Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Richter

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Richter sind keine > Beamte. Dies ist allein bereits aufgrund des rechtsstaatlichen Erfordernisses einer weisungsunabhängigen Justiz (Trennung der Staatsgewalten) zwingende Notwendigkeit ("Über dem Richter wölbt sich nur der Himmel"; ergänzend > Rechtsstaatsprinzip). Richter stehen vielmehr beim Bund oder einem der Länder in einem öffentlich-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Nach allgemeiner Auffassung ist dabei der Begriff der "Behörden" sehr weit auszulegen. Er umfasst auch die Gerichte. § 13 FGO enthält somit eine – beschränkte – Wiedergabe des im GG niedergelegten Rechts- und Amtshilfegrundsatzes. Beschränkt ist die Wiedergabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Aussage von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht

Kommentar Wenn Bedienstete der Finanzverwaltung vor Gericht aussagen, stellt sich die Frage: Wie steht es um das Steuergeheimnis? Und zu welchen Fragen haben sie überhaupt eine Offenbarungsbefugnis? Das LfSt Niedersachsen bezieht Stellung. In der Verwaltungsanweisung v. 29.7.2019 stellt das LfSt Niedersachsen (S 0130 – 305 – St 142) zusammenfassend dar, was zu beachten ist, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.1 Allgemeines

Tz. 268 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("Transactional Net Margin Method" – TNMM, Rn 3.26ff OECD-GL 1995) werden (Netto-)Renditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen (Nettomargen, Kostenaufschläge, Gewinndaten bezogen auf das eingesetzte Kap, auf die eingesetzten WG, auf die operativen Kosten, auf den Umsatz usw) für einzelne A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 4.1 Information der Berufskammer

Rz. 9 Die Finanzbehörde informiert die Berufskammer über die Vorwürfe, die gegen den Berufsangehörigen erhoben werden, und über die beabsichtigten bußgeldrechtlichen Maßnahmen, indem sie die Bußgeldakten (Hauptakten) zur Einsicht vorlegt.[1] Die Akte ist zu versehen mit einem zusammenfassenden wesentlichen Ermittlungsergebnis und einer rechtlichen Würdigung.[2] Auch die Teil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Finanzbehörden

Rn 68 Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gilt das Steuergeheimnis aus § 30 AO uneingeschränkt. Der starke vorläufige Insolvenzverwalter ist aber Vertreter des Steuerpflichtigen i. S. v. § 34 AO und kann daher von den Finanzbehörden alle Auskünfte über die Verhältnisse des Schuldners verlangen, die er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten benötigt, mehr jedoch nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Steuergeheimnis

Rz. 35 Durch die Hinzuziehung wird das Steuergeheimnis nicht verletzt.[1] Das Interesse des Einspruchsführers an der Geheimhaltung seiner steuerlichen Verhältnisse ist bei der einfachen Hinzuziehung im Rahmen der finanzbehördlichen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Bei einem Widerspruch des Einspruchsführers gegen die einfache Hinzuziehung hat diese grundsätzlich zu unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.1 Allgemeines

Rz. 6 § 360 AO regelt die Voraussetzungen für die Hinzuziehung. Die Rechtswirkung der Hinzuziehung tritt auch dann ein, wenn ein Hinzuziehungsgrund tatsächlich nicht vorlag und in der finanzbehördlichen Hinzuziehungsanordnung nur fehlerhaft angenommen worden ist. Rz. 6a Das Steuergeheimnis steht einer Hinzuziehung nicht entgegen, da die Öffnung in dem gebotenen Umfang durch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.3 Einfache Hinzuziehung

Rz. 31 Liegt demgegenüber nur ein Grund für eine einfache Hinzuziehung vor, so liegt diese im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Hierbei hat sie zwischen dem Interesse des Hinzugezogenen am Verfahrensausgang, dem Interesse an der Bindungswirkung, dem Interesse an einer einfacheren Verfahrensgestaltung und auch dem Interesse des Einspruchsführers an der Wahrung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geheimhaltung

