Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 5. Teleologie des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Das zuvor gesetzessystematisch gefundene Ergebnis wird im Übrigen durch die Teleologie der Vorschrift gestützt. Denn die abschließende gesetzliche Regelung des § 30 Abs. 4 AO hat die Funktion, das Steuergeheimnis immer dann zu durchbrechen, wenn es u.a. der Durchführung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entgegensteht (vgl. Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Einleitung

Medienwirksame Steuerhinterziehungen: Durchsuchungsmaßnahmen sind an zahlreiche Formvorschriften gekoppelt, die auch in Steuerstrafverfahren zu beachten sind. Ungeregelt geblieben ist jedoch die Rechtsfrage, ob und wie sich die Vollstreckungsbeamten[1] der Finanzverwaltung bei solchen Durchsuchungen äußerlich kenntlich machen dürfen oder sogar müssen. Diese Rechtsfrage erfähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / a) Zusammenwirken von AO und StPO

Sowohl die Steuerfahndung, als auch die Strafsachen- und Bußgeldstelle sind wegen der Einbindung in die Finanzverwaltung keine Uniformträger, weshalb eine Offenbarung allein aufgrund von zusätzlichen Merkmalen erfolgen könnte – z.B. durch beschriftete Warnwesten, Armbinden, Dienstjacken mit Aufdruck und Kennzeichnung auf den schusssicheren Westen Ob allerdings diese durch den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / ee) Durchsuchungszeugen

Nach § 105 Abs. 2 StPO erlangen zudem stets Dritte dann Kenntnis von der Durchsuchungsmaßnahme, wenn der Ermittlungsrichter oder der sachlich und örtlich zuständige Staatsanwalt bei der Durchsuchung nicht zugegen sind. Denn in diesem Fall sind entweder ein Gemeindebeamter oder zwei Personen aus der Gemeinde als Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Diese aufgrund der Verfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / dd) Durchsuchung beim Beschuldigten

Vielfach können Durchsuchungen beim Beschuldigten, sofern es sich um Wohnhäuser handelt, ohne große Aufmerksamkeit durchgeführt werden, ohne dass weitere Personen hiervon Kenntnis erlangen. Allerdings werden zunehmend Maßnahmen auch mit absichernden Polizei- oder Zolleinheiten durchgeführt, die durch die Mannschaftsstärke und das robuste Auftreten sofort eine Außenwirkung en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / ff) Zeugenbefragung

Gemäß §§ 161 f., 163, 48 ff. StPO ist es den ermittelnden Behörden freigestellt, die richtige und sachgerechte Ermittlungsmaßnahme zu wählen. Wie bereits oben eingeführt, ist die Steuerfahndung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren nicht an die Restriktionen des § 93 AO gebunden. Strafprozessual ist damit die Zeugenbefragung ebenfalls 1. Wahl. Der strafprozessuale Zeuge e...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / c) Gleichlauf von Vollstreckungsrecht und Strafprozessrecht

Dieses gesamtsystematische Ergebnis unter Einbezug der StPO spiegelt sich auch in der Systematik der engeren Anwendung der AO bestätigend wider. Ohne auf sämtliche rechtliche Details des Vollstreckungsrechts hier eingehen zu können, zeigt exemplarisch die Sachpfändung bereits die weitreichende Durchbrechung des Steuergeheimnisses. Bei einer vom Vollziehungsbeamten durchgefüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Erlangung der Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[13] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden:[14]mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VIII. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG sind die Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern, also auch der GewSt, berechtigt, durch ihre Bediensteten an Außenprüfungen des FA im Gemeindebezirk teilzunehmen, wenn der betreffende Steuerpflichtige in der jeweiligen Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält oder dort Grundbesitz hat (vgl. FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17, AO-StB 201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerdatenabrufverordnung

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der automatisierte Abruf von Daten, die dem > Steuergeheimnis unterliegen, ist nur in bestimmten Grenzen zulässig. Die Einzelheiten regelnde Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (StDAV) hat ihre Rechtsgrundlage in § 30 Abs 6 Satz 1, 3 AO. Sie konkretisiert organisatorische und technische Vorkehrungen zur Wahrung des Steuergehei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Spontanauskunft

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Eine Spontanauskunft ist eine Information der deutschen FinVerw an ausländische Staaten über Tatsachen, die für die Besteuerung im Ausland von Bedeutung sein könnten, ohne dass der ausländische Staat um Informationen gebeten hat oder eine systematische Übermittlung von Informationen vereinbart wurde. Ausländische Staaten übermitteln im Rahmen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 4.3 Privilegierte Vollstreckung

Bevorzugte Rangstellung Seit der WEG-Novelle 2007 kann die Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa wegen Hausgeldrückständen – die Immobiliarvollstreckung gegen säumige Wohnungseigentümer aus der privilegierten Rangstellung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG betreiben. Dabei ist das Vorrecht einerseits begrenzt auf Beträge in Höhe von nicht mehr als 5 % des Verkehrswerts. Andererseits m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.2 Hilfeleistung gegenüber Angehörigen

§ 6 Nr. 2 StBerG gestattet die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber Angehörigen. Voraussetzungen hierfür sind die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, die im Fall einer in Geld oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen gewährten Gegenleistung entfällt, die Beschränkung auf Angehörige i. S. v. § 15 AO. Darunter fallen u. a. Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwan...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.6 Öffentlichkeitsgrundsatz

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist grundsätzlich öffentlich zu führen. Das gilt sowohl für die Güteverhandlung, die streitige Verhandlung und die Beweisaufnahme sowie für die Verkündung der Entscheidung.[1] Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird z. B. durch einen nicht vom Gesetz gedeckten, vom Gericht angeordneten Ausschluss oder eine Zugangsbeschränkung verletzt. Bei Überf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Abgrenzung zwischen Steuergeheimnis und Vorgaben der StPO

Zwar ist damit geklärt, dass das Steuergeheimnis partiell einer Übernahme von geschützten Daten zugunsten neuer bzw. ausgesteuerter Ermittlungsverfahren nicht entgegensteht, jedoch ergeben sich weitere praktische und rechtliche Probleme mit dem Steuergeheimnis bei Durchsuchungsbeschlüssen. Auch hier ist die rechtliche Abgrenzung zwischen dem Steuergeheimnis und den Vorgaben ...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / I. Steuergeheimnis vs. Täterschaft und Teilnahme

1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / 3. Umfang der Verwendungsmöglichkeit

a) Relevanz als Voraussetzung Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B di...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrpersonenverhältnissen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 114)

Ausgründung von Ermittlungsverfahren und Durchsuchungsbeschlüssen RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten....mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten. Ein besonderes Problem in der Praxis besteht, wenn es sich um Meh...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Zulässigkeit über § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Die Praxis hat bislang zu Recht die neuen Ermittlungsverfahren initiiert und dabei die vorher erzielten Steuerdaten im neuen strafprozessualen Ermittlungsverfahren verwandt, auch wenn dem Autor bislang keine Veröffentlichung oder Gerichtsentscheidung bekannt ist, in der die rechtliche Grundlage zu dieser Überführung von steuerlichen Daten überprüft wurde; vielmehr setzt dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / III. (Vorbereitende) Kommunikation mit anderen Dienststellen

In Vorbereitung zu Durchsuchungsbeschlüssen oder dem Führen von Parallelverfahren lässt im Übrigen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO die Durchbrechung des Steuergeheimnisses zu, weshalb eine Rücksprache mit anderen Steuerfahndungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und v.a. Gerichten möglich ist. Beachten Sie: Bei Anfragen zu einem anderen strafprozessualen Verfahren muss jedoch stets nachvoll...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / II. Durchsuchungsbeschlüsse

