Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.3 Einfache Hinzuziehung

Rz. 31 Liegt demgegenüber nur ein Grund für eine einfache Hinzuziehung vor, so liegt diese im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Hierbei hat sie zwischen dem Interesse des Hinzugezogenen am Verfahrensausgang, dem Interesse an der Bindungswirkung, dem Interesse an einer einfacheren Verfahrensgestaltung und auch dem Interesse des Einspruchsführers an der Wahrung des... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geheimhaltung

Rz. 109 [Autor/Stand] Keine Veröffentlichung im Ausland. Von wesentlicher Bedeutung für inländische Mutterunternehmen ist auch, dass die ausländischen Finanzverwaltungen das Steuergeheimnis wahren und insbesondere die ausländische Finanzverwaltung CbC-Reportings nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. Anm. 128 ff.). mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Keine Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber der Allgemeinheit

Rz. 128 [Autor/Stand] Zugänglichmachung der Unternehmensdaten – Weiterleitung ja, Veröffentlichung nein. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO übermittelt das BZSt alle ihm zugegangenen Berichte an die jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden. Die Übermittlung erfolgt auch für Berichte, die dem BZSt von ausländischen Finanzverwaltungen übermittelt wurden (§ 138a Abs. 7 Satz 3 AO... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten

Leitsatz Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung eines Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann es trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen. Sachverhalt Der Kläger A ist als Facharzt auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig. ... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Bindung des Sachverständigen an das Steuergeheimnis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die in einem Besteuerungsverfahren hinzugezogenen Sachverständigen dem Steuergeheimnis unterliegen (§ 30 Abs. 3 Nr. 2 AO), ordnet § 96 Abs. 6 AO an, dass die Sachverständigen auf die Vorschriften über die Wahrung des Steuergeheimnisses besonders hinzuweisen sind. mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30 Steuergeheimnis

Schrifttum Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 203... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die an das Steuergeheimnis gebundenen Personen (§ 30 Abs. 1 und 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der an das Steuergeheimnis gebundene Personenkreis wird in § 30 Abs. 1 und 3 AO bezeichnet. Nach § 30 Abs. 1 AO sind alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. § 30 Abs. 3 AO stellt den Amtsträgern weitere Personen gleich. Das sind nach Nr. 1 Personen, die für den... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Der Schutzbereich des Steuergeheimnisses

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 2 AO sagt im Einzelnen, was das Gesetz dem Steuergeheimnis unterstellt, wie weit dessen Umfang reicht und wodurch es verletzt wird. Die Norm wird im Wesentlichen lediglich redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. 18/12611, 80. I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Ver... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung des Steuergeheimnisses wird gem. § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann das Gericht nach § 358 StGB als Nebenfolge die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen. Voraussetzung ist ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten. Bei Taten amtlich ... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 2030; Schuhman... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wesentliche Ergänzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Besteuerungsverfahren ist die Mitwirkungspflicht der Betroffenen, die nicht berechtigt sind, der Finanzbehörde die Offenlegung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände zu verweigern (s. §§ 40f., §§ 90ff. und auch § 370 AO). Die Bereitschaft der Betroffenen zur Erfüllung di... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung oder Verwertung einschlägiger Kenntnisse insoweit zulässig, als sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Der bloße Rückschluss aus einer gesetzlichen Regelung, dass sie stillschweigend die Durchbrechung des Steuergeheimnisses gestatte, scheint durch diesen Wortlaut generell versperrt. E... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Problem der Steuerinformanten

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuergeheimnis betrifft auch die kontrovers diskutierte Frage der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Informanten, die auch Steuerdenunzianten genannt werden (s. auch AEAO zu § 30, Nr. 13). Es trifft einerseits zu, dass Nachrichten aus solchen Quellen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht ganz entbehrt werde... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen genießen nach § 30 Abs. 5 AO nicht den Schutz des Steuergeheimnisses, soweit es sich um die Offenbarung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden handelt. Wie bereits in Rz. 1 erläutert, soll das Steuergeheimnis die Erfüllung der steuerlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht erleichtern. Dieses ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbefugtes Offenbaren oder Verwerten