Rz. 109 [Autor/Stand] Keine Veröffentlichung im Ausland. Von wesentlicher Bedeutung für inländische Mutterunternehmen ist auch, dass die ausländischen Finanzverwaltungen das Steuergeheimnis wahren und insbesondere die ausländische Finanzverwaltung CbC-Reportings nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. Anm. 128 ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Keine Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber der Allgemeinheit

Rz. 128 [Autor/Stand] Zugänglichmachung der Unternehmensdaten – Weiterleitung ja, Veröffentlichung nein. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO übermittelt das BZSt alle ihm zugegangenen Berichte an die jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden. Die Übermittlung erfolgt auch für Berichte, die dem BZSt von ausländischen Finanzverwaltungen übermittelt wurden (§ 138a Abs. 7 Satz 3 AO...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten

Leitsatz Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung eines Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann es trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen. Sachverhalt Der Kläger A ist als Facharzt auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Unterlagen der Besteuerung

Rz. 5 "Unterlagen der Besteuerung" i. S. v. § 364 AO sind alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über die Besteuerungsgrundlagen i. S. v. § 199 Abs. 1 AO, d. h. über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der "Steuer" maßgebend sind. § 364 AO gilt für alle Einspruchsverfahren, also nicht nur, soweit sie sic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Bindung des Sachverständigen an das Steuergeheimnis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die in einem Besteuerungsverfahren hinzugezogenen Sachverständigen dem Steuergeheimnis unterliegen (§ 30 Abs. 3 Nr. 2 AO), ordnet § 96 Abs. 6 AO an, dass die Sachverständigen auf die Vorschriften über die Wahrung des Steuergeheimnisses besonders hinzuweisen sind.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30 Steuergeheimnis

Schrifttum Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 203...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die an das Steuergeheimnis gebundenen Personen (§ 30 Abs. 1 und 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der an das Steuergeheimnis gebundene Personenkreis wird in § 30 Abs. 1 und 3 AO bezeichnet. Nach § 30 Abs. 1 AO sind alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. § 30 Abs. 3 AO stellt den Amtsträgern weitere Personen gleich. Das sind nach Nr. 1 Personen, die für den...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Der Schutzbereich des Steuergeheimnisses

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 2 AO sagt im Einzelnen, was das Gesetz dem Steuergeheimnis unterstellt, wie weit dessen Umfang reicht und wodurch es verletzt wird. Die Norm wird im Wesentlichen lediglich redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. 18/12611, 80. I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung des Steuergeheimnisses wird gem. § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann das Gericht nach § 358 StGB als Nebenfolge die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen. Voraussetzung ist ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten. Bei Taten amtlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 2030; Schuhman...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wesentliche Ergänzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Besteuerungsverfahren ist die Mitwirkungspflicht der Betroffenen, die nicht berechtigt sind, der Finanzbehörde die Offenlegung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände zu verweigern (s. §§ 40f., §§ 90ff. und auch § 370 AO). Die Bereitschaft der Betroffenen zur Erfüllung di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung oder Verwertung einschlägiger Kenntnisse insoweit zulässig, als sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Der bloße Rückschluss aus einer gesetzlichen Regelung, dass sie stillschweigend die Durchbrechung des Steuergeheimnisses gestatte, scheint durch diesen Wortlaut generell versperrt. E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Problem der Steuerinformanten

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuergeheimnis betrifft auch die kontrovers diskutierte Frage der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Informanten, die auch Steuerdenunzianten genannt werden (s. auch AEAO zu § 30, Nr. 13). Es trifft einerseits zu, dass Nachrichten aus solchen Quellen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht ganz entbehrt werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen genießen nach § 30 Abs. 5 AO nicht den Schutz des Steuergeheimnisses, soweit es sich um die Offenbarung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden handelt. Wie bereits in Rz. 1 erläutert, soll das Steuergeheimnis die Erfüllung der steuerlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht erleichtern. Dieses ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbefugtes Offenbaren oder Verwerten

