Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 37 Das MOSS-Verfahren für den in § 18h UStG geregelten Outbound-Fall war durch Art. 18 Nr. 3 des KroatienAnpG der Zuständigkeit des BZSt zugewiesen worden (§ 5 Abs. 1 Nr. 41 FVG in der bis 1.4.2021 geltenden Fassung). Ausführungen zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung und Verwaltung bei Steuern, die in einem an... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Inhalt der Verordnungsermächtigungen

Rz. 1 § 139d AO beinhaltet die Ermächtigung der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zu erlassen, die organisatorische und technische Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses sowie weitere Einzelheiten zur Vergabe und Löschung der Identifikationsmerkmale und zur Übermittlung der Daten zwischen den Meldebehörden und dem BZSt enthält. Nach d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Sonstiges

Rz. 6 Daneben enthält die StIdV Regelungen zu Form und Verfahren der Datenübermittlungen[1], zu Löschungsfristen[2] sowie zu Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses.[3] Rz. 7 Die beim BZSt gespeicherten Daten sind nach § 4 StIdV zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderja... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.1 Voraussetzungen der Evokation

Rz. 38 Nach § 386 Abs. 4 S. 2 AO kann die Staatsanwaltschaft die Strafsache jederzeit an sich ziehen. Wie die Abgabe durch die Finanzbehörde nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO hat die Bestimmung nur dann Bedeutung, wenn die selbstständige Ermittlungskompetenz nach § 386 Abs. 2, 3 AO besteht. Hat die Finanzbehörde kein selbstständiges Ermittlungsrecht, so ist die Staatsanwaltschaft oh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.3 Rechtscharakter der Abgabe

Rz. 32 Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist eine strafprozessuale Verfahrenshandlung der Finanzbehörde. Gegen die Abgabe ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben. Da es sich um eine Maßnahme des Strafverfahrens handelt, scheiden nach § 347 Abs. 3 AO das finanzbehördliche Einspruchsverfahren[1] und nach § 33 Abs. 3 FGO der Rechtsweg zu den Finanzgerichten aus.[2] Im Hinblick au... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Steuerstraftat

Rz. 14 Die finanzbehördliche funktionelle Zuständigkeit wird nach § 386 Abs. 1 S. 1 AO nur begründet, soweit der Verdacht besteht, dass die Tat den Straftatbestand einer Steuerstraftat erfüllt. Dies sind nach § 369 Abs. 1 AO Straftaten, die nach Steuergesetzen strafbar sind, vornehmlich also die Straftatbestände der AO.[1] Die finanzbehördliche allgemeine Ermittlungszuständig... mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge... mehr

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Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Leitsatz Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 15a UStG, Ar... mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen – Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an. 2. Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines Beteiligten im Rahmen der gesonderten und einhei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.2 Bestellte oder beauftragte Personen

Rz. 15 Die bestellte Person muss entweder bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle die verwaltende Tätigkeit ausführen oder dies muss im Auftrag der Behörde oder sonstigen Stelle geschehen. Behörde ist dabei nach der Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 1 AO "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Danach ist überall, wo Aufgaben öff... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Amtsträgers. Dieser Begriff ist nicht mehr wie früher in § 22 Abs. 3 RAO im Zusammenhang mit der Regelung des Steuergeheimnisses[1] bestimmt. Da er nun in der AO auch außerhalb der Regelung des Steuergeheimnisses verwendet wird[2], hat der Gesetzgeber eine Definition im Abschnitt über die steuerlichen Begriff... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift in § 103 S. 1 AO ist durch Gesetz v. 17.7.2017[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 geändert worden. § 103 AO berechtigt Dritte [2] zur Auskunftsverweigerung für den Fall, dass sie sich oder einen ihrer Angehörigen durch die Beantwortung einer Frage der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Ein am Besteuerungsve... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Verstoß gegen die Belehrungspflicht

Rz. 17 Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 103 AO zu sehen. Unzweifelhaft werden durch § 103 AO die Auskunftsperson sowie deren Angehörige vor straf- bzw. bußgeldrechtlichen Folgen geschützt. Das Unterlassen der Belehrung vor der Auskunftserteilung bewirkt demgemäß ein Verwertungsverbot in einem Stra... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.5 Geldstrafe

Rz. 153 Soweit die Verhängung einer Freiheitsstrafe (vgl. Rz. 143ff.) zur Ahndung der Straftat nicht geboten erscheint und der gesetzliche Strafrahmen dies alternativ zulässt, ist als mildere Strafe [1] eine Geldstrafe zu verhängen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt nach § 43 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstra... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 1 § 369 Abs. 1 AO enthält eine Legaldefinition der Begriffe Steuer- und Zollstraftat. Steuerstraftaten sind Straftaten (s. Rz. 11), mit denen ein durch Steuergesetz (s. Rz. 7) bestimmtes steuerliches Fehlverhalten geahndet wird (s. Rz. 5, 9). Da Zölle unter den Begriff der Steuer i. S. v. § 3 AO fallen, sind Zollstraftaten zugleich auch Steuerstraftaten. Der Klammerzusat... mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.1 Steuern und Steuervergütungen

Rz. 6 Die Vorschrift gilt für die in ihr näher bestimmten Steuern einschließlich der Steuervergütungen und Steuererstattungen (vgl. Rz. 2ff.). Andere Abgaben als Steuern sowie Prämien und Zulagen fallen nicht von selbst in den Anwendungsbereich der AO, sondern bedürfen dazu einer besonderen gesetzlichen Regelung, auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 3 Abs. 2 (Realsteuern)

Rz. 21 Die Realsteuern sind im GewStG und GrStG bundesrechtlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, einen Teil der Verwaltung den Gemeindebehörden zu übertragen. Nach Abs. 2 gelten die Vorschriften der AO bei den Realsteuern auch insoweit grundsätzlich, als die Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Diese Regelung ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Beweislast des Anspruchsberechtigten

Rz. 70 Der den Ausgleichsanspruch begehrende Vertragspartner hat sowohl den Anspruch dem Grunde wie auch der Höhe nach nachzuweisen. Erfahrungsgemäß werden sich hier insbesondere bei dem Nachweis über einen Ausgleichsanspruch der Höhe nach erhebliche Schwierigkeiten für den Kläger ergeben. Der Gesetzgeber hat hier im Rahmen einer Beweiserleichterung unter Hinweis auf § 287 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO norm... mehr

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Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Grundsteuer und Verfassungs... / III. Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Für die Verwaltungskompetenz gilt bei der Grundsteuer als weiterer Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) neben der Gewerbesteuer Folgendes: Die eigentlich dem Land zustehende Verwaltung ist in den Flächenländern nach Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG auf die Gemeinden übertragen worden.[2] Das Besteuerungsverfahren ist in diesem Fall in seinen verschiedenen Verfahrensabsch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Voraussetzung

Rz. 3 Das Verbot der Auskunft oder Urkundenvorlage erfordert, dass diese "dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereiten würde". Die Frage des Staatswohls ist als Gemeinwohl nach demokratisch-rechtsstaatlicher Auffassung zu beurteilen.[1] Das Staatswohl darf nicht mit dem Wohl einzelner im öffentlichen Leben stehender Personen oder gar Parteien verwechs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 3 Rechte und Pflichten von Anbieter und zentraler Stelle, Abs. 3 bis 6

Rz. 3 Abs. 3 gibt dem Anbieter ein Anrufungsauskunftsrecht gegenüber der zentralen Stelle. Die Notwendigkeit dieses Auskunftsrechts ergibt sich aus der Einbindung des Anbieters in das Verfahren zur Gewährung der Altersvorsorgezulage (sog. Anbieterverfahren). Nach Abs. 4 kann die zentrale Stelle als Aufsichtsbehörde gegenüber dem Anbieter die Erfüllung der Pflichten des Anbiet... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 28 (weggefallen)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes v. 20.12.1974[1] aufgehoben. Die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter erfolgt nunmehr nach § 45 Abs. 2 bis 8 DRiG.[2] Hinweis Auszug aus § 45 DRiG in der Fassung vom 8.6.2017: § 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters ... (2) 1Der ehrenamtliche Richter ist vor seiner ersten Dienstleistung in öff... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 26 Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann eine Gerichtsperson zunächst sowohl in Fällen der Ausschließung kraft Gesetzes als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus kommt nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FGO eine Ablehnung in Betracht, wenn von der Mitwirkung der Gerichtsperson die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder Schaden für die geschäftl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geheimhaltungspflicht

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 64 Abs. 4 BewG über die Geheimhaltungspflicht entspricht in sachlicher Hinsicht im Wesentlichen dem § 30 Abs. 1 und 2 AO. Diese für Amtsträger i.S. des § 7 AO geltende Vorschrift ist auch auf die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirates anzuwenden, da sie als amtlich zugezogenen Sachverständige über § 30 Abs. 3 Nr. 2 AO bzw. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 66 Abs. 4 Satz 1 BewG finden die Verhandlungen des Bewertungsbeirates, seiner Abteilungen und Unterabteilungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dadurch soll die größtmögliche Sachlichkeit bei der Entscheidungsfindung gewährleistet werden. Allerdings leidet darunter auch die Transparenz der Entscheidung, da die einzelnen Argumente für ode... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e... mehr

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Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Nach allgemeiner Auffassung ist dabei der Begriff der "Behörden" sehr weit auszulegen. Er umfasst auch die Gerichte. § 13 FGO enthält somit eine – beschränkte – Wiedergabe des im GG niedergelegten Rechts- und Amtshilfegrundsatzes. Beschränkt ist die Wiedergabe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun... mehr

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Aussage von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht

Kommentar Wenn Bedienstete der Finanzverwaltung vor Gericht aussagen, stellt sich die Frage: Wie steht es um das Steuergeheimnis? Und zu welchen Fragen haben sie überhaupt eine Offenbarungsbefugnis? Das LfSt Niedersachsen bezieht Stellung. In der Verwaltungsanweisung v. 29.7.2019 stellt das LfSt Niedersachsen (S 0130 – 305 – St 142) zusammenfassend dar, was zu beachten ist, w... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten

Rz. 244 [Autor/Stand] Die übliche Miete soll vorrangig individuell aus Vergleichsmieten abgeleitet werden. In den gleich lautenden Ländererlassen v. 28.5.1997[2] ist die übliche Miete in folgenden Fällen aus Vergleichsmieten abzuleiten: Bei eigengenutzten und vermieteten Räumlichkeiten in einem Objekt kann die übliche Miete bei vergleichbarer Ausstattung aus den vereinbarten ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Ermittlung der üblichen Miete durch ein Mietgutachten

Rz. 263 [Autor/Stand] Kann die übliche Miete weder aus Mietspiegeln noch aus Vergleichsmieten abgeleitet werden, kann die Höhe des Mietansatzes auch aufgrund eines Mietgutachtens ermittelt werden, vorausgesetzt, das zu bewertende Grundstück wird zumindest in der betreffenden Gegend üblicherweise vermietet. Die Finanzverwaltung forderte bisher von dem Steuerpflichtigen, dass ... mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de... mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.1 Allgemeines

Tz. 268 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("Transactional Net Margin Method" – TNMM, Rn 3.26ff OECD-GL 1995) werden (Netto-)Renditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen (Nettomargen, Kostenaufschläge, Gewinndaten bezogen auf das eingesetzte Kap, auf die eingesetzten WG, auf die operativen Kosten, auf den Umsatz usw) für einzelne A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 4.1 Information der Berufskammer

Rz. 9 Die Finanzbehörde informiert die Berufskammer über die Vorwürfe, die gegen den Berufsangehörigen erhoben werden, und über die beabsichtigten bußgeldrechtlichen Maßnahmen, indem sie die Bußgeldakten (Hauptakten) zur Einsicht vorlegt.[1] Die Akte ist zu versehen mit einem zusammenfassenden wesentlichen Ermittlungsergebnis und einer rechtlichen Würdigung.[2] Auch die Teil... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar.... mehr

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Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1.2 Finanzbehörden

Rn 68 Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gilt das Steuergeheimnis aus § 30 AO uneingeschränkt. Der starke vorläufige Insolvenzverwalter ist aber Vertreter des Steuerpflichtigen i. S. v. § 34 AO und kann daher von den Finanzbehörden alle Auskünfte über die Verhältnisse des Schuldners verlangen, die er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten benötigt, mehr jedoch nic... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Steuergeheimnis

Rz. 35 Durch die Hinzuziehung wird das Steuergeheimnis nicht verletzt.[1] Das Interesse des Einspruchsführers an der Geheimhaltung seiner steuerlichen Verhältnisse ist bei der einfachen Hinzuziehung im Rahmen der finanzbehördlichen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Bei einem Widerspruch des Einspruchsführers gegen die einfache Hinzuziehung hat diese grundsätzlich zu unte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.1 Allgemeines

Rz. 6 § 360 AO regelt die Voraussetzungen für die Hinzuziehung. Die Rechtswirkung der Hinzuziehung tritt auch dann ein, wenn ein Hinzuziehungsgrund tatsächlich nicht vorlag und in der finanzbehördlichen Hinzuziehungsanordnung nur fehlerhaft angenommen worden ist. Rz. 6a Das Steuergeheimnis steht einer Hinzuziehung nicht entgegen, da die Öffnung in dem gebotenen Umfang durch d... mehr