Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"In camera"-Verfahren (§ 86 Abs. 1 FGO) bei Umsatzsteuersatzermäßigung

Leitsatz 1. Der bei einer Konkurrentenklage beigeladene Steuerpflichtige ist Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 FGO, wobei die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 der Abgabenordnung zulässig ist, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird. 2. Bei einer Konkurrentenklage gegen die Steuer­satzermäßigung der Umsätze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienststrafverfahren

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu Geldbußen und Gehaltskürzungen > Geldstrafen Rz 19. Aufgrund eines Dienststrafverfahrens einbehaltene Gehaltsteile fließen erst bei der nachträglichen Auszahlung dem Beamten als > Sonstige Bezüge zu. Für mehrere Jahre einbehaltene Gehaltsteile, die später in einer Summe ausgezahlt werden, sind ggf > Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Regelung des § 2a AO ist am 25.5.2018 in Kraft getreten.[1] Sie wurde in Abs. 3 hinsichtlich der letzten Berichtigung der Verordnung der EU im ABl EU L 127 v. 23.5.2018, 2, angepasst.[2] Ebenfalls ab 25.5.2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung [3] als Verordnung nach § 288 Abs. 2 AEUV als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam. Rz. 2 Durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Inhalt der Einzelbekanntgabe, Abs. 3

Rz. 28 Im Fall der Einzelbekanntgabe stellt sich die Frage, welche Teile des Feststellungsbescheids jedem Einzelnen bekannt gegeben werden dürfen. Bekanntgabe von Teilen, die einen anderen Beteiligten betreffen und die für die Besteuerung des Feststellungsbeteiligten keine Bedeutung haben, würde gegen das Steuergeheimnis und den Datenschutz verstoßen. Diese Frage kann sich i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Straftaten

Rz. 54 [Autor/Stand] Bei tateinheitlichem Zusammentreffen findet nach § 21 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO nur das Strafgesetz Anwendung. Tateinheit besteht z.B. zwischen einem Diebstahl (§ 242 StGB) und einer verbotswidrigen Beförderung des Diebesguts[2] oder beim Zusammentreffen der unbefugten eigenmächtigen Verfügung über Versandgut durch den Warenempfänger und als Sie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinn des § 386 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Hardtke/Westphal, Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Schrifttum: v. Briel, Steuergeheimnis und Akteneinsicht im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO, wistra 2002, 213; Brodersen, Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, NJW 2000, 2536; Burhoff, Besonderheiten des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 46; Burhoff, Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren, PStR 2001, 8; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 161 StPO kann die StA Ermittlungen jeder Art (z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Vernehmungen, allerdings keine eidlichen) entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen (vgl. Nr. 3 RiStBV i.V.m. Anl. A). Nach neuer Rechtslage besteht für Zeugen eine Erscheinenspflicht und Aussagepflicht, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.3 Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO)

Rz. 17 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verwendungszweck (§ 45d Abs 2 EStG aF)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die aufgrund § 45d EStG gewonnen Daten sind auch nach Aufhebung des § 45d Abs 2 EStG aF nicht schutzlos gestellt. Sie werden wie alle anderen im Besteuerungsverfahren gewonnenen Daten durch das Steuergeheimnis des § 30 AO geschützt. Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Vollstreckungsverfahren für Steuern und steuerliche Nebenleistungen nutzen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der ID-Nr (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 63 FGO – Keine wirksame Begründung der Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg durch den Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022

Mit Vorstandsbeschluss Nr. 12/2022 vom 27.1.2022 (ANBA 2022 Nr. 5 S. 1) hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Fälle mit besonderen Schutzbedarfen die „Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (ZKGS), in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg) gegründet. Dies war im Streitfall die Beklagte, da sie die Einspruchsentscheidung erlassen hatte. Ein zeitliches Inkraft...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuergeheimnis

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundsatz: Alle Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen haben das Steuergeheimnis zu wahren: Alles, was dienstlich bekannt wird, darf grundsätzlich nicht unbefugt offenbart oder verwertet werden. Amtsträger sind in erster Linie Beamte und Richter, Notare, Minister und Staatssekretäre, aber auch Angestellte, die Aufgaben der öffentliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Andere Personen (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 14 Andere Personen i. S. d. Norm sind alle Personen und Einrichtungen, die nicht Beteiligte nach § 78 AO sind. Die von ihnen zu erteilenden Auskünfte betreffen Sachverhalte eines für sie fremden Besteuerungsverfahrens. Andere Personen sind aber nicht die für den Beteiligten handelnden gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten und Beauftragten i. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.2 Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 4, 5 AO)

Rz. 33 Für die zu erteilende Auskunft gilt grds. Formfreiheit, Abs. 4 S. 1. Sie kann danach – vorbehaltlich anderweitiger behördlicher Anordnung, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 1 – schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Rz. 34 Mündlichkeit erleichtert vor allem schriftungewandten Personen die Auskunftserteilung und minimiert damit die Belastungswirkung der Verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 185 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 StPO ist eine strafprozessuale Norm, im Gegensatz zu §§ 393 Abs. 1 Satz 2–4 und Abs. 3 AO, die systematisch dem Steuerverfahrensrecht zuzuordnen sind[2]. Sie ist allgemeiner Natur, da sie nicht wie der Dritte Abschnitt des Achten Teils der AO, das "Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" i.S.d. § 385 Abs. 1 AO betrifft, sondern die Verfolgun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sachliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 95 [Autor/Stand] Ist bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ist fraglich, wie weit der sachliche Umfang der von dem Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 3 AO ausgehenden Sperrwirkung reicht. Beispiel Gegen S ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, er habe freiberuflich erzielte Einkünfte in seiner Steuererklärung für 2010 nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Regelungsinhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Der vielschichtige Problemkomplex "Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren" wird in § 393 AO entgegen der Überschrift, die der Norm vorangestellt ist, nur unvollkommen geregelt. Als Grundsatz ist in § 393 Abs. 1 Satz 1 AO festgeschrieben, dass sich Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelheiten

a) Keine Ermessensreduzierung auf null Rz. 62 [Autor/Stand] In Literatur und Rspr. wurde früher mitunter vertreten, dass § 396 AO bei schwierigen steuerlichen Vorfragen eine Aussetzungspflicht vorschreibe[2]. Das OLG Hamm[3] nahm in einer alten Entscheidung an, dass bei besonders komplizierten Sachverhalten eine Rechtspflicht zur Aussetzung zwecks weiterer Aufklärung besteht....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Akteneinsichtsrecht

Rz. 286 [Autor/Stand] Das Steuergeheimnis nach § 30 AO steht der Gewährung von Akteneinsicht an verfahrensunbeteiligte Personen nach § 475 StPO entgegen; zudem ist der Ausschlussgrund nach § 479 Abs. 1 StPO n.F. (s. Rz. 275) bei der Gewährung von Akteneinsicht nach § 474 StPO an ein Zivilgericht zu beachten (in casu Einsicht in Strafakten des Steuerstrafverfahrens durch Inso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betretungs- und Besichtigungsrechte

Rz. 66 [Autor/Stand] Fraglich ist, wie es um die Erzwingung von Duldungspflichten steht. Zu denken ist hier an das Betreten von Grundstücken und Räumen (§§ 99, 200 Abs. 3 AO), die Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO) und die Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG). Das Zwangsmittelverbot findet zutreffender Ansicht nach auch bei diesen Maßnahmen Anwendung, denn bereits die Erzwingung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verhältnis zu § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO

Rz. 240 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 Satz 2 AO bestimmt die Ausnahmen vom Verwendungsverbot des Abs. 2 Satz 1. Ein Verwertungsverbot entfällt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesem Fall hat das Legalitätsprinzip Vorrang vor dem Steuergeheimnis. Wann ein solches Interesse anzunehmen ist, bestimmt die Vorschrift nicht selbst, sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Geschützter Personenkreis

a) Steuerpflichtiger Rz. 78 [Autor/Stand] Unzulässig ist nur die Anwendung solcher Zwangsmittel, die sich "gegen den Steuerpflichtigen" richten. Stpfl. ist gem. § 33 AO derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet oder z.B. eine Steuerklärung abzugeben hat. Dazu zählen auch der gesetzliche Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO, der Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3 AO) u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 393 AO ist § 428 RAO 1967 [2]. § 393 Abs. 2 AO deckt sich weitgehend mit § 428 Abs. 2 RAO, während § 393 Abs. 1 AO gegenüber § 428 Abs. 1 RAO a.F. einige wesentliche Neuerungen aufweist. Bis zum Inkrafttreten des § 428 Abs. 1 RAO war das Verhältnis zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren nur bruchstückhaft in einigen Einzelvorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Wirkung des "Verwendungs"verbots

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO ist von den Strafverfolgungsorganen (s. Rz. 210) im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren wegen der Nichtsteuerstraftat ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten[2]. Rz. 227 [Autor/Stand] Erst im Revisionsverfahren muss der Verstoß gegen § 393 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Verfahrensrüge (§ 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Auswirkungen des Strafverfahrens auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 44 [Autor/Stand] In der Praxis bestehen – wie die Gegenüberstellung zeigt – damit diametrale Unterschiede in beiden Verfahrensarten, insbesondere was die Mitwirkungspflicht bzw. -verweigerung angeht. Während im Strafverfahren der Beschuldigte schweigen kann, ohne dass daraus nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen, können im Besteuerungsverfahren nachteilige Schätzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / XV. Nr. 127 Schlussbericht der Steufa (neutral)

Hat die Steufa die Ermittlungen durchgeführt, so hat sie die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen in einem Prüfungsberichtentsprechend § 202 Abs. 1 AO darzustellen. Dieser ist der für die steuerliche Auswertung zuständigen Stelle zu übersenden; § 202 Abs. 2 AO gilt entsprechend. Haben die Feststellungen keine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 47) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 81 Stand: EL 171 – ET: 02/202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 3 Der Steuerbescheid ist gem. § 155 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 118 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, weshalb hinsichtlich seiner Form und seinem Inhalt grundsätzlich die §§ 119, 120 und 121 AO zu beachten sind. § 157 AO ist demgegenüber eine speziellere Regelung, die die Bestimmungen der §§ 119, 120 und 121 AO teilweise verdrängt bzw. konkretisiert. Wie Steuerbescheide bekanntz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 § 157 Abs. 1 S. 1 AO bestimmt, dass Steuerbescheide schriftlich oder elektronisch zu erteilen sind. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies durch Gesetz i. S. d. § 4 AO bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen, wenn h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.2 Verbindung mit sonstigen Verwaltungsakten (Satz 2 und 3)

Rz. 67 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche, auf die die AO anzuwenden ist, gegen einen oder mehrere der Stpfl. mit zusammengefassten Steuerbescheiden i. S. d. § 155 Abs. 3 S. 1 AO verbunden werden. Gemeint sind nur steuerliche Nebenleistungen zu der mit dem zusammengefassten Bescheid fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete...mehr