Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Sonstiges

Rz. 6 Daneben enthält die StIdV Regelungen zu Form und Verfahren der Datenübermittlungen[1], zu Löschungsfristen[2] sowie zu Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses.[3] Rz. 7 Die beim BZSt gespeicherten Daten sind nach § 4 StIdV zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderja...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Kein Steuergeheimnis bei Auswertung von Prüfungsfeststellungen (§ 30 AO)

Eine Bauträgerin in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG kaufte ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück und verkaufte nach erfolgter Sanierung und Aufteilung des Objektes in Wohnungseigentum die einzelnen Wohneinheiten an verschiedene Erwerber weiter. Der Kaufpreis war in den Verträgen jeweils auf einen Grundstücksanteil, die Altbausubstanz und die Sanierungs- und M...mehr

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Rechtsschutz in den Änderun... / 2. Hinzuziehung und Beiladung

Hinzuziehung und Beiladung: Voraussetzung für die Folgeänderung beim Dritten ist, dass er am Ausgangsänderungsverfahren dergestalt beteiligt ist, dass er in der Lage ist, sich im Ausgangsverfahren rechtliches Gehör zu verschaffen und auf das Verfahren Einfluss zu nehmen (AEAO zu § 174, Nr. 8.6). Die Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten zu dem Ausgangsänderungsverfahren is...mehr

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Rechtsschutz in den Änderun... / 1. Die Regelung der Vorschrift

Beteiligung Dritter: Die richtigen steuerlichen Folgerungen aus der Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids auf Grund Antrags oder Einspruchs des Steuerpflichtigen können auch bei Dritten durch Erlass oder Änderung seines Steuerbescheids gezogen werden (§ 174 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 AO). Voraussetzung ist, dass der Dritte am Ausgangsänderungsverfahren beteiligt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.1 Voraussetzungen der Evokation

Rz. 38 Nach § 386 Abs. 4 S. 2 AO kann die Staatsanwaltschaft die Strafsache jederzeit an sich ziehen. Wie die Abgabe durch die Finanzbehörde nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO hat die Bestimmung nur dann Bedeutung, wenn die selbstständige Ermittlungskompetenz nach § 386 Abs. 2, 3 AO besteht. Hat die Finanzbehörde kein selbstständiges Ermittlungsrecht, so ist die Staatsanwaltschaft oh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.3 Rechtscharakter der Abgabe

Rz. 32 Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist eine strafprozessuale Verfahrenshandlung der Finanzbehörde. Gegen die Abgabe ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben. Da es sich um eine Maßnahme des Strafverfahrens handelt, scheiden nach § 347 Abs. 3 AO das finanzbehördliche Einspruchsverfahren[1] und nach § 33 Abs. 3 FGO der Rechtsweg zu den Finanzgerichten aus.[2] Im Hinblick au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Steuerstraftat

Rz. 14 Die finanzbehördliche funktionelle Zuständigkeit wird nach § 386 Abs. 1 S. 1 AO nur begründet, soweit der Verdacht besteht, dass die Tat den Straftatbestand einer Steuerstraftat erfüllt. Dies sind nach § 369 Abs. 1 AO Straftaten, die nach Steuergesetzen strafbar sind, vornehmlich also die Straftatbestände der AO.[1] Die finanzbehördliche allgemeine Ermittlungszuständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 22.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Leitsatz Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 15a UStG, Ar...mehr

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Rechtmäßigkeit und Reichwei... / II. Verfassungsrechtliche Grenzen

Der länderübergreifende Datenabruf i.S.d. § 88b Abs. 1 AO ist als Ausnahmeregelung zum Steuergeheimnis des § 30 AO zu sehen. Als Datengrundlage dienen Steuerdaten, die die jeweils zuständige Finanzbehörde im Rahmen eines der drei in § 88b Abs. 1 AO genannten Verfahren erhoben hat: Verwaltungsverfahren in Steuersachen, Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder Bußgeldverfah...mehr

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Rechtmäßigkeit und Reichwei... / I. Einführung

Am 18.7.2016 wurde § 88b AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit Wirkung zum 23.7.2016 eingeführt. § 88b AO dient als Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen Bund und den Ländern. Das föderale System der Bundesrepublik führt zu Informations- und Vollzugsdefiziten im Bereich der Finanzverw...mehr

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Rechtmäßigkeit und Reichwei... / 2. Konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter

