Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO)

Rz. 153 [Autor/Stand] Bei anderen Personen als dem Beschuldigten, also unverdächtigen Dritten und/oder Zeugen, sind Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Beschränkungen/Verwendungsumfang

Rz. 788 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 857. Nach der Neufassung der EUAHiRL unterliegt auch die automatische Auskunftserteilung Beschränkungen gem. Art. 19 EUAHiRL, wenngleich zu beachten ist, dass Inhalt und Reichweite des automatischen Austauschs in diesen Fällen vorab feststehen und sich inhaltlich an der Richtlinie orientieren. Es besteht indes keine Verpflichtung zur Ausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet.[2] Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 96 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige muss grds. auch damit rechnen, dass die Finanzverwaltung Vergleichsmieten zur Ermittlung der üblichen Miete heranzieht, wobei sich die Finanzverwaltung auf interne Unterlagen stützen kann. Dabei wird es sich in erster Linie um die ertragsteuerlichen Unterlagen handeln, aus denen sich tatsächliche Mietzahlungen ergeben. Rz. 97 [Autor/S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit"[2] stellt bei Auskünften...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.2 Steuergeheimnis als Grenze des Akteneinsichtsrechts

Die bedeutendste Grenze für das Akteneinsichtsrecht ist das Steuergeheimnis (§ 30 AO).[1] Dies ist ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet hat.[2] Durch das Steuergeheimnis geschützt werden die Verhältnisse eines anderen. Dies sind alle Umstände, Vorgänge, Merkmale oder sonstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 3 Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Im Gegensatz zum Festsetzungs- oder Rechtsbehelfsverfahren ist die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren grundsätzlich nicht mehr als Herrin des Verfahrens anzusehen, sondern dieses liegt in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft.[1] Dies gilt zumindest dann, wenn das Verfahren bereits an die Staatsanwaltschaft angegeben wurde. Aber auch wenn wie in den meisten Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 2 Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Klageverfahren

Im Gegensatz zum Verwaltungsverfahren gibt es für das finanzgerichtliche Klageverfahren in § 78 FGO ein ausdrücklich normiertes Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten.[1] Insbesondere deshalb, weil ein solches Recht zuvor nicht besteht, ist das Akteneinsichtsrecht in diesem Stadium von besonderer Bedeutung.[2] Eine Verweigerung der Akteneinsicht durch das Finanzgericht stel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.3 Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 Durch § 29c Abs. 1 S. 3 AO sind in den Fällen des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO nur solche Personen im Rahmen der Weiterverarbeitung zugelassen, die ihrerseits das Steuergeheimnis nach § 30 AO zu wahren haben. Bei diesen Personen muss es sich demgemäß um Amtsträger i. S. d. §§ 30 Abs. 1, 7 oder gleichgestellte Personen nach § 30 Abs. 3 AO handeln. Damit kommen nur Beamte...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.2 Weiterverarbeitung bei zugelassener Offenbarung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 21 § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO sichert die durch § 30 Abs. 4 und 5 AO zugelassene Offenbarung in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Hierbei wird jedoch deutlich, dass der Gesetzgeber von der durch Art. 6 Abs. 4 DSGVO eingeräumten Möglichkeit zur Ausweitung der Verarbeitungszwecke über den originären Zweck hinaus nur in dem Umfang Gebrauch machen wollte, wie das Steuergeh...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 § 29c AO wurde im Zuge der Anpassung der AO an die EU-Datenschutzgrundverordnung [1] aufgenommen und enthält eine Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten über den eigentlichen Zweck der Datenerhebung hinaus (sog. Weiterverarbeitung). Art. 6 Abs. 4 DSGVO enthält das grundsätzliche Verbot zur (Weiter-)Verarbeitung personenbezogener Daten vorbehaltlich e...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.5 Weiterverarbeitung für die Gesetzesfolgenabschätzung (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