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verboten ist das unbefugte Offenbaren oder Verwerten. Offenbaren heißt, die erlangten Kenntnisse einem anderen zugänglich zu machen, die Kenntnisse an den anderen weiterzugeben. Dies kann mündlich und schriftlich geschehen, aber auch durch schlüssiges Verhalten (Gesten, Mimik) oder Unterlassen notwendiger Geheimhaltungsmaßnahmen (offene...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zustimmung des Betroffenen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da das Steuergeheimnis vorrangig auch dem Schutz dessen dient, dem die Verhältnisse und Geheimnisse zuzurechnen sind, ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO die Offenbarung oder Verwertung zulässig, wenn der Betroffene zustimmt. Gibt es mehrere Betroffene (z. B. zusammenveranlagte Ehegatten), ist die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Tz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Offenbarung im Interesse außersteuerlicher Strafverfolgung (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 4 Nr. 4 AO betrifft ausschließlich solche Offenbarung bzw. Verwertung, die der Durchführung eines außersteuerlichen Strafverfahrens (nicht eines Bußgeldverfahrens!) dient. Zum Begriff des Dienens s. Rz. 21. Die Befreiung vom Steuergeheimnis im Fall des § 30 Abs. 4 Nr. 4a AO ist dadurch motiviert, dass dieses als Korrelat zur O...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollstreckung nichtsteuerlicher Forderungen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 AO darf die Finanzbehörde ihr bekannte, dem Steuergeheimnis unterfallende Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen verwenden darf, auch bei der Vollstreckung außersteuerlicher Rückstände verwenden. Die in § 249 Abs. 2 Satz 1 AO bezeichneten Ermittlungsbefugnisse stehen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sonstige Einschränkungen der Amtsermittlungspflicht

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch eine Schätzung (§ 162 AO) stellt eine Grenze der Amtsermittlungspflicht dar. Dabei können bei Grundlagenbescheiden die Besteuerungsgrundlagen – nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach geschätzt werden (BFH v. 20.07.2010, X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007; BFH v. 19.01.2017, III R 28/14, BStBl II 2017, 743). Innerhalb des der Fi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage sind Steuerrechtsverhältnisse (s. § 33 AO), die ihrem Rechtsgrunde nach bestehen, ihrem Inhalte nach jedoch streitig sind. Gegenstand der Klage können jedoch auch Rechtsverhältnisse sein, über deren Bestehen dem Grunde nach Streit herrscht, sei es, dass sich ein Beteiligter ihres Bestehens berühmt, sei e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Verhältnisse eines anderen sowie fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Unter Verhältnissen in diesem Sinne sind nicht nur steuerlich relevante Tatsachen usw. zu verstehen, sondern jeder irgendwie geartete Wissensstoff in Bezug auf die Person und die Lebensumstände des anderen, auch wenn sie den rein privaten Bere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zugang des elektronischen Dokuments, § 87a Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 1 Satz 2 1. HS AO bestimmt den Zugangszeitpunkt des elektronischen Dokuments. Erst der Zugang löst die mit einer Übermittlung des Dokuments verbundenen Rechtsfolgen, z. B. Fristläufe, aus. Für den Zugang ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die für den Empfang bestimmte Einrichtung das Dokument in für den Empfänger be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde im allgemeinstrafrechtlichen Bereich, wistra 1998, 93; Mösbauer, Finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung bei Verdacht einer Steuerstraftat, DStZ 2000, 512; Fehn, Grenzpolizeiliche und allgemein-polizeiliche Eilkompetenz sowie zollrechtliche Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?, ZfZ 2005, 362; Hentsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich darf ein Verwaltungsakt nur dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Diese Zulassung der öffentlichen Bekanntgabe spielt im Besteuerungsverfahren keine nennenswerte Rolle. Schon aus Rücksicht auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dürfte regelmäßig die öffentliche Bekanntgabe von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonst zur Wahrnehmung bestellt (§ 7 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger sind im Übrigen Personen, die nach deutschem Recht sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Hierunter fallen insbes. alle mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauten Angestellten und Arbeiter der Behörden oder so...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr