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D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

Detlef Burhoff, Michael Eggers
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Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Anforderungen an den Inhalt einer Durchsuchungsanordnung/einen Durchsuchungsbeschluss sind hoch.
2. Inhaltlich muss die Durchsuchungsanordnung Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren.
3. Im Durchsuchungsbeschluss muss die Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezeichnet werden, die Anlass zu der Durchsuchung gibt.
4. Die Durchsuchungsanordnung muss den Tatverdacht beschreiben/darlegen.
5 Die Durchsuchungsanordnung muss die Zwecke und Ziele, insbesondere die aufzufindenden Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, benennen.
6. Richtet sich die (Wohnungs-)Durchsuchung auf die Sicherstellung von Datenträgern, Computern oder Mobiltelefonen/Smartphones, auf denen Telekommunikationsverbindungsdaten gespeichert sind weitere Begründungsanforderungen zu beachten. Das gilt entsprechend für Emails.
7. Für die Frage, welche Anforderungen an die Konkretisierung des Durchsuchungsziels zu stellen sind, ist entscheidend, ob sich die Durchsuchung gegen einen Verdächtigen oder gegen eine unbeteiligte Person richtet.
 

Rdn 1798

 

Literaturhinweise:

S. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 939, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770, und bei → Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines, Teil D Rdn 1784.

 

Rdn 1799

 

1. Hinweis für den Verteidiger!

Die Anforderungen an den Inhalt einer Durchsuchungsanordnung/einen Durchsuchungsbeschluss sind hoch. Die dazu vorliegende Rspr. zeigt mehr als deutlich, dass die Gerichte diesen Anforderungen in vielen Fällen nicht gerecht werden. Daher ist es, wenn es im Verfahren zu Durchsuchungen gekommen ist, eine der wichtigsten Aufgaben, die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsmaßnahme und die ihr zugrunde liegende Anordnung zu prüfen. Dies vor all...

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