Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Zweck

Rz. 2 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen hat den Sinn, die Verwaltung in der Durchführung der Steueraufsicht zu entlasten und das Verfahren der zollamtlichen Überwachung zu vereinfachen.[1] Es werden Aufsichtsmaßnahmen, die eigentlich der Finanzbehörde obliegen, auf Privatpersonen übertragen, die dann als Amtsträger i. S. d. § 7 Abs. 3 AO am Verwaltungsverfahren mitwirke...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Leitsatz 1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen. 2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Date...Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-GrundverordnungDSGVOArt. 15 Abs. 1 DSGVOmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Vertraulichkeit

Rz. 6 Die Sitzungen und die Beratungen der Steuerabteilungs- und Referatsleiter des Bundes und der Länder sind vertraulich, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes einstimmig beschlossen wurde. Die Ergänzung des § 21a Abs. 1 FVG durch die Sätze 4 und 5 mit Wirkung vom 18.12.2019[1] entspricht jahrzehntelanger Praxis. Außenwirkung hat diese Regelung, da sie Rechtsvorschrift i....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess

Zusammenfassung Parteien eines Zivilprozesses können sich vor die Wahl gestellt sehen, entweder ein Geschäftsgeheimnis zu offenbaren oder den Prozess zu verlieren. Der neue § 273a ZPO soll den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess verbessern und so das beschriebene Dilemma auflösen. Hintergrund Im Zivilprozess müssen die Parteien alle für sie jeweils günstigen Tatsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Mitteilung notwendiger Angaben bei Amtshilfeersuchen

Rz. 32 Ein Amtshilfeersuchen an eine ausländische Finanzverwaltung ist meist nur dann verständlich, wenn ihm mehr oder weniger umfangreiche Grund- oder Rahmeninformationen beigefügt werden, für die die Auskünfte erbeten werden. Diese Angaben verstoßen nicht gegen das Steuergeheimnis, da sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO befugt sind. § 117 Abs. 1 AO bezieht sich zwar für die Inan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4.2 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren

Rz. 73a Für den Ausschluss der Kulanzauskunft nach § 117 Abs. 3 Nr. 4 AO muss zu befürchten sein, dass durch die Preisgabe ein Schaden verursacht wird, der mit dem Zweck der Amtshilfe nicht zu vereinbaren ist. Dies muss im Einzelfall genau geprüft werden. Ist die schädliche Folge der Auskunft allein die richtige steuerliche Behandlung des Beteiligten im Ausland, so ist diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4 Geheimnisschutz

Rz. 45 Ein Geheimnisschutz ist in den Abkommen üblicherweise in zweifacher Hinsicht vorgesehen: Zum einen verpflichten die Abkommen zur ausschließlichen steuerlichen Verwendung der ausgetauschten Informationen beim ersuchenden Staat, zum anderen erlauben sie dem ersuchten Staat und seinen Finanzbehörden, solche Informationen zu verweigern, die bestimmte Geheimnisse der Betro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 9 Einschränkung der DSGVO (Abs. 6)

Rz. 88 Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu eingeführte § 117 Abs. 6 AO schränkt die Anwendung des § 2a Abs. 5 Nr. 2 AO ein, soweit dieser der Inanspruchnahme oder der Leistung der zwischenstaatlichen Amtshilfe entgegensteht. Er ist damit anwendbar für alle Fälle der Absätze 1 bis 3. Nach § 2a Abs. 5 Nr. 2 AO gelten die Vorschriften der DSGVO [2] über die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.1 Auskünfte aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 38 Nach § 117 Abs. 2 AO können die deutschen Finanzbehörden zwischenstaatliche Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen[1] sowie aufgrund innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der EU und des EUAHiG leisten. Die Verpflichtung zur Amtshilfe und ihr Umfang ergeben sich aus der völkerrechtlichen Vereinbarung. Daher ist die dem Wortlaut v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sowie den von § 72 EStG erfassten Familienkassen und den zuständigen öffentlichen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten zu er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann. Von dieser Ermächtigung hat das BMF durch die VO zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelung ermächtigt das BFM, durch RechtsVO ohne Zustimmung des Bundesrats zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 6 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Abruf erfolgen kann. Dies betrifft insb die technischen Anforderungen für den automatisierten Datenabruf (BT-Drs 19/8691, 67). Das BMF hat auf der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Im Rahmen des internationalen Auskunftsverkehrs ist eine Reihe von Aspekten zu beachten: Die Erteilung von Auskünften und das Nachsuchen um Auskünfte liegen im Ermessen der Finanzbehörde. Dabei muss sie auch berechtigte Interessen des Stpfl. berücksichtigen, d. h., sie darf ihn nicht der Gefahr von über die Besteuerung einschließlich einer entsprechenden Strafverfolgung hinau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsprüfung, internatio... / 2 Inhalt

Die Ausdehnung einer Außenprüfung auf das Gebiet anderer Staaten kann in verschiedener Weise organisiert sein. Die lockerste Form einer internationalen Außenprüfung ist die koordinierte Außenprüfung bzw. Simultanprüfung. Bei dieser Form vereinbaren die Betriebsprüfungsdienste zweier Staaten eine zeitgleiche Prüfung desselben Stpfl. bzw. von in den jeweiligen Staaten ansässig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 1. Regelungen der AO zum Akteneinsichtsrecht

Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung: Betrachtet man sich die AO, so stellt man fest, dass im Unterschied etwa zu § 29 VwVfG oder auch § 25 SGB X nicht ausdrücklich ein Recht auf Einsicht in die Behördenakten geregelt ist (Weber, NWB 2025, 832, 833). Steuergeheimnis: Dies ist keine unbeabsichtigte Lücke des Gesetzgebers, vielmehr wird in der amtlichen Gesetzesbegründung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 7. Sonderproblem Benennung des Informanten

Informantenschutz: In der Praxis der Besteuerung bzw. des Steuerstrafverfahrens spielen Hinweise durch Informanten eine große Rolle. Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Finanzverwaltung deren Identität zu schützen hat, denn oftmals besteht für diese ein erhebliches Risiko, wenn der Steuerpflichtige sie bei der Akteneinsicht in Erfahrung bringen kann. Ermessen der Behörde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 4. Die einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO

Grundfall der Hinzuziehung: Eine einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO bedarf der Berührung rechtlicher Interessen Dritter nach den Steuergesetzen (s dazu auch ausf. unter II.2.) und ist indes der Grundfall der Hinzuziehung. Besondere Erwähnung finden hierbei solche Personen, die nach den Steuergesetzen neben dem Steuerpflichtigen (= Einspruchsführer) haften (sog. Haftu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 2. Grundvoraussetzung: Berührung rechtlicher Interessen Dritter nach den Steuergesetzen

Rechtsinteressenberührung nach den Steuergesetzen notwendig: Unabhängig davon, ob es sich um eine sog. einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO) oder um eine notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO) handelt (s. hierzu im Weiteren ausf. unter II. 4. und II. 5.), ist jeder Hinzuziehung stets immanent, dass rechtliche Interessen Dritter nach den Steuergesetzen durch ein anhängig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / d) Ort der Akteneinsicht

Papierakten grds. in Diensträumen: Bei in Papierform geführten Akten ergibt sich aus § 78 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 S. 1 FGO – anders als § 100 Abs. 2 S. 2 VwGO – kein Rechtsanspruch des Prozessbevollmächtigen, die Akten in seine Kanzlei übersandt zu bekommen. Vielmehr ist die Akteneinsicht regelmäßig in den "Diensträumen" zu gewähren. Lediglich ist es unter Berücksichtigung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / III. Rechtsqualität, Rechtsfolgen und Rechtsschutzaspekte der Hinzuziehung und Aspekte der Beiladung

Hinzuziehungsentscheidung ist Verwaltungsakt: Die Hinzuziehungsentscheidung des FA ist ein Verwaltungsakt, der sowohl dem Einspruchsführer als auch dem Hinzugezogenen bekanntzugeben ist (vgl. BFH v. 29.5.2001 – VIII R 10/00, AO-StB 2001, 261). Zu Nachweis- und Klarheitszwecken ist es geboten, dass die Hinzuziehungsentscheidung – trotz mangelnder Formvorschriften – schriftlic...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schätzungen bei formellen Buchführungsmängeln

Leitsatz 1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der Folge, dass Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) dem Grunde nach zur Schätzung befugt sind. 2. FA und FG sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 der Abgabenordnung) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.4 Virtuelle Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 1 S. 3 kann eine Schlussbesprechung mit Zustimmung des Stpfl. auch fernmündlich oder elektronisch durchgeführt werden. Nach der Gesetzesbegründung soll hierdurch der fortgeschrittenen Digitalisierung in der Steuerverwaltung und damit auch der Außenprüfung Rechnung getragen werden.[2] Ein weiterer unausgesp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zweckbestimmung und Zweckbindung (Abs. 6 bis 7)

Rz. 11 § 139c Abs. 6 AO enthält die verfassungsrechtlich gebotenen Regelungen zur Zweckbestimmung der für wirtschaftlich Tätige gespeicherten Daten. Die Regelung ist der in § 139b Abs. 4 AO für die Identifikationsnummer enthaltenen Regelung nachempfunden, sodass sinngemäß auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 12 Mit dem Familienleistungsgesetz[2] wurde der dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids sowie getroffene Billi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 115 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung"; diese Regelung ist mit den JStG 2024[1] mWv 1.1.2025 wegen der neu eingeführten Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erweiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 5 Die Norm schließt keine faktische, wohl aber eine gesetzliche Lücke des Besteuerungsverfahrens.[1] Denn die in dem Katalog des § 93a Abs. 1 AO genannten Vorgänge wurden den Finanzbehörden ohnehin in ständiger Verwaltungspraxis im Weg der Amtshilfe mitgeteilt. Dieses System ungeregelter Kontrollmitteilungen über personenbezogene Daten entsprach aber nicht den datenschut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Prüfung des Vorliegens oder Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Die gesonderte Regelung in Abs. 1 Nr. 2 hat einen nur eingeschränkten Wirkungsbereich. Sie bildet in Ergänzung zu Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb auch die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs auf zivilrechtlichem Wege ab und entspringt dem Bedürfnis, unberechtigt aus öffentlichen Mitteln gewährte Leistungen unabhängig davon zurückfordern zu können, auf w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.2 Datenweitergabe durch die Koordinierenden Stellen (Abs. 3a S. 3)

Rz. 107 S. 3 des Abs. 3a enthält die Öffnung des weitergeleiteten Steuergeheimnisses[1] für die Koordinierenden Stellen der Länder, um diesen die Weitergabe der Daten an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 50 Nr. 9 GwG zu ermöglichen.[2] Diese benötigen diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem GwG und nur zu diesem Zweck darf auch die Weiterleitung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 § 31b AO erteilt die Offenbarungsbefugnis und begründet Meldepflichten für nach § 30 AO durch das Steuergeheimnis geschützte Daten der betroffenen Person, soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche[1] oder Terrorismusfinanzierung bzw. der Verhinderung, Aufdeckung oder Bekämpfung derartiger Taten dienen. Dabei erstreckt sich die Öffnungsbefugnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 88 Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2b S. 1 AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs. 1 S. 2 GwG keine weitere Unterteilung enthält und das Zitat des § 31b Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses fü...mehr