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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Digitalisierung

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Rz. 1

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen und inzwischen alle Lebensbereiche erreicht. Dies hatte auch erhebliche Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren und insbesondere die > Lohnsteuer. Den Anfang machten Computerprogramme, die eine > Maschinelle Lohnabrechnung ermöglichten, und dadurch letztlich die jeweilige amtliche > Lohnsteuertabelle überflüssig machten. Waren die Tabellen zunächst noch erforderlich für > Arbeitgeber, die keine > Computer zur Berechnung der Lohnsteuer einsetzten, wurden sie weitestgehend überflüssig, nachdem im > Internet Lohnsteuerrechner zur Verfügung gestellt wurden. Mit dazu beigetragen hat auch die Vereinfachung des Steuerabzugs für Beschäftigte in Privathaushalten durch das Verfahren zur Abgabenentrichtung mittels > Haushaltsscheck. Um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer durch Computerprogramme zutreffend ermittelt wird, stellt die FinVerw einen > Programmablaufplan zur Verfügung.

 

Rz. 2

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Die > Arbeitgeber verwendeten Computerprogramme jedoch nicht nur zur Berechnung der Lohnsteuer, sondern bald auch zur Lohnbuchhaltung und zur Führung des > Lohnkonto. Die FinVerw reagierte darauf mit Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in digitalisierter Form und der Gesetzgeber verpflichtete die ArbG, in bestimmten Fällen den digitalen Datenzugriff auf den Datenbestand zu ermöglichen (> Digitaler Datenzugriff).

 

Rz. 3

Stand: EL 13...

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