Rz. 35 Unter vergleichbar engen Voraussetzung wie bei der Entwicklung von IT-Verfahren (vgl. Rz. 28ff.) ist nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO die Weiterverarbeitung für Zwecke der Abschätzung der Folgen einer geplanten Gesetzesänderung zulässig. Im Rahmen der politischen Begleitung eines Gesetzgebungsvorhabens ist zum einen die Beeinflussung des Steueraufkommens im Ganzen, zum...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.2 Weiterverarbeitung zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken durch die Finanzbehörde (Abs. 1 S. 1 Nr. 6 S. 2)

Rz. 44 Im Rahmen der Ausbildung werden die Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und sind daher Amtsträger i. S. d. § 7 Nr. 1 AO. Hierzu regeln die entsprechenden Ausbildungsordnungen[1] im Einzelnen, dass neben einem theoretischen Ausbildungsteil eine praktische Zeit in den jeweiligen Verwaltungseinheiten zu absolvieren ist, bei denen sie einer konkreten Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 3 Weiterverarbeitung sensibler Daten (Abs. 2)

Rz. 49 Wie bei der Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten[1] wurde auch die Befugnis zur Weiterverarbeitung auf sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO ausgeweitet. Fast wortgleich wird die entsprechende Regelung aus dem allgemeinen Datenschutzrecht[2] übernommen. Da die Weiterverarbeitung dieser Daten für die betroffene Person einen besonders tiefen Eingr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.3 Weiterverarbeitung im Interesse der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Ist die Weiterverarbeitung im (mutmaßlichen) Interesse der betroffenen Person, kann diese nach der Nr. 3 erfolgen. Da bei Vorliegen einer Zustimmung i. S. d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO sich die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung bereits nach der Nr. 2 richtet, dürfte es sich hier nur um Fälle handeln, bei denen die Zustimmung zwar nicht ausdrücklich erteilt, aber zu unters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.2 Maßnahmen bei der Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Liegen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sensibler Daten vor, so hat der Verantwortliche nach Maßgabe des von § 29b Abs. 2 S. 2 AO in Bezug genommenen § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person zu ergreifen. Diese Regelung ist ergänzender und schützender Gegenpol zu § 29b Abs. 2 S. 1 1. Halbs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2 Verarbeitungszweck

Rz. 21 Erlaubt ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach § 29b Abs. 1 AO nur, wenn sie zur Erfüllung der dort genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Dabei ist nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur für den Zweck möglich, für den die Daten erhoben wurden. Ohne Einwilligung des Stpfl. ist eine Weiterverarbeitung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Offenbarungsverbot

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der > Arbeitgeber darf die ihm bekannt gewordenen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ohne Zustimmung des ArbN Dritten nur offenbaren, soweit dies gesetzlich zugelassen ist (§ 39 Abs 8 EStG). Das gilt nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern grundsätzlich auch gegenüber dem Prüfer der > Sozialversicherung (vgl auch > Auskünfte und Zusagen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Oberste und obere Finanzbehörden

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Behörden sind hierarchisch gegliedert. Dabei werden sie als oberste, obere, mittlere oder untere Behörde bezeichnet. Auf diese Gliederung wird gelegentlich in Rechtsnormen Bezug genommen. So darf zB die Entscheidung darüber, ob das > Steuergeheimnis einer Offenbarung von Informationen nicht entgegensteht, weil für eine Richtigstellung von in ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Subvention

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen und mit denen ein bestimmtes Verhalten gefördert werden soll. Bei den Leistungen handelt es sich teilweise um Zahlungen, oft jedoch auch um Steuervergünstigungen. Eine Legaldefinition oder allgemein gültige Begriffsbestimmung gibt es nicht. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / 2. Gutachtenauftrag

Rz. 8 Der nach § 5 Abs. 1 S. 2 InsO bestellte Sachverständige wird durch das Insolvenzgericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Formell umfasst der Gutachtenauftrag dabei i.d.R. die zur Feststellung der Begründetheit des Insolvenzantrags erforderlichen Fragen, welche allein in § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO normiert sind. Im Standardfall umfasst der Gutachtenauftr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.2 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO für Zwecke der Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich

Rz. 16 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EuA... / 6 Unterrichtungspflichten (Abs. 5)