Das länderübergreifende Abrufen und Verwenden von Daten nach § 88b Abs. 1 AO stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen dar. Das Grundrecht wird nicht schrankenlos gewährleistet, vielmehr kann es durch Gesetz eingeschränkt werden, sofern die beschränkende Regelung selbst den verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlagen...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen – Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an. 2. Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines Beteiligten im Rahmen der gesonderten und einhei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Regelung des § 2a AO ist am 25.5.2018 in Kraft getreten.[1] Sie wurde in Abs. 3 hinsichtlich der letzten Berichtigung der Verordnung der EU im ABl EU L 127 v. 23.5.2018, 2, angepasst.[2] Ebenfalls ab 25.5.2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung [3] als Verordnung nach § 288 Abs. 2 AEUV als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam. Das ab 25.5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 6 Nachweis und Glaubhaftmachung

Rz. 79 Der Stpfl. hat sowohl die Entstehung der Werbungskosten als auch ihre Höhe nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Er trägt hierfür zwar nicht die subjektive Beweislast[1], wohl aber die Darlegungslast und die objektive Beweislast.[2] Darlegungslast bedeutet, dass der Stpfl. die tatsächlichen Umstände darlegen muss, aus denen sich die Werbungskosten ergeben. Da es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.2 Bestellte oder beauftragte Personen

Rz. 15 Die bestellte Person muss entweder bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle die verwaltende Tätigkeit ausführen oder dies muss im Auftrag der Behörde oder sonstigen Stelle geschehen. Behörde ist dabei nach der Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 1 AO "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Danach ist überall, wo Aufgaben öff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Amtsträgers. Dieser Begriff ist nicht mehr wie früher in § 22 Abs. 3 RAO im Zusammenhang mit der Regelung des Steuergeheimnisses[1] bestimmt. Da er nun in der AO auch außerhalb der Regelung des Steuergeheimnisses verwendet wird[2], hat der Gesetzgeber eine Definition im Abschnitt über die steuerlichen Begriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift in § 103 S. 1 AO ist durch Gesetz v. 17.7.2017[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 geändert worden. § 103 AO berechtigt Dritte [2] zur Auskunftsverweigerung für den Fall, dass sie sich oder einen ihrer Angehörigen durch die Beantwortung einer Frage der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Ein am Besteuerungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Verstoß gegen die Belehrungspflicht

Rz. 17 Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 103 AO zu sehen. Unzweifelhaft werden durch § 103 AO die Auskunftsperson sowie deren Angehörige vor straf- bzw. bußgeldrechtlichen Folgen geschützt. Das Unterlassen der Belehrung vor der Auskunftserteilung bewirkt demgemäß ein Verwertungsverbot in einem Stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.5 Geldstrafe

Rz. 153 Soweit die Verhängung einer Freiheitsstrafe (vgl. Rz. 143ff.) zur Ahndung der Straftat nicht geboten erscheint und der gesetzliche Strafrahmen dies alternativ zulässt, ist als mildere Strafe [1] eine Geldstrafe zu verhängen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt nach § 43 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstraf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 1 § 369 Abs. 1 AO enthält eine Legaldefinition der Begriffe Steuer- und Zollstraftat. Steuerstraftaten sind Straftaten (s. Rz. 11), mit denen ein durch Steuergesetz (s. Rz. 7) bestimmtes steuerliches Fehlverhalten geahndet wird (s. Rz. 5, 9). Da Zölle unter den Begriff der Steuer i. S. v. § 3 AO fallen, sind Zollstraftaten zugleich auch Steuerstraftaten. Der Klammerzusat...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.1 Steuern und Steuervergütungen

Rz. 6 Die Vorschrift gilt für die in ihr näher bestimmten Steuern einschließlich der Steuervergütungen und Steuererstattungen (vgl. Rz. 2ff.). Andere Abgaben als Steuern sowie Prämien und Zulagen fallen nicht von selbst in den Anwendungsbereich der AO, sondern bedürfen dazu einer besonderen gesetzlichen Regelung, auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 3 Abs. 2 (Realsteuern)

Rz. 21 Die Realsteuern sind im GewStG und GrStG bundesrechtlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, einen Teil der Verwaltung den Gemeindebehörden zu übertragen. Nach Abs. 2 gelten die Vorschriften der AO bei den Realsteuern auch insoweit grundsätzlich, als die Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Diese Regelung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Seit dem 1.1.2004 verlangt § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Angabe der Steuernummer oder der USt-IdNr. [1], die dem Unternehmer von seinem FA oder vom BZSt erteilt wurden. Nachdem bereits ab dem 1.7.2002 gemäß dem damals neu eingeführten § 14 Abs. 1a UStG die Angabe der Steuernummer des leistenden Unternehmers verlangt wurde – wenn auch sanktionslos –, ist seither die Angabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.7 Steuergeheimnisrelevanz