1. Abgrenzung zwischen Steuergeheimnis und Vorgaben der StPO Zwar ist damit geklärt, dass das Steuergeheimnis partiell einer Übernahme von geschützten Daten zugunsten neuer bzw. ausgesteuerter Ermittlungsverfahren nicht entgegensteht, jedoch ergeben sich weitere praktische und rechtliche Probleme mit dem Steuergeheimnis bei Durchsuchungsbeschlüssen. Auch hier ist die rechtlic...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 4. Begründung in Durchsuchungsbeschlüssen

a) Sorgfältigkeit der Begründung Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme muss durch den Ermittlungsrichter nicht nur umfassend geprüft, sondern auch sorgfältig begründet werden. Bei Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse können durch die notwendigen Begründungen steuerlich relevante Daten an Dritte offenbart werden, wobei die Offenbarung zur Vollstreckung solcher dem Gru...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 3. Prüfung durch Richter

Unkritisch ist die Preisgabe der Ermittlungserkenntnisse des Beschuldigten an den Ermittlungsrichter, wenn die vom Steuergeheimnis geschützten Daten ihn selbst betreffen, da dies der originäre Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO ist. So eindeutig das Ergebnis bei dem Beschuldigten selbst ist, so streitig wird in der Praxis der Ermittlungsbehörden und der Ministerialbür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Weitergabe von Ermittlungsakten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden

Bei der Analyse ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach streitiger aber richtiger Rechtsansicht neben den Daten Dritter auch alle Daten und Informationen vom Anwendungsbereich des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 Abs. 1 AO einbezogen sind, die innerhalb desselben Steuerstrafverfahrens weitergeleitet werden sollen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rz. 70 [10/2019];...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / c) Mittelbare Täterschaft

Bei der mittelbaren Täterschaft i.S.d. § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB nutzt der mittelbare Täter als Hintermann seinen Tatmittler bzw. sein Tatwerkzeug, um die Steuerhinterziehung zu begehen. Bei der Steuerhinterziehung kommt ganz überwiegend die Fallkonstellation vor, in der der Tatmittler zwar objektiv tatbestandlich jedoch undolos also unvorsätzlich handelt, wohingegen der Hinte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Relevanz als Voraussetzung

Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B die Buchführung für Ihre Makler...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Teilnahme

Bei der Teilnahme findet entgegen der Täterschaft keine Zurechnung statt. Stattdessen ist die Teilnahme mit der Tat akzessorisch verbunden (vgl. ausf. Schmidt, StrafR AT, 21. Aufl. 2019, Rz. 1037 ff.). Beispiel: Die Photografin A hat sich auf Hochzeitsfotos spezialisiert. Sie hat in ihrer Steuererklärung eine doppelte Verkürzung von 50 % durchgeführt. Gegen Sie wird steuerstr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Mittäterschaft

Bei der zumeist vorliegenden Mittäterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB erfüllen nicht alle Mittäter die tatbestandlichen Voraussetzungen in eigener Person, weshalb ihnen das objektive Verhalten der weiteren Mittäter zugerechnet wird. Dafür ist ein kollusives Zusammenwirken im Zuge eines gemeinsamen Tatplanes der Mittäter notwendig, wobei jeder einzelne eine eigene Tatherrschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren

In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da er zu Unrecht steuermindernde Ausgaben mit gesetzeswidrigen Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / IV. Ergebnis

Das Steuergeheimnis verhindert wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht, dass Daten und Informationen eines Ausgangs-Ermittlungsverfahrens in ein weiteres neues Verfahren überführt werden. Beim Anlegen der neuen Ermittlungsakte sind die strafrechtlich oder steuerrechtlich zur Subsumtion des Strafvorwurfes der Steuerhinterziehung direkt oder indirekt notwendigen Daten, Informationen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / f) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Teilnehmer

