Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / a) Übermittlung kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen an das BZSt (Abs. 1)

Meldepflichten: § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstlich erfahrene Tatsachen im Bereich der Kapitalertragsteuer. Bei diesen Informationen muss es sich nicht ausschließlich um abstrakte oder anonyme Daten handeln. Ebenso sind personenbezogene Daten denkbar, die i.d.R. dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung und Subventionsberatung

Die Fördermittel- bzw. Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung, insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.2 Das Verbot der Amtshilfe

Rz. 5 Abs. 2 enthält 2 Tatbestände, bei deren Vorliegen Amtshilfe verboten ist und die ersuchte Behörde das Amtshilfeersuchen zurückweisen muss. Amtshilfe ist hier generell unzulässig. Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an die ersuchte Behörde; aber auch die ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob ihrem geplanten Amtshilfeersuchen ein gesetzliches Hindernis entgegensteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] neu eingefügte und zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] ergänzte § 20a FVG bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass schriftliche Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO und sonstige Schreiben im Verwaltungsverfahren nebst Anlagen nach der AO der Bundesfinanzbehörden und mit Wirkung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Verrichtung technischer Hilfstätigkeiten durch andere als die zuständigen Finanzbehörden oder durch andere Verwaltungsträger (Abs. 3)

Rz. 5 § 20 Abs. 3 S. 1 FVG erlaubt es den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden, technische Hilfstätigkeiten durch automatische Einrichtungen der Finanzbehörden des Bundes, eines anderen Landes oder anderer Verwaltungsträger verrichten zu lassen (shared services). Nach § 20 Abs. 3 S. 2 FVG kann auch das BMF technische Hilfstätigkeiten durch automatisch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 68 Abs. 1 EStG entspricht § 19 Abs. 1 BKKG a. F.[1] i. V. m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I. Er normiert die besondere Mitwirkungspflicht des Berechtigten und der volljährigen Kinder. Eine dem § 68 Abs. 3 EStG entsprechende Regelung war im BKKG nicht enthalten; sie gewährt das Recht auf eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld. § 68 Abs. 4 EStG befreit die Familie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 4 Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld (Abs. 3)

Rz. 11 Auf Antrag erteilt die, das Kindergeld auszahlende Stelle, eine Bescheinigung über das für das Kj. ausgezahlte Kindergeld. Ein Antrag ist erforderlich, da die Höhe des ausgezahlten Kindergelds nur in wenigen Fällen im Besteuerungsverfahren von Bedeutung ist. Wird bei der Veranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen, erhöht sich die ESt um das für das Veranlagungsjahr ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 6 Offenbarungsbefugnis an Sozialleistungsträger (Abs. 5)

Rz. 16 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) sind grundsätzlich im § 31a AO geregelt. In § 68 Abs. 5 EStG wird die Offenbarungsverpflichtung und -befugnis der Familienkassen gegenüber Sozialleistungsträgern konkretisiert. Die betroffenen Stellen sind in der Vorschrift benannt. Sie betreffen die Träger, die zuständig sind für die Erbring...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 7 Offenbarungsbefugnis an Familienleistungsstellen anderer EU-Mitgliedstaaten (Abs. 6)

Rz. 17 In grenzüberschreitenden Fällen erfolgt die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter Berücksichtigung der VO (EG) Nr. 883/2004, da das Kindergeld als Familienleistung in dessen Anwendungsbereich fällt. Liegt eine Anspruchskonkurrenz vor, also kommt in mehreren Mitgliedstaaten ein Anspruch auf Familienleistungen in Betracht, so ist gem. der Koordinier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Leitsatz 1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. 3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. 4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjour...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Amtsträger

Rz. 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nur für die Haftung von Amtsträgern. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. Darunter fallen nicht nur Beamte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und theoretisch auch Arbeiter. Im Gegensatz zu den Beamten ist bei den anderen Personen allerdings die Eigenschaft des Amtsträgers nicht stets ohne Weiteres ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Das Steuergeheimnis wirkt allerdings nicht absolut, was sich aus der Verweisung auf § 30 AO ergibt. Eine Offenbarung ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO möglich, wenn dies der Durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.1 Systematische Einordnung und Regelungsinhalt

Rz. 4 Systematisch gehören die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke zum Steuerschuldrecht und damit zum materiellen Recht. Das Steuerschuldrecht[1] bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuersubjekt der Steuer unterliegt. Innerhalb des Steuerschuldrechts bilden die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen Ausnahmetatbestand; sie regeln, unter w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4.2 Behördliche Weigerung

Rz. 30 Die durch das Gericht zur Amtshilfe verpflichtete Behörde kann Gegenvorstellungen erheben, wenn sie meint, die begehrte Amtshilfe sei nicht sachdienlich. Bleibt das Gericht bei seiner Aufforderung, kann die Behörde die Amtshilfe nur unter Berufung auf einen der in § 86 FGO genannten Gründe verweigern. Berechtigen Teile von Akten zur Verweigerung der Vorlage, hat die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.4 Dem Wesen nach geheim (§ 86 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 FGO)

Rz. 17 Hier handelt es sich um einen Auffangtatbestand, über dessen Vorliegen ebenfalls nur die zuständige oberste Aufsichtsbehörde entscheiden kann. Geheimhaltungsgründe sollen sich aus der Natur der Sache oder aus den berechtigten Interessen unbeteiligter Dritter ergeben. Es muss eine Prüfung und Güterabwägung im Einzelfall erfolgen. Rz. 18 Unter rechtsstaatlichen Gesichtsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 §§ 90ff. FGO gehen davon aus, dass während einer mündlichen Verhandlung sämtliche Beteiligte, so sie denn an der Verhandlung teilnehmen[1], und das Gericht sich am selben Ort aufhalten. § 91a Abs. 1 FGO gestattet den Aufenthalt an verschiedenen Orten, wenn die Verhandlung in Bild und Ton zeitgleich an die jeweiligen Orte übertragen wird. Dies muss technisch verwirklich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Weigerungsgründe

