von Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Der inländische Beteiligte ist grundsätzlich vorher anzuhören. Durch eine Änderung des § 117 Abs. 4 S. 3 AO gleichzeitig mit der Schaffun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.1 Geldstrafe

Rz. 22 Die Bemessung der Geldstrafe erfolgt anhand der Regelungen des § 40 StGB. Danach wird die Geldstrafe in Tagessätzen bemessen, die mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, maximal 360 Tagessätze umfassen darf. Dies gilt jeweils pro begangener Straftat, sodass bei mehreren prozessualen Taten mehrere Geldstrafen bis zu einer maximalen Gesamtgeldstraf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 4 Prüfung und Offenlegung

Rz. 38 Die Offenlegung des Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichts hat gemäß § 341w Abs. 1–2 HGB durch die gesetzlichen Vertreter (bei Konzernzahlungsberichten jene des Mutterunternehmens) spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag mittels elektronischer Übermittlung an die das Unternehmensregister betreibende Stelle (weiterhin der Bundesanzeiger Verlag unter https://publ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.5 Befugnis zur Einleitung

Rz. 15 Das Steuerstrafverfahren beginnt, sobald die Finanzbehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der Strafrichter die Einleitungsmaßnahme getroffen hat.[1] Maßnahmen anderer Organe, Behörden oder Personen als die in § 397 AO aufgezählten, können die Rechtsfolge des Verfahrensbeginns nicht auslösen.[2] Die Vorschrift dient insoweit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.2 Strafrechtliche Wirkungen

Rz. 7 Das mit der Einleitungsmaßnahme begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist ein in Bezug auf das Besteuerungsverfahren, aus dem es möglicherweise entstanden ist (Rz. 1a), rechtlich selbstständiges Verfahren. Beide Verfahren sind grundsätzlich voneinander unabhängig und werden nach ihren eigenen Verfahrensregeln geführt.[1] Diese rechtliche Selbstständigkeit beid...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Akteneinsicht zu anonymer Anzeige: Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht (inklusive einer anonymen Anzeige im Betriebsprüfungsverfahren) oder stehen dem die Beschränkungen aufgrund des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 AO entgegen? Das FG entschied dazu: Bei einer anonymen Anzeige gegen einen Steuerpflichtigen handelt es sich um "personenbezogene Daten" i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. D...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Mitwirkung an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen BP

Eine gemeinsame Außenprüfung mit den Steuerverwaltungen der Länder Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien ist zulässig, wenn geprüft werden soll, ob mithilfe eines Franchisemodells Gewinne von den beteiligten Staaten einschließlich Deutschland, in denen Konzerntochtergesellschaften ansässig sind, nach Luxemburg verlagert werden sollen. § 30 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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Betriebsveräußerung / 3 Erwerber übernimmt vom Veräußerer den restlichen Vorsteuerberichtigungszeitraum sowie die Istbesteuerung

Der erwerbende Unternehmer tritt bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung "an die Stelle des Veräußerers".[1] Dies hat Bedeutung für die Anwendung der Vorsteuerberichtigungsvorschrift des § 15a UStG und für die Istbesteuerung.[2] Istbesteuerung (nach vereinnahmten Entgelten): Grundsätzlich muss der die Leistung erbringende Unternehmer diese auch dann versteuern, wenn ...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 6. Teleologische Reduktion

Gründe für eine teleologische Reduktion sind nicht ersichtlich. Allein in der verfassungskonformen Konkordanz können sich separierte Einschränkungen zugunsten des informationellen Selbstbestimmungsrechts und dem daraus resultierenden Steuergeheimnis ergeben.mehr

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Steuergeheimnis und offenkundiges Auftreten der Steuerfahndung (Teil 1) (AO-StB 2023, Heft 6, S. 185)