Rz. 65 Wegen der Datennutzungsbeschränkung in § 88b Abs. 1 AO ist gleichzeitig auch eine spezielle Nutzungsbeschränkung für besonders bestimmte dafür zuständige Stellen gegeben. Nicht zuletzt diese Beschränkung auf die durch Rechtsverordnung in jedem Land gesondert zu bestimmende zuständige Finanzbehörde, die ihrerseits das Steuergeheimnis zu wahren hat, unterstreicht die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Berechtigungsnorm (Abs. 1)

Rz. 27 Ausweislich der Gesetzesbegründung zielt § 88b Abs. 1 AO darauf ab, Daten im Rahmen der bestehenden Datenhoheit eines Landes oder des Bundes länderübergreifend bereitzustellen und durch die zuständigen Stellen beim Bund und in den Ländern zu den genannten Zwecken zu nutzen.[1] Mit dieser Bereitstellungs- und Nutzungserlaubnis eröffnet der Gesetzgeber eine erweiterte A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 § 88b AO schafft eine ergänzende Aufgabe und Datennutzungsberechtigung im Besteuerungsverfahren ohne Verletzung des § 30 AO. Teilweise wird § 88b AO als Gesetz im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO zur Einschränkung des Steuergeheimnisses gesehen.[1] Dem ist aber nicht zu folgen. Vielmehr stellt das in § 88b AO geregelte Verfahren selbst ein Verwaltungsverfahren in Steuers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Beweislast des Anspruchsberechtigten

Rz. 70 Der den Ausgleichsanspruch begehrende Vertragspartner hat sowohl den Anspruch dem Grunde wie auch der Höhe nach nachzuweisen. Erfahrungsgemäß werden sich hier insbesondere bei dem Nachweis über einen Ausgleichsanspruch der Höhe nach erhebliche Schwierigkeiten für den Kläger ergeben. Der Gesetzgeber hat hier im Rahmen einer Beweiserleichterung unter Hinweis auf § 287 A...mehr

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Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO normi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.1 Form

Rz. 10 Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine besondere Form vor.[1] Demgemäß ist sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Mahnung denkbar.[2] Eine fernmündliche Mahnung scheidet im Hinblick auf das Steuergeheimnis grundsätzlich aus.[3] Der fernmündliche Gesprächspartner ist nämlich regelmäßig nicht voll identifizierbar. Ist er es ausnahmsweise, denkbar ist etwa e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 260 AO zu Zeiten der Geltung der RAO war § 334a RAO, der erst 1965 in das Gesetz eingefügt wurde.[1] Entsprechende Regelungen zur Angabe des Schuldgrunds finden sich auch in anderen Verwaltungsverfahrensgesetzen, die die Verwaltungsvollstreckung betreffen. Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Finanzbehörde zur Darlegung des Schuldgrunds im Vol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.3 Pfändungsverfügung

Rz. 7 Die Pfändungsverfügung gem. § 309 Abs. 1 AO besteht aus zwei Teilen. Zum einen verbietet die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen. Zum anderen gebietet sie dem Vollstreckungsschuldner ebenfalls schriftlich, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Dem Drittschuldner i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Schuldgrund

Rz. 5 Schuldgrund ist die steuerliche Forderung, aus der vollstreckt werden soll. Deswegen müssen sowohl die Art der steuerlichen Forderung, also die Steuerschuld mit genauer Bezeichnung der Steuerart, ihrer Entstehung oder des Abschnitts, wie z. B. ESt 2016, KSt-Vorauszahlung IV/2017, sowie der der Vollstreckung zugrunde liegende Betrag genannt sein.[1] Entsprechendes gilt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.2 Arten

Rz. 11 Neben einer eigentlichen Mahnung kommt nach § 259 S. 3 (ehemals S. 4) AO die allgemeine Erinnerung durch öffentliche Bekanntmachung in Betracht. Eine Zahlungserinnerung vor dem Eintritt der Fälligkeit lässt zudem die Mahnung gem. § 259 S. 2 (ehemals S. 3) AO überflüssig werden. Sie ist also keine besondere Art der Mahnung und liegt zeitlich abweichend von der Mahnung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Entgegennahme von Anzeigen

Rz. 18 Die Steuerfahndung ist nach § 158 StPO berechtigt und verpflichtet, die Anzeige von (Steuer-)Straftaten entgegenzunehmen.[1] Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden; die Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO spielt bei Steuerstra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.6 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Mitteilungen in Strafsachen

Schrifttum: Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Johnigk, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.1987 – 1 VAs 53/87, NStZ 1988, 187; Weyand, Mitteilungen in Strafsachen und Steuergeheimnis, NStZ 1987, 399; Weyand, Anhörungs- und Mitteilungspflichten der Finanzbehörde bei berufswidrigem Verhalten steuerlicher Berater, INF 1990, 241; Weyand,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr