Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 3 AO nennt den spätesten Zeitpunkt, in dem die Einleitung des Strafverfahrens dem Beschuldigten mitzuteilen ist. Nach § 136 StPO hat dies bei Beginn der ersten Vernehmung des Beschuldigten zu geschehen. Diese wiederum muss spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen stattfinden (s. § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO). Wird auf eine V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausnahmeregelung, § 87a Abs. 6 bis 8 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 6 AO enthielt in seiner bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung eine VO-Ermächtigung, auf der u. a. die SteuerdatenübermittlungsVO beruhte. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wurden die Ermächtigung sowie die SteuerdatenübermittlungsVO im Zuge der Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aufgehoben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt der Pfändungsverfügung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsverfügung muss die gepfändete Forderung nach Gläubiger, Schuldner, Rechtsgrund und Betrag genau bezeichnen, sodass der Drittschuldner zweifelsfrei erkennen kann, welche Forderung gepfändet werden soll (§ 119 Abs. 1 AO; BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2000, VII R 101/98, BStBl II 2001, 5). Überm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren bei Gericht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Tätigwerden des Gerichts setzt ein entsprechendes Ersuchen durch die Finanzbehörde voraus. An dieses Ersuchen ist das Gericht grundsätzlich gebunden. Es hat aber zu prüfen, ob das Ersuchen der Finanzbehörde den formellen Anforderungen genügt (BFH v. 26.09.1995, VII B 148/95, BFH/NV 1996, 200 m. w. N.). Das FG braucht dem Ersuchen z. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens neu in das Gesetz eingefügte Regelung ermöglicht einen weitreichenden Datenaustausch von für Besteuerungszwecke gespeicherten Daten zwischen den Landesfinanzbehörden. Die Vorschrift soll der automationsgestützten Verhinderung und Bekämpfung von Steuerverkürzungen dienen (BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 369–412

Schrifttum Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt; Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen, Loseblatt; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2013; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2013; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013; Volk, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und schafft für Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eine nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden (Weit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung ist unverhältnismäßig, wenn sie nur mit dem Hinweis auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) begründet wird

Leitsatz Eine Aufforderung des Betriebsprüfers zur Überlassung eines Datenträgers zu Beginn einer Betriebsprüfung ist unverhältnismäßig und damit aufzuheben, wenn diese lediglich auf die GDPdU verweist und keine Regelungen enthält, ob, wo und wie lange die durch die Überlassung des angeforderten Datenträgers erhaltenen Daten gespeichert werden sollen. Der schlichte Verweis a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"

Leitsatz Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. "Dinner-Show") unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt. Normenkette § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 98 Abs. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) i.V.m. Anhang III Kat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligten, die die Beteiligten insoweit vertreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.4 Rechtsmittel

Rz. 82 Zu unterscheiden ist, ob die Akteneinsicht und Übersendung von der Geschäftsstelle oder vom Gericht abgelehnt worden sind.[1] Gegen die ablehnende Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist die Erinnerung gegeben.[2] Ergeht daraufhin eine negative Entscheidung des FG, ist die Beschwerde an den BFH nach § 128 FGO [3] ebenso wie gegen ablehnende Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1 Antrag

Rz. 73 Das Gericht gewährt die Akteneinsicht nicht von sich aus, sondern sie ist, ebenso wie die Erteilung von Abschriften usw., zu beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem gewünschten Einsichtstermin zu stellen, damit sich das Gericht verwaltungsmäßig darauf einstellen kann. Dabei sind sowohl das Verhalten des Beteiligten bzw. der Prozessbevollmächtigten als auch geri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Grenzen des Akteneinsichtsrechts

Rz. 27 Nach ständiger Rechtsprechung besteht kein Akteneinsichtsrecht, wenn der Akteninhalt unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen, z. B. bei unzulässigen Rechtsmitteln.[1] Das ist bedenklich, weil dem Kläger die Möglichkeit genommen wird, eben dies zu überprüfen.[2] Rz. 28 Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens – etwa bei Strei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.2 Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 7 Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes des Einzelnen gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt[1] ist es bei Vorlagepflicht der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht durch den Beklagten[2], bei Amtsermittlungspflicht des Gerichts[3] und bei Aktenvorlagepflicht sämtlicher Behörden und Gerichte[4] Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gericht[5]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Akteneinsicht in Diensträumen (§ 78 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 57 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 3 S. 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Einsichtnahme in Diensträumen gewährt wird. Der Begriff "Diensträume" meint dabei wie in § 78 Abs. 2 S. 2 FGO Räumlichkeiten, die vorübergehend oder dauernd dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeiten dienen und über die ein Träger öffentlicher Gewalt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] neu eingefügte § 20a FVG bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass schriftliche Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO und sonstige Schreiben im Verwaltungsverfahren nach der AO der Bundesfinanzbehörden von nicht öffentlichen Stellen gedruckt, kuvertiert und in verschlossener Form an einen P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 8 Der Täterkreis beschränkt sich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 383a AO ausschließlich auf "nicht öffentliche Stellen". Folglich kommen Bedienstete der Finanzverwaltung oder anderer öffentlicher Einrichtungen nicht als taugliche Täter infrage.[1] Nach Ansicht des Gesetzgebers war das bestehende dienstrechtliche Instrumentarium bei öffentlichen Bediensteten ausreiche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Offenbarungsverbot

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Arbeitgeber darf die ihm bekannt gewordenen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ohne Zustimmung des ArbN Dritten nur offenbaren, soweit dies gesetzlich zugelassen ist (§ 39 Abs 8 Satz 2 und Abs 9 EStG). Das gilt nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern grundsätzlich auch gegenüber dem Prüfer der > Sozialversicherung (> Auskünfte und Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zusammenarbeit mit anderen Prüfungsdiensten

Rz. 12 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp kann das FA – besonders auf Verlangen des ArbG (§ 42f Abs 4 EStG) – gemeinsam mit einer Prüfung der Rentenversicherungsträger (vgl § 28p SGB IV) durchführen (dazu ausführlich Schmidt, NWB 2012, 3692). Wegen organisatorischer Schwierigkeiten und mit Rücksicht auf das > Steuergeheimnis (§ 30 AO) werden gemeinsame Prüfungen aber eher ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 43 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken; er hat vor allem Auskünfte zu geben und Einsicht in die ihm zur Verfügung stehenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich der > Identifikationsnummer der ArbN, in die nach § 4 LStDV vorgeschriebenen Aufzeichnungen (> Lohnkonto)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Straftaten

Rz. 54 [Autor/Stand] Bei tateinheitlichem Zusammentreffen findet nach § 21 Abs. 1 OWiG iVm. § 377 Abs. 2 AO nur das Strafgesetz Anwendung. Tateinheit besteht zB zwischen einem Diebstahl (§ 242 StGB) und einer verbotswidrigen Beförderung des Diebesguts[2] oder beim Zusammentreffen der unbefugten eigenmächtigen Verfügung über Versandgut durch den Warenempfänger und als Siegelb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S.d. § 8 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 8 Abs. 3 EStG gilt ausschließlich für solche Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährt. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber aber Dritter bedienen, wenn sie in seinem Auftrag und für seine Rechnung tätig werden (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Der Arbeitgeber vertreibt eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 199 Hinweis Siehe auch Rdn 197, 223 ff. Rz. 200 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis und der Erbringung von Sozialleistungen wird von den Leistungsträgern eine Fülle von persönlichen Daten (Berufsweg, Einkommen, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw.) benötigt. Diesem umfassenden Informationsbedarf können sich die betroffenen Personen faktisch nicht entziehen, da ihnen eine gesetzliche Mitwirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.4 Auswahlermessen zwischen mehreren Haftungsschuldnern

Rz. 47 Mehrere Haftende für denselben Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1] sind Gesamtschuldner, der Steuerschuldner und die Haftungsschuldner sind (unechte) Gesamtschuldner.[2] Die Finanzbehörde hat in der Begründung[3] darzustellen, ob mehrere Haftungsschuldner vorhanden sind. Hierbei ist sie von Amts wegen verpflichtet, die in der Behörde insgesamt vorhandenen Akte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Form des Haftungsbescheids (§ 191 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 15 Für den Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO die Schriftform vorgeschrieben.[1] Das Fehlen der Unterschrift bzw. der Namenswiedergabe des erlassenden Amtsträgers hat weder die Nichtigkeit noch unter Beachtung von § 127 AO die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.[2] Der Haftungsbescheid ist jedoch nach § 119 Abs. 3 AO und § 125 Abs. 2 Nr. 1 AO ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.6 Verfahrensregeln

Rz. 154 Der Schätzungsbescheid ist ein Steuerbescheid, auf den die §§ 118ff. AO sowie alle Vorschriften der §§ 155ff. AO anwendbar sind. Dem Stpfl. ist im Schätzungsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Vor der Durchführung der Schätzung muss er darauf hingewiesen werden, dass eine Schätzung erfolgen kann und ihm Gelegenheit gegeben werden, Besteuerungsgrundlagen mitzutei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an Parteien i.S. des § 2 PartG (Nr. 18 Buchst. a)

Rz. 178 [Autor/Stand] Den Parteien als verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung obliegt die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere durch die Aufstellung von Bewerbern für die Bundes-, Länder- und Gemeindeparlamente, die politische Einflussnahme auf Parlamente un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.4 Beratung und Abstimmung

Rz. 71 Beratung und Abstimmung sind in §§ 192 bis 198 GVG geregelt. Nach § 193 GVG dürfen bei der Beratung und Abstimmung außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. Zweck der Regelung ist es, eine Beeinflussung des Gericht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelheiten

a) Keine Ermessensreduzierung auf null Rz. 62 [Autor/Stand] In Literatur und Rspr. wurde früher mitunter vertreten, dass § 396 AO bei schwierigen steuerlichen Vorfragen eine Aussetzungspflicht vorschreibt[2]. Das OLG Hamm[3] nahm in einer alten Entscheidung an, dass bei besonders komplizierten Sachverhalten eine Rechtspflicht zur Aussetzung zwecks weiterer Aufklärung besteht....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 4 Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld (Abs. 3)

Rz. 11 Da die Höhe des ausgezahlten Kindergelds nur in wenigen Fällen im Besteuerungsverfahren von Bedeutung ist, wird nur auf Antrag eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld ausgestellt. Wird bei der Veranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen, erhöht sich die ESt um das für das Veranlagungsjahr gezahlte Kindergeld (§ 36 Abs. 2 S. 1 EStG). Hat das FA Zweifel, ob Ki...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 68 Abs. 1 EStG entspricht § 19 Abs. 1 BKKG a. F.[1] i. V. m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I. Er normiert die besondere Mitwirkungspflicht des Berechtigten und der volljährigen Kinder. Eine dem § 68 Abs. 3 EStG entsprechende Regelung war im BKKG nicht enthalten; sie gewährt das Recht auf eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld. § 68 Abs. 4 EStG befreit die Familie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienststrafverfahren

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zu Geldbußen und Gehaltskürzungen > Geldstrafen Rz 19. Auf Grund eines Dienststrafverfahrens einbehaltene Gehaltsteile fließen erst bei der nachträglichen Auszahlung dem Beamten als > Sonstige Bezüge zu. Für mehrere Jahre einbehaltene Gehaltsteile, die später in einer Summe ausgezahlt werden, sind ggf Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Auß...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 4 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, deren Anwendungsbereich keineswegs auf das Ertragsteuerrecht begrenzt ist. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift allerdings auf § 160 AO. § 160 AO enthält ein materiell-rechtlich wirkendes und in das Ermessen des zuständigen FA gestelltes Abzugsverbot. Durch die Vorschrift sollen Steuerau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Nach einer Auffassung soll danach der Schutz des Steuergeheimnisses absolut sein, ohne dass eine Abwägung mit dem Interesse an zuverlässiger Sachaufklärung erfolgt.[1] Allerdings ergibt sich aus der Verweisu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Verschlüsselungspflicht

Rz. 12 § 87a Abs. 1 S. 3 AO ordnet für die Übermittlung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, eine Verschlüsselungspflicht an. Die Regelung hat nur deklaratorischen Charakter. Die Notwendigkeit einer Verschlüsselung ergibt sich bereits aus § 30 AO.[1] Der unverschlüsselte Datenversand begründet für sich eine Verletzung des Steuergeheimnisses in der Alternative der ...mehr