Offenbarung der dienstlichen Tätigkeit der Steuerfahndung (z.B. durch Warnwesten) bei Durchsuchungsmaßnahmen RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Die Steuerfahndung agiert nicht nur vom Schreibtisch aus, sondern muss regelmäßig Durchsuchungsmaßnahmen durchführen, wobei diese nicht gleichförmig ablaufen, sondern sich in ihrer Art und Weise unterscheiden. Weitgehend ungeklärt ist derz...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 3. Historische Auslegung

Der Gesetzgeber hat den § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO intensiv diskutiert (vgl. BT-Drucks. 7/4292, 17) und sich nach eingehender Beratung dazu entschieden, das Steuergeheimnis so auszugestalten, dass die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Der geltende Rechtsrahmen solle erhalten bleiben.mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / III. Fazit

Bei sorgfältiger Auslegung des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO unter Einbezug der Vorgaben der rechtlichen Methodenlehre ist das Ergebnis eindeutig, dass das Steuergeheimnis auch zur erfolgreichen Durch- und Umsetzung von strafprozessualen Ermittlungshandlungen durchbrochen werden darf und soll. Sowohl der Wortlaut, als auch die Historie, die Systematik und die Teleologie des Gesetzes ...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / cc) Durchsuchungen bei Dritten

Besonders die Durchsuchungsmaßnahmen bei Dritten, die in § 103 StPO geregelt sind, führen zwangsläufig zur umfassenden Durchbrechung des Steuergeheimnisses, da auch unbeteiligte Dritte, bei denen Beweismittel vermutet werden, durch den Durchsuchungsbeschluss und der damit durchzuführenden Maßnahme eine umfangreiche Kenntnis von steuerlichen Sachverhalten des Beschuldigten er...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / aa) Steuerfahndung als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Der Gesetzgeber hat mit § 404 S. 1 AO entschieden, dass die Steuerfahndung polizeiliche Befugnisse erhält, um ihren vom Gesetzgeber in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gegeben Auftrag der steuerstrafrechtlichen Ermittlung erfüllen zu können. Die Steuerfahndung arbeitet hierbei nicht im luftleeren Raum, sondern ist Teil der Strafverfolgung (vgl. ausf. Wenzel, StBp 2021, 310, 314 f....mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / II. Systematische Auslegung der Steuerhinterziehung

1. Vorgaben rechtsmethodischer Auslegung Die systematische Auslegung einer Rechtsvorschrift orientiert sich an seinem Wortlaut, der historischen Intention des Gesetzgebers, der Gesetzessystematik sowie der Teleologie der Norm. Der Normanwender ist an diese gesetzessystematischen Grenzen gebunden, sofern nicht ausnahmsweise eine teleologische Reduktion oder Extension durchzufü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 4. Gesetzessystematik

a) Zusammenwirken von AO und StPO Sowohl die Steuerfahndung, als auch die Strafsachen- und Bußgeldstelle sind wegen der Einbindung in die Finanzverwaltung keine Uniformträger, weshalb eine Offenbarung allein aufgrund von zusätzlichen Merkmalen erfolgen könnte – z.B. durch beschriftete Warnwesten, Armbinden, Dienstjacken mit Aufdruck und Kennzeichnung auf den schusssicheren We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / b) Strafprozessordnung

aa) Steuerfahndung als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Der Gesetzgeber hat mit § 404 S. 1 AO entschieden, dass die Steuerfahndung polizeiliche Befugnisse erhält, um ihren vom Gesetzgeber in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gegeben Auftrag der steuerstrafrechtlichen Ermittlung erfüllen zu können. Die Steuerfahndung arbeitet hierbei nicht im luftleeren Raum, sondern ist Te...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 2. Wortlaut

Nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gilt, dass die "Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulässig" ist, "soweit sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchst. a und b dient". Im Wortlaut ist maßgeblich für die Durchbrechung des Steuergeheimnisses das Merkmal "Dienen" enthalten. Die wörtliche Bedeutung vom Dienen ist die Nützlichkeit einer Sache (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Die Steuerfahndung agiert nicht nur vom Schreibtisch aus, sondern muss regelmäßig Durchsuchungsmaßnahmen durchführen, wobei diese nicht gleichförmig ablaufen, sondern sich in ihrer Art und Weise unterscheiden. Weitgehend ungeklärt ist derzeit, ob und in welchem Umfang das Steuergeheimnis Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild der Beamtinnen und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 1. Vorgaben rechtsmethodischer Auslegung

Die systematische Auslegung einer Rechtsvorschrift orientiert sich an seinem Wortlaut, der historischen Intention des Gesetzgebers, der Gesetzessystematik sowie der Teleologie der Norm. Der Normanwender ist an diese gesetzessystematischen Grenzen gebunden, sofern nicht ausnahmsweise eine teleologische Reduktion oder Extension durchzuführen ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / gg) Zusammenfassung

Bereits diese kursorisch aufgezeigten, strafprozessualen Regelungen zeigen, dass die Aufdeckung von steuerlichen Daten gegenüber Dritten, die zum Teil auch unbeteiligt sein können, ein wesentliches Element der strafprozessualen Ermittlung im Steuerstrafverfahren ist. Die StPO führt nicht nur anerkanntermaßen in der materiellen Tatbestandsermittlung, sondern auch im prozessua...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / bb) Notwendiger Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

Bereits die Vorgaben der §§ 102, 103 StPO sehen vor, dass steuerlich vorgeworfene Sachverhalte im Zuge einer offenen Ermittlungsmaßnahme – in Form der Durchsuchung – den betroffenen Personen zur Kenntnis gegeben werden. Durch § 105 StPO hat der Gesetzgeber normiert, dass in den Durchsuchungsbeschlüssen hinreichende Informationen zum Durchsuchungsgrund enthalten sein müssen (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 5. Teleologie des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Das zuvor gesetzessystematisch gefundene Ergebnis wird im Übrigen durch die Teleologie der Vorschrift gestützt. Denn die abschließende gesetzliche Regelung des § 30 Abs. 4 AO hat die Funktion, das Steuergeheimnis immer dann zu durchbrechen, wenn es u.a. der Durchführung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entgegensteht (vgl. Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Einleitung

Medienwirksame Steuerhinterziehungen: Durchsuchungsmaßnahmen sind an zahlreiche Formvorschriften gekoppelt, die auch in Steuerstrafverfahren zu beachten sind. Ungeregelt geblieben ist jedoch die Rechtsfrage, ob und wie sich die Vollstreckungsbeamten[1] der Finanzverwaltung bei solchen Durchsuchungen äußerlich kenntlich machen dürfen oder sogar müssen. Diese Rechtsfrage erfähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / a) Zusammenwirken von AO und StPO

Sowohl die Steuerfahndung, als auch die Strafsachen- und Bußgeldstelle sind wegen der Einbindung in die Finanzverwaltung keine Uniformträger, weshalb eine Offenbarung allein aufgrund von zusätzlichen Merkmalen erfolgen könnte – z.B. durch beschriftete Warnwesten, Armbinden, Dienstjacken mit Aufdruck und Kennzeichnung auf den schusssicheren Westen Ob allerdings diese durch den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / ee) Durchsuchungszeugen

Nach § 105 Abs. 2 StPO erlangen zudem stets Dritte dann Kenntnis von der Durchsuchungsmaßnahme, wenn der Ermittlungsrichter oder der sachlich und örtlich zuständige Staatsanwalt bei der Durchsuchung nicht zugegen sind. Denn in diesem Fall sind entweder ein Gemeindebeamter oder zwei Personen aus der Gemeinde als Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Diese aufgrund der Verfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / dd) Durchsuchung beim Beschuldigten

Vielfach können Durchsuchungen beim Beschuldigten, sofern es sich um Wohnhäuser handelt, ohne große Aufmerksamkeit durchgeführt werden, ohne dass weitere Personen hiervon Kenntnis erlangen. Allerdings werden zunehmend Maßnahmen auch mit absichernden Polizei- oder Zolleinheiten durchgeführt, die durch die Mannschaftsstärke und das robuste Auftreten sofort eine Außenwirkung en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / ff) Zeugenbefragung

Gemäß §§ 161 f., 163, 48 ff. StPO ist es den ermittelnden Behörden freigestellt, die richtige und sachgerechte Ermittlungsmaßnahme zu wählen. Wie bereits oben eingeführt, ist die Steuerfahndung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren nicht an die Restriktionen des § 93 AO gebunden. Strafprozessual ist damit die Zeugenbefragung ebenfalls 1. Wahl. Der strafprozessuale Zeuge e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / c) Gleichlauf von Vollstreckungsrecht und Strafprozessrecht

Dieses gesamtsystematische Ergebnis unter Einbezug der StPO spiegelt sich auch in der Systematik der engeren Anwendung der AO bestätigend wider. Ohne auf sämtliche rechtliche Details des Vollstreckungsrechts hier eingehen zu können, zeigt exemplarisch die Sachpfändung bereits die weitreichende Durchbrechung des Steuergeheimnisses. Bei einer vom Vollziehungsbeamten durchgefüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (Abs 4).

Rn 8 Die Regelung entspricht § 643 III 1 ZPO aF und stellt klar, dass die in Abs 1 Nr 1–5 genannten Adressaten der gerichtlichen Anordnung Folge leisten müssen und sich wegen des vorrangigen Unterhaltsinteresses (BGH FamRZ 14, 1542; MDR 05, 267) nicht auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Problemstellung.

Rn 17 Die Möglichkeit einer Anordnung der Urkundenvorlegung nach § 142 und ebenso § 144 für Augenschein und Sachverständige werfen die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn prozessrechtlich relevante Tatsachen einem gewissen Geheimnisschutz unterliegen (Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnis, Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Steuergeheimnis). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 172 GVG – [Weitere Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit].

Gesetzestext Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderregelungen (Abs 3).

Rn 10 Einer Übermittlung entgegenstehende Verwendungsregelungen enthalten insb die Vorschriften zum Schutz des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) und des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I, §§ 67a, 67d ff SGB X). Auch landesrechtliche Regelungen können einer Übermittlung entgegenstehen, zB im Bereich der Statistik oder der Kommunalabgaben.mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Erlangung der Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[13] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden:[14]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 193 GVG – [Anwesenheit von auszubildenden Personen].

Gesetzestext (1) Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen und die dort beschäftigten wissenschaftlichen Hilfskräfte zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. (2) 1Ausländische Berufsrichter, Staatsanwälte und Anwälte, die e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VIII. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG sind die Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern, also auch der GewSt, berechtigt, durch ihre Bediensteten an Außenprüfungen des FA im Gemeindebezirk teilzunehmen, wenn der betreffende Steuerpflichtige in der jeweiligen Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält oder dort Grundbesitz hat (vgl. FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17, AO-StB 201...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerdatenabrufverordnung

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der automatisierte Abruf von Daten, die dem > Steuergeheimnis unterliegen, ist nur in bestimmten Grenzen zulässig. Die Einzelheiten regelnde Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (StDAV) hat ihre Rechtsgrundlage in § 30 Abs 6 Satz 1, 3 AO. Sie konkretisiert organisatorische und technische Vorkehrungen zur Wahrung des Steuergehei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spontanauskunft

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Eine Spontanauskunft ist eine Information der deutschen FinVerw an ausländische Staaten über Tatsachen, die für die Besteuerung im Ausland von Bedeutung sein könnten, ohne dass der ausländische Staat um Informationen gebeten hat oder eine systematische Übermittlung von Informationen vereinbart wurde. Ausländische Staaten übermitteln im Rahmen ...mehr