Rz. 9 Weil die Beteiligten nach § 78 Abs. 1 FGO grundsätzlich das Recht haben, alle dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen, kann deren Inhalt nicht geheim gehalten werden. Das Gesetz nennt bestimmte Fallgruppen, in denen die Amtshilfe verweigert werden kann, nämlich bei Verletzung des Steuergeheimnisses, Geheimhaltung kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift, Geheimhaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Auswahlermessen

Rz. 12 Nach dem Ende der Vertretungs- oder Verfügungsmacht wird die Finanzbehörde bei der Inanspruchnahme des früheren Vertreters, der nach wie vor verpflichtet ist, für steuerliche Pflichten besondere Ermessensüberlegungen anzustellen haben. Nur wenn der neue Vertreter oder der Vertretene zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten nicht in der Lage ist, wird eine Heranziehung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.3 Steuergeheimnis

Rz. 21 Hat der Schädiger tateinheitlich zur Steuerverkürzung Warenfalsifikate in die Bundesrepublik eingeführt und geht es dem Geschädigten um die Erkenntnis näherer Einzelheiten bezüglich Art und Umfang der eingeführten Falsifikate, um die Ermittlung des Vertriebsnetzes und um die Preisgabe des Namens des Beschuldigten zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, so ist ihm n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Umfang der Offenbarung (Abs. 2)

Rz. 5 § 10 Abs. 2 EUAHiG setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie um. Die Regelung dient der Wahrung des Steuergeheimnisses. Dafür wird sichergestellt, dass die ausländischen Bediensteten nur solche Informationen erhalten, die von § 4 EUAHiG als der Grundvorschrift für die Offenbarung gedeckt sind. Es muss sich also um solche Informationen handeln, die für di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz: Der Umgang mit... / 2.3 Verweigerung der Auskunft

Hinweis Verweigerung nur in Ausnahmefällen Verweigern Sie die Auskunft nur in absoluten Ausnahmefällen und halten Sie stets Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragen oder der Rechtsabteilung. In wenigen Ausnahmefällen kann die Auskunft gegenüber der betroffenen Person verweigert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auskunftsanspruch offenkundig unbegründet ist oder bei be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.4 Verspätungszuschlag bei Verweigerung der elektronischen Voranmeldung

Wenn der Steuerpflichtig (Unternehmer) sich weigert, seine Voranmeldungen elektronisch abzugeben, rechtfertigt das nach dem Urteil des FG Nürnberg vom 5.8.2014 die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.[1] Im Streitfall gab ein Unternehmer seine Voranmeldungen nicht elektronisch, sondern in Papierform ab. Er verwies auf die NSA-Affaire und argumentierte, das Finanzamt könne ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Wahl der Einzelveranlagung (Abs. 2 S. 1) – Rechtsmissbrauch

Rz. 71 Wählt[1] nur einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide nach § 26a EStG einzeln veranlagt, d. h., auch der andere Ehegatte ist zwingend einzeln zu veranlagen.[2] Rz. 72 Da die Zusammenveranlagung i. d. R. zu günstigeren Ergebnissen führt, jeder Ehegatte aber nach § 26 Abs. 2 S. 1 EStG durch einseitige Erklärung die Einzelveranlagung erreichen kann, besteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.5 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids, § 6

Rz. 160 Die Bekanntgabe des Feststellungsbescheids ist in § 6 der VO zu § 180 Abs. 2 AO geregelt, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 5 AO beruht. Diese Vorschrift erscheint in wesentlichen Teilen überflüssig, da sie in ihrem Inhalt dem § 183 AO entspricht, der unmittelbar für die Feststellungen nach § 180 Abs. 2 AO gilt. Es kann daher auf folgende Ausführungen zu § 183a AO verwiesen w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.4 Verfahrensbeteiligte, § 5

Rz. 158 Für die Regelung der Verfahrensbeteiligten verweist § 5 der VO zu § 180 Abs. 2 AO auf § 78 AO; Beteiligte an dem Feststellungsverfahren sind also in erster Linie diejenigen, die Adressaten der geplanten Feststellungsbescheide sind, d. h. diejenigen, bei denen die Besteuerungsgrundlagen steuerlich erfasst werden sollen bzw. über deren Nichtbeteiligung an den Besteueru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO)

Rz. 153 [Autor/Stand] Bei anderen Personen als dem Beschuldigten, also unverdächtigen Dritten und/oder Zeugen, sind Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Beschränkungen/Verwendungsumfang

Rz. 788 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 857. Nach der Neufassung der EUAHiRL unterliegt auch die automatische Auskunftserteilung Beschränkungen gem. Art. 19 EUAHiRL, wenngleich zu beachten ist, dass Inhalt und Reichweite des automatischen Austauschs in diesen Fällen vorab feststehen und sich inhaltlich an der Richtlinie orientieren. Es besteht indes keine Verpflichtung zur Ausku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet.[2] Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 96 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige muss grds. auch damit rechnen, dass die Finanzverwaltung Vergleichsmieten zur Ermittlung der üblichen Miete heranzieht, wobei sich die Finanzverwaltung auf interne Unterlagen stützen kann. Dabei wird es sich in erster Linie um die ertragsteuerlichen Unterlagen handeln, aus denen sich tatsächliche Mietzahlungen ergeben. Rz. 97 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 14 Beschlagnahme von Behördenakten [Rdn 1067]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

mehr