In Hinblick auf § 30 AO sind die Beihilfe (gem. § 27 StGB) und Anstiftung (gem. § 26 StGB) mit der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO gleichgestellt (vgl. Baum in eKomm, § 30 AO Rz. 33 [5/2018]). Wegen der Akzessorietät der Teilnahme zur Haupttat steht diese in einem engen inneren Zusammenhang zur vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat, weshalb der Teilnehmer (insb. bei der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Mittäter

Aufgrund der vorhergehenden Wertungen und Ergebnisse sind bei gemeinschaftlich begangen Steuerhinterziehungen die Verhältnisse und Geheimnisse der jeweiligen Mittäter soweit in die Durchsuchungsbeschlüsse nach § 102 StPO als Begründung einzuführen, wie sie zur Begründung notwendig sind (vgl. Schmitz in Münchner Kommentar StGB, 4. Aufl. 2022, § 355 Rz. 64). Hierbei ist insb. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / e) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als mittelbarer Täter

Bei der mittelbaren Täterschaft ist die Zurechnung des objektiven Tatbestandes, der durch den Tatmittler verwirklicht wurde, zum mittelbaren Täter zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich für Durchsuchungsbeschlüsse die Besonderheit, dass beim Tatmittler mit einem Beschluss gem. § 103 StPO als Zeuge und beim mittelbaren Täter gem. § 102 StPO als Beschuldigten durchsucht werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Sorgfältigkeit der Begründung

Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme muss durch den Ermittlungsrichter nicht nur umfassend geprüft, sondern auch sorgfältig begründet werden. Bei Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse können durch die notwendigen Begründungen steuerlich relevante Daten an Dritte offenbart werden, wobei die Offenbarung zur Vollstreckung solcher dem Grunde nach erlaubt ist. Die Durchs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei Mehrper... / c) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigtem als Alleintäter

Die Daten des Beschuldigten dürfen in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 102 StPO ohne Einschränkung offenbart werden, da er selbst als Adressat von diesem betroffen ist. Insb. sind die anzuwendenden Steuerarten, die betroffenen Steuerjahre sowie der derzeit vorzuwerfende Sachverhalt mit aufzunehmen. Hierdurch können z.B. auch begünstigte Firmen oder Personen mit in der Beg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / b) Inhaltliche Beschränkungen durch Schwärzung von Akten

Steuergeheimnis: Eine inhaltliche Beschränkung erfährt die Akteneinsicht in Steuerstrafverfahren allerdings durch die häufige Praxis der Ermittlungsbehörden, Aktenteile zu schwärzen. Dabei reicht der Umfang der Schwärzung vom Namen des Anzeigeerstatters bis hin zu etlichen Seiten von Vernehmungen oder anwaltlichen Schriftsätzen.[29] Die Verfasser dieses Beitrags erlebten in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens der Betriebsprüferin während der Prüfung

Kein Verwaltungsakt: Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.3 Obligatorische Zurückweisung

Rz. 71 Leistet ein vom dem Stpfl. beauftragter Bevollmächtigter geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen, obwohl er dazu nach den §§ 3, 3a oder 4 StBerG nicht befugt ist, hat die Finanzbehörde den Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 7 S. 1 AO zurückzuweisen. Diese Zurückweisung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Diese Zurückweisungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 3 Nachweis der Bevollmächtigung

Rz. 44 Die Vollmachtserteilung kann grundsätzlich formfrei erfolgen und ohne Nachweis der Erteilung. Aus Gründen der Verfahrenssicherheit kann die Finanzbehörde nach § 80 Abs. 3 AO vom Bevollmächtigten mit oder ohne konkreten Anlass – beispielsweise aufgrund einer Stichprobe – den Nachweis der Vollmachtserteilung verlangen. Dies gilt nach § 80 Abs. 4 S. 2 AO auch beim Tod de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Inhalt der Einspruchsentscheidung ist – wie generell bei Verwaltungsakten – soweit erforderlich der Auslegung fähig. Diese erfolgt nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB nicht nur unter Berücksichtigung seines Wortlauts, sondern unter Würdigung seines gesamten Inhalts und der Gesamtumstände. Dabei ist entscheidend, wie der Adressat selbst nach den ihm bekannten Umständen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / V. Fazit

