RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*]
Ursprünglich ermittelten die Dienststellen der Außenprüfungen und der Steuerfahndungen die steuerlich relevanten Tatsachen über die auf Papier gedruckten Informationen. Inzwischen hat sich aber zunehmend durchgesetzt, dass in die steuerliche Prüfung neben den steuerlich übermittelten Daten auch Informationen des Steuerpflichtigen herangezogen werden, die im Internet vorhanden sind. Hierzu werden bei Prüfungsvorbereitung und Durchführung wiederholt die erklärten Daten mit den Erkenntnissen aus dem Internet abgeglichen. Dadurch entstehen Situationen, in denen die Finanzbeamten Erkenntnisse gewinnen, bei denen außerhalb einer Steuerhinterziehung eine Straftat im Raume stehen könnte. Insoweit ist fraglich, ob und ab welchem Zeitpunkt diese Erkenntnisse aus dem Internet dem Steuergeheimnis unterfallen. Hierbei ist die besondere Fragestellung, wie sich die Log-in-Verfahren auf das Steuergeheimnis auswirken.
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