Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 3.2 Offenbaren wegen eines zwingenden öffentlichen Interesses

Ein zwingendes öffentliches Interesse, das die Offenbarung von erlangten Kenntnissen erlaubt, ist in folgenden Fällen gegeben[1]: zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit oder zur Verhütung oder Verfolgung von Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 3.7 Rechtsbehelfe gegen unbefugtes Offenbaren

Das (unbefugte) Offenbaren ist kein Verwaltungsakt, sodass ein Einspruch nicht in Betracht kommt.[1] Der Betroffene kann allenfalls auf Unterlassung der Offenbarung gegen die betreffende Finanzbehörde klagen, sog. Leistungsklage.[2] Zuständig ist das FG.[3] Als vorläufiger Rechtsschutz kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 3.3 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an bestimmte Körperschaften

Die Finanzbehörden sind berechtigt und verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen.[1] Besonders geregelt ist auch die Mitteilung ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Verletzung des Steuergeheimnisses

Leitsatz Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh‐)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 214 [Autor/Zitation] Auch steuerverfahrensrechtlich wird der speziellen Verbindung und dem etwaigen Bedürfnis nach Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine eigene gesonderte Feststellung der Einkünfte der Hauptgesellschaft und der atypischen Unterbeteiligungsgesellschaft Rechnung getragen. Besteht allgemeines Einverständnis der Feststellungsbeteiligten (auch in der Haupt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 1. Meldepflichten der Strafverfolgungsbehörden

Meldung an Dienstherren ...: Nach § 49 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 BeamtenStG sowie nach § 115 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 BBG ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, im Strafverfahren – einschließlich Steuerstrafverfahren – gegen Beamte zur Sicherstellung der erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen im Fall der Erhebung der öffentlichen Klage die Anklageschrift oder ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafrechtliche Ermächtigungen

Rz. 6 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Strafrecht können bestimmte Delikte nur mit Ermächtigung verfolgt werden. Dazu gehört auch die Verletzung des > Steuergeheimnis (vgl § 30 AO), die nur bei Ermächtigung durch die betroffene, idR oberste Bundes- oder Landesbehörde verfolgt werden darf (vgl § 353b Abs 4 StGB). Rz. 7 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zustellung mit Postzustellungsurkunde

Rz. 6 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Zustellung mit Postzustellungsurkunde übergibt die Behörde das zuzustellende Dokument der Post in einem verschlossenen Umschlag mit einem vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde (vgl § 3 Abs 1 VwZG). Wie der Vordruck einer Zustellungsurkunde auszusehen hat, ergibt sich aus der Zustellungsvordruck-VO vom 12.02.2002 (BGBl 2004 I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenkundiges Auftreten der Steuerfahndung (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 8, S. 253)

Ausgestaltung und Grenzen einer Offenbarungsbefugnis RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Im ersten Teil (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde umfassend rechtsmethodisch gezeigt, dass es wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO rechtlich zulässig ist, wenn sich die Steuerfahndung und die Strafsachen- und Bußgeldstelle während eines Durchsuchungseinsatzes auch gegenüber Dritten offenbaren. Das öffentli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / V. Fazit

Im ersten Teil des Beitrags (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde ausführlich herausgearbeitet, dass das Steuergeheimnis wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht der Offenbarung der Tätigkeit als Steuerfahndung entgegensteht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Rahmen der Konkordanz mit der verfassungsrechtlichen effektiven Strafrechtsverfolgung und ggf. mit der körperliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / III. Verhältnismäßigkeit

1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein" Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 2. Ausrichtung am Einzelfall

a) Abwägungsgrundsätze Wie bereits dargelegt, ist die rechtlich bestehende Offenbarungsbefugnis und die teilweise Obliegenheit zur Kenntlichmachung als Steuerfahndung in Konkordanz mit dem Steuergeheimnis zu sehen, weshalb der konkrete Einzelfall maßgeblich ist. Allerdings lassen sich pauschalierend Situationen herauskristallisieren, in denen eine Offenbarung zu unterbleiben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / b) Keine Offenbarung

Die Notwendigkeit einer Kenntlichmachung orientiert sich an dem Bedürfnis der körperlichen Unverletzlichkeit sowie der Zweck- bzw. zielgerichteten Organisation der strafprozessualen Maßnahme. Kann in dem Zusammenhang die Durchsuchungsmaßnahme aufgrund einer vorab erstellten Prognose ohne ein Aufdecken der dienstlichen Funktion gegenüber der Öffentlichkeit sicher und erfolgre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / a) Abwägungsgrundsätze

Wie bereits dargelegt, ist die rechtlich bestehende Offenbarungsbefugnis und die teilweise Obliegenheit zur Kenntlichmachung als Steuerfahndung in Konkordanz mit dem Steuergeheimnis zu sehen, weshalb der konkrete Einzelfall maßgeblich ist. Allerdings lassen sich pauschalierend Situationen herauskristallisieren, in denen eine Offenbarung zu unterbleiben hat, in denen eine sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / c) Offenbarungsbefugnis durch Ermessensentscheidung

Sobald jedoch im Zuge der Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahme die Funktions- oder Durchführungsfähigkeit des verfassungsrechtlich gebotenen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens (vgl. Matthes in BeckOK, § 30 AO Rz. 98 [10/2022]) sicherzustellen ist, entsteht aufgrund der herausgearbeiteten Ergebnisse die rechtliche Befugnis zur Offenbarung. Das Ergebnis der Konkordanz sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / IV. Art der Kenntlichmachung

Dienstkleidung: Den Behörden stehen unterschiedliche Möglichkeiten zu. Die Polizei, der Zoll oder die Ordnungsbehörden kennzeichnen sich über ihre Dienstkleidung und vor allem regelmäßig über einen Aufdruck auf den schusssicheren Westen. Da die Finanzverwaltung bekanntlich keine Uniformen trägt, ist eine andere Form zu suchen. Klettsysteme: Vielfach tragen die Steuerfahndunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Im ersten Teil (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde umfassend rechtsmethodisch gezeigt, dass es wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO rechtlich zulässig ist, wenn sich die Steuerfahndung und die Strafsachen- und Bußgeldstelle während eines Durchsuchungseinsatzes auch gegenüber Dritten offenbaren. Das öffentliche Tragen von Dienst-Kennzeichnungen ist dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / d) Obliegenheit zur Offenbarung

Sicherheitsprognose: Diese Offenbarungsbefugnis erstarkt zur Obliegenheit, wenn in der durchzuführenden Sicherheitsprognose eine personalisierte Gefährdungslage für die Durchsuchungsbeamten oder Dritter hinzutritt. Sie ist auf die körperliche Integrität der Durchsuchungsbeamten, der Personen, bei denen durchsucht werden soll, oder von unbeteiligten Dritten ausgerichtet. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / II. Offenkundigkeit eines strafprozessualen Handelns

Entsprechend den bislang herausgearbeiteten Ergebnissen ist eindeutig festgestellt worden, dass das "Ob" zur Offenbarung wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gesetzlich eröffnet ist. Die Steuerfahndung kann in ihrer durchzuführenden Ermittlungstätigkeit äußerlich wahrnehmbare Kennzeichnungen einsetzen. Aufgrund weiterführender Überlegungen stellt sich die Rechtsfrage, ob es durch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein"

Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufschrift ihrer Warnwesten "Land Schleswig-Holstein". Obliegenheit der Kenntli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.13 Welche weiteren Kontrollen der Anträge bzw. darin gemachte Angaben erfolgen?

Neben verdachtsabhängigen Prüfungen werden im Rahmen der Antragsbearbeitung und Schlussabrechnung stichprobenartig alle Anträge auf Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe im Detail geprüft. Dies beinhaltet alle Voraussetzungen für die Gewährung, die Höhe und die Dauer der Hilfen, einschließlich aller maßgeblichen Versicherungen und Erklärungen des Antragstellers (etwa z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe IV sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Listen verdächtiger IBAN-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe III Plus sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Listen verdächtiger...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Überbrückungshilfe III sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellenden mit Listen verdächtiger IB...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.14 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer des Antragstellers mit Lis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Sinn und Zweck des Steuergeheimnisses

Rz. 6 Das Steuergeheimnis dient sowohl öffentlichen als auch privaten Interessen. Einerseits soll es die Erfüllung der Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten des Stpfl. und anderer Verpflichteter stützen und damit der leichteren und gleichmäßigeren Durchführung der Besteuerung dienen. Der im Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verankerten gesetzm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30 Steuergeheimnis

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift über das Steuergeheimnis ist eine der zentralen Normen der AO. Sie hat in § 355 StGB ihre strafrechtliche Entsprechung. Auch dies stellt ihre Bedeutung für das steuerliche Verfahrensrecht und für die Rechtsordnung als solche heraus. Nur der intensive Schutz des Steuergeheimnisses kann die umfassenden Wahrheits- und Mitwirkungspflichten des S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9 Rechtsfolgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Verpflichtete Personen

Rz. 20 Die in § 7 AO definierten Amtsträger[1] und die ihnen nach § 30 Abs. 3 AO gleichgestellten Personen haben das Steuergeheimnis zu wahren. § 30 Abs. 1 und 2 AO ist an einen einzelnen Amtsträger adressiert; dies bringt eine individualisierte "amtsträgerbezogene" Zuschreibung des Steuergeheimnisses zum Ausdruck.[2] Das bedeutet, dass nicht nur die Amtsträger und gleichges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5 Sachlicher Schutzbereich

Rz. 27 Geschützt sind die personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer (natürlicher oder juristischer) Personen, die dem Amtsträger oder der gleichgestellten Person in einem der in Abs. 2 S. 1 Buchst. a–c aufgezählten Verfahren bekannt geworden sind, sowie die entsprechenden für ein automatisiertes Verfahren in einem automationsgestützten Dateisyste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 7.1 Offenbaren

Rz. 56 Durch eine unbefugte Offenbarung von nach § 30 AO geschützten Daten wird (auch) der nach der DSGVO gebotene Schutz personenbezogener Daten verletzt.[1] Das Offenbaren ist eine besondere Form der Offenlegung personenbezogener Daten in der Begriffsbestimmung der DSGVO.[2] Die Offenlegung ist legal definiert in Art. 4 Nr. 2 DSGVO und umfasst die Übermittlung, die Verbrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Amtsgeheimnis

Rz. 8 Das Steuergeheimnis geht über die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit[1] und die entsprechenden Regeln des Angestelltentarifrechts hinaus. Die Amtsverschwiegenheit gilt wegen der Verpflichtung der Gerichte, Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten zur gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe[2] nicht für Auskü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 10 Rechtsschutz

Rz. 151 Da das Steuergeheimnis in vielfältigen Konstellationen – nicht zuletzt auch prozessrechtlichen Variationen – eine Rolle spielen kann[1], soll hier eine Beschränkung auf die für die materiellen Fragestellungen wichtigsten Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen. Rechtsschutznotwendigkeiten können sich im Hinblick auf § 30 AO insbesondere ergeben, wenn das FA eine erstrebte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.5 Automatisiertes Verfahren zum Datenabgleich (§ 30 Abs. 8 AO)

Rz. 137 § 30 Abs. 8 AO wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Abs. 8 gestattet unter Steuergeheimnisgesichtspunkten den Datenabgleich zwischen Finanzbehörden, soweit die Weiterverarbeitung oder Offenbarung dieser Daten zulässig und dieses Verfahren unter Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.1 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 1. Alt. AO)

Rz. 99 § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO entbindet in seiner ersten Alternative vom Steuergeheimnis, soweit die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes dient. Davon sind die gesamten jeweils aktuellen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes umfasst. Die Regelung wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.1 Mitteilung einer Finanzbehörde

Rz. 53 Finanzbehörden sind in zahlreichen Fällen verpflichtet und befugt (vgl. dazu Rz. 91 bis 95), aus nichtsteuerlichen Gründen anderen Behörden und Stellen über solche Daten Mitteilungen zu machen, die an sich dem Steuergeheimnis unterliegen. Zu den von § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO umfassten Informationen gehören z. B. die Mitteilungen nach §§ 31 bis 31b AO sowie nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift über das Steuergeheimnis ist eine der zentralen Normen der AO. Sie hat in § 355 StGB ihre strafrechtliche Entsprechung. Auch dies stellt ihre Bedeutung für das steuerliche Verfahrensrecht und für die Rechtsordnung als solche heraus. Nur der intensive Schutz des Steuergeheimnisses kann die umfassenden Wahrheits- und Mitwirkungspflichten des Steuerverfahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.3 Eigene personenbezogene Daten

Rz. 31 Die eigenen personenbezogenen Daten unterliegen gegenüber der betroffenen Person selbst nicht dem Steuergeheimnis. Sie sind keine Daten eines anderen. Deswegen sind auch Mitteilungen an einen Gesamtrechtsnachfolger[1] zulässig, da dieser in vermögensrechtlicher Beziehung in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers eintritt.[2] So kann also dem Erben offenbart werden, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 7.4 Dauer der Geheimhaltungspflicht und des Verwertungsverbots

Rz. 66 Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Wahrung des Steuergeheimnisses vor. Deshalb sind alle geschützten Daten, die in einem Verfahren nach § 30 Abs. 2 AO bekannt geworden sind, von den Amtsträgern und Behörden grundsätzlich auf Dauer geheimzuhalten. Entsprechendes gilt für das Verbot der Verwertung. Das Ausscheiden des Amtsträgers aus dieser Stellung änder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehme...mehr