Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 31 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 60g Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GwG. Dazu sieht Abs. 2b vor, dass die Landesfinanzbehörden der FIU die Datensätze, die aus den nach einer zu erlassenden Verordnung zu § 22a GrEStG elektronisch zu übermittelnden Daten aus der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 60b § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Dabei beschreiben die Normen konkret, um welche personenbezogenen Daten es sich dabei handelt. Von besonderer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schwarzarbeiter

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schwarzarbeiter sind nach der Definition im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) Personen, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang dadurch erzielen, dass sie Dienst- oder Werkleistungen erbringen, ohne bestimmten öffentlich-rechtlichen Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten nachzukommen. Zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.2.2 Arbeitseinkommen

Rz. 5 Selbständige haben demgegenüber ihr im letzten Kalenderjahr erzieltes Arbeitseinkommen entweder durch den Einkommensteuerbescheid oder – weil Einkommensteuerbescheide für das jeweils letzte Kalenderjahr vielfach noch nicht vorliegen – durch Beweismittel anderer Art (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters, Einkommensteuererklärung) zu belegen. Wurde ein Steuerberater ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 1 VwZG)

Rz. 2 Bei der Zustellung nach Abs. 1 wird dem Empfangsberechtigten das zuzustellende Schriftstück durch einen Bediensteten der Behörde übergeben; der Empfangsberechtigte bestätigt den Empfang durch seine Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis. Da die Zustellung durch Aushändigung eines Umschlags erfolgt, also durch physische Übergabe des zuzustellenden Dokuments, ist eine el...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Disziplinarmaßnahmen

Schrifttum: Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB 2004, 453; Erb, Selbstanzeige: Berufsrechtliche Konsequenzen für Rechtsanwälte und Steuerberater, PStR 2008, 17; Feuerich, Verhältnis des ehrengerichtlichen Verfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 5 Die Norm schließt keine faktische, wohl aber eine gesetzliche Lücke des Besteuerungsverfahrens.[1] Denn die in dem Katalog des § 93a Abs. 1 AO genannten Vorgänge wurden den Finanzbehörden ohnehin in ständiger Verwaltungspraxis im Weg der Amtshilfe mitgeteilt. Dieses System ungeregelter Kontrollmitteilungen über personenbezogene Daten entsprach aber nicht den datenschut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Abrufbare Daten (Abs. 1 und 1a)

Rz. 2 Der am 1.4.2003 in Kraft getretene § 24c KWG, der bis dahin insbesondere zur Kapitalmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und zur Bekämpfung der Geldwäsche diente, ermöglicht die Feststellung von sog. Kontostammdaten. Kreditinstitute (aber nicht die übrigen Verpflichteten nach § 154 Abs. 2 Satz 1 AO) haben künftig nach § 154 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32d Abs. 1 AO

Rz. 3 § 32d Abs. 1 AO regelt, dass vorbehaltlich von Regelungen in Art. 12 bis 15 DSGVO, die verantwortliche Finanzbehörde das Verfahren, insbesondere die Form der Information oder Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen[1] bestimmt. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der Erforderlichkeit, der Geeignethe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32c AO betrifft das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO und enthält bereichsspezifische Einschränkungen dieses Auskunftsrechts auf Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO. Die Vorschrift ist an die Regelung in § 34 Abs. 1 BDSG angelehnt. Sie benennt in Abs. 1 einzelne Ausnahmetatbestände, die die verantwortliche Finanzbehörde von ihrer Ausku...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Update 2.0 – Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Frage: In Honorargestaltung 4/2021 wurde unter Hinweis auf eine Entscheidung des FG Hamburg (Beschluss v. 1.2.2021, 4 K 136/20, EFG 2021, S. 386) aufgezeigt, dass auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Möglichkeit gegeben sein muss, Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten zu nehmen. Da die Gerichte nach dem Willen der politisch Verantwortlichen ihrer verfassungsrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Inhalt

Rz. 3 Die Einziehungsverfügung muss die konkrete Aussage enthalten, dass die Einziehung der gepfändeten Forderung angeordnet ist.[1] Der allgemeine Hinweis, dass die Vollstreckungsbehörde die Forderung einziehen könne, ist unzureichend.[2] Zudem soll die Aufforderung an den Drittschuldner enthalten sein, in Höhe des geschuldeten Betrags bei Eintritt der Fälligkeit an die Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.2 Angabe des Schuldgrunds

Rz. 22 Nach § 260 AO ist in der Pfändungsverfügung ferner der Schuldgrund anzugeben. Dies beinhaltet eine Angabe der Abgabenart, der Entstehung der Zahlungsverpflichtung, der Höhe und der Fälligkeit jedes einzelnen Betrags.[1] Nicht ausreichend sind allgemeine Angaben wie "Steuererstattungsanspruch" oder "Anspruch auf Rückerstattung."[2] Die Angabe des Schuldgrunds ist wesen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 4. Neu ab 1.1.2024: Zuwendungsempfängerregister