Das Steuergeheimnis ist im Lichte des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu analysieren und auszulegen. Bei Erwerb von Daten ist danach zu differenzieren, wie die Datenbereitstellung ausgerichtet ist. Bei one-to-one Informationsbeschaffungen tritt stets das Steuergeheimnis ein. Erst wenn ein one-to-many oder ein many-to-many-System vorhanden ist, können Situationen bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere Log-in-Seiten (AO-StB 2023, Heft 3, S. 85)

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Ursprünglich ermittelten die Dienststellen der Außenprüfungen und der Steuerfahndungen die steuerlich relevanten Tatsachen über die auf Papier gedruckten Informationen. Inzwischen hat sich aber zunehmend durchgesetzt, dass in die steuerliche Prüfung neben den steuerlich übermittelten Daten auch Informationen des Steuerpflichtigen herangezogen we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / III. Reichweite des Steuergeheimnisses

Weiter Schutzzweck: Aufgrund der oben kurz skizzierten Funktion des Steuergeheimnisses ist der Schutzzweck des Steuergeheimnisses weit zu fassen und die so gewonnenen Daten unterliegen einem dauerhaften Schutz vor einer späteren Offenbarung; der Schutz besteht so lange fort, wie Betroffene ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben können (vgl. Alber in Hübs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / I. Einleitung

Informationelle Selbstbestimmung der Steuerpflichtigen: In einigen Staaten wie z.B. Norwegen ist das Steuergeheimnis bei weitem nicht so weitreichend wie in Deutschland ausgestaltet, da dort die Bürger sämtliche steuerliche Eckdaten ihrer Mitbürger und Arbeitgeber frei im Internet erfahren können. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Steuergeheimnis in Rückkoppelung und au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / 3. Offene Internetseiten und Auskunftsdateien

Unter dem hier verwandten Begriff der offenen Internetseiten und Auskunftsdateien sind solche elektronischen Angebote zu verstehen, bei denen keine Log-in-Verfahren eingesetzt werden, der Zugriff auf die dortigen Inhalte ist vielmehr barrierefrei möglich. Fraglich ist insoweit, wie sich dieser Umstand auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung auswirkt, welches ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Ursprünglich ermittelten die Dienststellen der Außenprüfungen und der Steuerfahndungen die steuerlich relevanten Tatsachen über die auf Papier gedruckten Informationen. Inzwischen hat sich aber zunehmend durchgesetzt, dass in die steuerliche Prüfung neben den steuerlich übermittelten Daten auch Informationen des Steuerpflichtigen herangezogen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / b) Log-in-Verfahren ohne Restriktionen

Das Steuergeheimnis erfasst unstreitig in der realen Welt nicht die Tatsachen und Informationen, die von jedem Dritten nach dem Betreten der öffentlich zugänglichen Gebäude wahrgenommen werden können; das bestehende Hausrecht ändert an diesem Ergebnis nichts, da mit wenigen sehr begrenzten Ausnahmen (vereinzeltes Hausverbot) weitestgehend alle anderen die Informationen und T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / 1. Bedeutung der zugänglichen Daten

Grundsätzlich wären bei einem so weiten Schutzbereich des Steuergeheimnisses auch solche Daten erfasst, die während des Besteuerungsverfahrens dem Finanzbeamten bekannt werden, jedoch auch über andere öffentliche Quellen abrufbar sind. Beispiel: A ist Unternehmer und will eine Produktionshalle bauen. Auf dem Instagram- Account postete er, dass er nunmehr die Baugenehmigung er...mehr