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verboten ist das unbefugte Offenbaren oder Verwerten. Offenbaren heißt, die erlangten Kenntnisse einem anderen zugänglich zu machen, die Kenntnisse an den anderen weiterzugeben. Dies kann mündlich und schriftlich geschehen, aber auch durch schlüssiges Verhalten (Gesten, Mimik) oder Unterlassen notwendiger Geheimhaltungsmaßnahmen (offene... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zustimmung des Betroffenen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da das Steuergeheimnis vorrangig auch dem Schutz dessen dient, dem die Verhältnisse und Geheimnisse zuzurechnen sind, ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO die Offenbarung oder Verwertung zulässig, wenn der Betroffene zustimmt. Gibt es mehrere Betroffene (z. B. zusammenveranlagte Ehegatten), ist die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Tz... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Offenbarung im Interesse außersteuerlicher Strafverfolgung (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 4 Nr. 4 AO betrifft ausschließlich solche Offenbarung bzw. Verwertung, die der Durchführung eines außersteuerlichen Strafverfahrens (nicht eines Bußgeldverfahrens!) dient. Zum Begriff des Dienens s. Rz. 21. Die Befreiung vom Steuergeheimnis im Fall des § 30 Abs. 4 Nr. 4a AO ist dadurch motiviert, dass dieses als Korrelat zur O... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollstreckung nichtsteuerlicher Forderungen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 AO darf die Finanzbehörde ihr bekannte, dem Steuergeheimnis unterfallende Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen verwenden darf, auch bei der Vollstreckung außersteuerlicher Rückstände verwenden. Die in § 249 Abs. 2 Satz 1 AO bezeichneten Ermittlungsbefugnisse stehen... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sonstige Einschränkungen der Amtsermittlungspflicht

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch eine Schätzung (§ 162 AO) stellt eine Grenze der Amtsermittlungspflicht dar. Dabei können bei Grundlagenbescheiden die Besteuerungsgrundlagen – nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach geschätzt werden (BFH v. 20.07.2010, X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007; BFH v. 19.01.2017, III R 28/14, BStBl II 2017, 743). Innerhalb des der Fi... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage sind Steuerrechtsverhältnisse (s. § 33 AO), die ihrem Rechtsgrunde nach bestehen, ihrem Inhalte nach jedoch streitig sind. Gegenstand der Klage können jedoch auch Rechtsverhältnisse sein, über deren Bestehen dem Grunde nach Streit herrscht, sei es, dass sich ein Beteiligter ihres Bestehens berühmt, sei e... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Verhältnisse eines anderen sowie fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Unter Verhältnissen in diesem Sinne sind nicht nur steuerlich relevante Tatsachen usw. zu verstehen, sondern jeder irgendwie geartete Wissensstoff in Bezug auf die Person und die Lebensumstände des anderen, auch wenn sie den rein privaten Bere... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397. mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zugang des elektronischen Dokuments, § 87a Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 1 Satz 2 1. HS AO bestimmt den Zugangszeitpunkt des elektronischen Dokuments. Erst der Zugang löst die mit einer Übermittlung des Dokuments verbundenen Rechtsfolgen, z. B. Fristläufe, aus. Für den Zugang ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die für den Empfang bestimmte Einrichtung das Dokument in für den Empfänger be... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde im allgemeinstrafrechtlichen Bereich, wistra 1998, 93; Mösbauer, Finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung bei Verdacht einer Steuerstraftat, DStZ 2000, 512; Fehn, Grenzpolizeiliche und allgemein-polizeiliche Eilkompetenz sowie zollrechtliche Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?, ZfZ 2005, 362; Hentsc... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich darf ein Verwaltungsakt nur dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Diese Zulassung der öffentlichen Bekanntgabe spielt im Besteuerungsverfahren keine nennenswerte Rolle. Schon aus Rücksicht auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dürfte regelmäßig die öffentliche Bekanntgabe von ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonst zur Wahrnehmung bestellt (§ 7 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger sind im Übrigen Personen, die nach deutschem Recht sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Hierunter fallen insbes. alle mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauten Angestellten und Arbeiter der Behörden oder so... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftungsausschluss

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung ist öffentlich-rechtlicher Natur und kann daher durch private Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Erwerber hat daher allenfalls die Möglichkeit, sich dadurch abzusichern, dass er einen Teil des Kaufpreises für eine entsprechende Zeit zurückbehält oder auf ein Sperrkonto einzahlt. Auskünfte über rückständige Steue... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Datenschutz

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 6 und 7 AO dienen dem Datenschutz. § 93c Abs. 6 AO bestimmt, m. E. deklaratorisch, dass die Finanzbehörden die ihnen übermittelten Daten verarbeiten dürfen, d. h. sie dürfen sie im automatisierten Besteuerungsverfahren verwerten. Dass die Befugnis zur Datenverarbeitung sich im Rahmen des gesetzlichen Zwecks halten muss, ist s... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere Auswirkungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO begründet anders als § 29 VwVfG keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Gewährung von Akteneinsicht ist jedoch nicht unzulässig, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde und der Einsichtsuchende hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (BFH v. 28.05.2003, VII B 119/01, A... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Datenschutz

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen zum Steuergeheimnis (§§ 30, 30a AO) enthält § 93b Abs. 4 AO über die Anordnung der entsprechenden Geltung von § 24c Abs. 1 Satz 2 bis 6, Abs. 4 bis 8 KWG unter anderem zusätzliche datenschutzrechtlich bedingte Vorgaben. Von Bedeutung ist die Verpflichtung zur Löschung der Daten nach Ablauf v... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Automatisierte Verfahren, Auftragsverarbeiter, Offenbarung besonderer Kategorien (§ 30 Abs. 8 bis 11 AO)

Tz. 39b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 8-11 AO wurden mit Wirkung vom 25.05.2018 durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) eingefügt, vgl. BT-Drs. 18/12611, 83. Tz. 39c Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 8 AO regelt in Anlehnung an § 10 BDSG a. F., unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörden ein automatisiertes Verfahren zum Abgleich geschützter ... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Unbefugter Abruf von Daten

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einen verstärkten Schutz für in einem Datenspeicher enthaltene Daten i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO ordnet § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO an. Hiernach ist bereits der unbefugte Abruf solcher Daten als Verletzung des Steuergeheimnisses anzusehen, ohne dass es auf das Offenbaren oder Verwerten der abgerufenen Daten ankommt. Die Gesetzesformul... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek/Hüls, Zum Eventualvorsatz bei der Steuerhinterziehung, NStZ 2011, 678; Müller, Der Vorsatz im Steuerstrafverfahren, sein Beweis und seine Abgrenzung zur Leichtfertigkeit, AO-StB 2015, 292; Grötsch, Strafrechtliche Zurechnung von Fehlern eines Beraters im Steuerstrafrecht, wistra 2017, 92. Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die innere Tatseite der Steuerhinterziehun... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst... mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt ein besonderes Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Das Verweigerungsrecht ist nicht nur auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Verweigerungsrecht, das gem. § 104 AO grundsätzlich auch die Verweigerung der Erstattu... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N.... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 43 Verbindung von Klagen

Schrifttum Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 43 FGO betrifft die objektive Klagenhäufung, im Unterschied zur subjektiven Klagenhäufung des § 59 FGO (Streitgenossenschaft). Zwar muss jeder Verwaltungsakt gesondert angefochten werden, gleichwohl dürfen mehrere Klagebegehren in einer Klage zusammen verfolgt werde... mehr