Rz. 15 Das Ergebnis der gemeinsamen Prüfung ist gemäß § 12a Abs. 5 EUAHiG innerhalb von 60 Tagen nach der Erstellung des Prüfungsberichts im Sinne des Abs. 4 durch die zuständige Finanzbehörde, nicht durch das BZSt, an den Stpfl. durch Überlassung einer Kopie mitzuteilen. Sind mehrere Personen von der Prüfung betroffen, ist das Steuergeheimnis, ggf. durch entsprechende Wegla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EuA... / 5.4 Unterstützung bei der Beweisführung (Abs. 4 S. 4)

Rz. 14 Die an der gemeinsamen Prüfung beteiligten Behörden, also sowohl Landes- als auch Bundesbehörden, stellen nach § 12a Abs. 4 S. 4 EUAHiG sicher, dass sie die Beweisführung der entsprechenden Behörde des anderen Mitgliedstaats unterstützt. Dies gilt nicht nur im Fesetzsetzungsverfahren, sondern auch im Beschwerde-, Einspruchs-, Gerichts- und Revisionsverfahren. Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedeutung von Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 16 [Autor/Stand] In der Praxis wird befürchtet, dass die Finanzverwaltung häufig auf Kaufpreissammlungen zurückgreifen könnte, die aus finanzamtsinternen Erkenntnissen stammen. Diese nach R B 182 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 2019 vorgesehene Möglichkeit könnte die Unsicherheiten bei der Kalkulation der Steuerbelastung im Rahmen einer gestaltenden Beratung vergrößern. M.E. ist di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kaufpreis für das Bewertungsobjekt

Rz. 18 [Autor/Stand] Nach wie vor besteht eine Besonderheit bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens. Die Frage, ob ein innerhalb eines bestimmten Zeitraums – beispielsweise innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag – tatsächlich erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück als Vergleichspreis herangezogen werden kann, ist nicht allgemein gültig zu bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4.3 Verletzung der öffentlichen Ordnung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 8 Der Ausschluss der Beantwortung von Amtshilfeersuchen wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung ist nicht nur auf Art. 17 Abs. 4 2. Halbsatz der Amtshilferichtlinie zurückzuführen, sondern auf die frühere Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 der EG-Amtshilferichtlinie in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des EGAmtshilfeG. Die Regelung hat ihren Ursprung in der allgemeinen völkerrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 7 Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige muss die Finanzbehörde bei dem Datenzugriff aktiv unterstützen.[1] Dabei entstehende Kosten hat der Steuerpflichtige selbst zu tragen.[2] Eine Kostenübernahme durch die Finanzverwaltung erfolgt nicht. Wichtig Vorsicht bei Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen Eine Außenprüfung umfasst das Recht der Finanzverwaltung, die Überlassung der gespeicherten U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31c AO wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 in die AO eingefügt. Das Inkrafttreten orientierte sich daran, dass ab dem 25.5.2018 in allen Mitgliedstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [2] anzuwenden ist. Die DSGVO ist gesetzestechnisch als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Datenschutzrechtlich betrachtet ist § 31c AO eine gegenüber §§ 29b und 29c AO speziellere nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung "sensibler Daten" zu statistischen Zwecken. Sie geht dementsprechend für ihren Regelungsbereich den in §§ 29b Abs. 2, 29c Abs. 2 AO geschaffenen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung besonderer Kategorien perso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Mitteilungen in Strafsachen

Schrifttum: Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Johnigk, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.1987 – 1 VAs 53/87, NStZ 1988, 187; Weyand, Mitteilungen in Strafsachen und Steuergeheimnis, NStZ 1987, 399; Weyand, Anhörungs- und Mitteilungspflichten der Finanzbehörde bei berufswidrigem Verhalten steuerlicher Berater, INF 1990, 241; Weyand,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Regelungsgehalt der Norm

Rz. 11 Für den Bereich des Steuergeheimnisses unterwirft § 31c AO die über § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO bestehende Öffnung für "sensible Daten" weiteren Voraussetzungen. §§ 30 Abs. 10, 31c AO mindern also bestehende Öffnungen für ihren Regelungsbereich. Der Öffnungscharakter für das Steuergeheimnis ergibt sich insoweit aus der Bedeutung des § 31c AO gegenüber dem grundsätzlichen Ve...mehr