Beim Bundeszentralamt für Steuern wird ab 2024 ein öffentlich einsehbares Register geführt werden, § 60b AO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 47 FVG. Anhand des Registers können sich Zuwendungsinteressierte einen unkomplizierten und v.a. rechtssicheren Einblick verschaffen, ob die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkannt ist. Beraterhinweis Die Meldung der örtlich zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilung der Einleitung (§ 397 Abs. 3 AO)

Schrifttum: App, Fehlende Kompetenz der Finanzbehörde zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens mangels Tatverdachts?, wistra 1990, 261; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Bochum 1996; Henneberg, Der Steuerpflichtige im Spannungsfeld zwischen Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren, BB 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / b) Bewirtungsanlass

Was den Anlass der Bewirtung anbelangt, so muss es der Finanzverwaltung durch die entsprechende Angabe des bewirtenden Steuerpflichtigen auch hier ermöglicht werden, zu überprüfen, ob dieser geschäftlicher oder privater Natur war[36]. Die Finanzverwaltung verlangt dabei, dass diese Angaben "den Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung erkennen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faxe, E-Mail und der Datens... / bb) Abgabenordnung

Kommuniziert der Steuerberater außerhalb sicherer Plattformen (z.B. Elster) mit dem FA (z.B. im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren), ist m.E. zu prüfen, inwieweit die Regelung des § 87a Abs. 1 AO vorgeht/-gehen kann. § 87a AO betrifft dabei nur Fälle der E-Mail-Kommunikation, nicht aber Faxe (Rätke in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 87a Rz. 10). § 87a AO regelt in weiten Teilen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Einschränkung der Spontanauskunft, Abs. 4

Rz. 12 § 117a Abs. 4 S. 1 AO regelt für Spontanauskünfte nach Abs. 3 dieselben datenschutzrechtlichen Maßstäbe wie für Auskünfte nach Abs. 1. Es gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend. Damit erfolgt ein Verweis auf § 30 AO. Nur in den dort angelegten Gründen ist eine Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterlieg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Verwendungsbegrenzung, Abs. 1 S. 1

Rz. 2 Nach § 117b Abs. 1 S. 1 AO darf die Steuerfahndung die ihr nach der RbDatA übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie übermittelt worden sind. Dadurch kommt der internationale Grundsatz des Spezialitätenvorbehalts[1] zum Ausdruck. Der ersuchte Staat kann die Verwendung der Auskunft an die Steuerfahndung mit Bedingungen versehen.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Entsprechende Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über die Datenübermittlung, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 117a Abs. 1 S. 2 AO auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich wird insbesondere auf § 30 AO verwiesen. Da nach der Intention des Rahmenbeschlusses der Informationsaustausch auf europäischer Ebene nicht mit höheren Hürden versehen sein soll als auf nationaler Ebene[1], muss die Steuerfahn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / k) Vollmachtsurkunde

Rz. 124 Die schriftliche Vollmacht ist Prozesshandlungsvoraussetzung.[152] Erhebt der Prozessbevollmächtigte die Klage, muss er deshalb grds. dem Gericht eine schriftliche Vollmacht einreichen, § 62 Abs. 6 S. 1 FGO. Eine dem Finanzgericht vorgelegte Vollmacht berechtigt auch zur Einlegung der Revision Jahre später, wenn die Vollmacht den Bevollmächtigten zur Einlegung von Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einblickrechte

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Das Zuwendungsempfängerregister ist als ein öffentlich frei zugängliches Register gestaltet, dessen Inhalt jeder Bürger einsehen darf. Damit kann sich beispielsweise zukünftig ein Spender vorab über den Status einer Organisation informieren, um sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt ist. Das a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerdings führt die Umstellung des Norminhalts auf die Begrifflichk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 37 Das MOSS-Verfahren für den in § 18h UStG geregelten Outbound-Fall war durch Art. 18 Nr. 3 des KroatienAnpG der Zuständigkeit des BZSt zugewiesen worden (§ 5 Abs. 1 Nr. 41 FVG in der bis 1.4.2021 geltenden Fassung). Ausführungen zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung und Verwaltung bei Steuern, die in einem an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Inhalt der Verordnungsermächtigungen

Rz. 1 § 139d AO beinhaltet die Ermächtigung der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zu erlassen, die organisatorische und technische Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses sowie weitere Einzelheiten zur Vergabe und Löschung der Identifikationsmerkmale und zur Übermittlung der Daten zwischen den Meldebehörden und dem BZSt enthält. Nach d...mehr