Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30 Steuergeheimnis / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Holger Kordt
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 45

Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, die Vollstreckung und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Aber auch Amts- und Rechtshilfe sowie ähnliche Hilfsverfahren gehören dazu. Dagegen betreffen das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren und das Bußgeldverfahren nur mittelbar die Steuern. Sie mussten deshalb ausdrücklich in Buchst. b genannt werden.

Nicht zu den Verfahren in Steuersachen gehört die allgemeine Entwicklung für das Besteuerungsverfahren bestimmter IT-Verfahren (vgl. Rz. 44a). Zu den Verwaltungsverfahren in Steuersachen gehören dagegen auch die Verfahren, die die Prämien und Zulagen betreffen, da auf diese die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO anzuwenden sind.[1] Für Besteuerungsverfahren, für die die AO nicht unmittelbar gilt, trifft auch Abs. 2 nicht unmittelbar zu. Zu den Verfahren in Steuersachen gehören auch die Teile, die im Auftrag der Behörde durch Privatpersonen erledigt werden.

 

Rz. 46

Das Rechnungsprüfungsverfahren, also das Verfahren der Rechnungshöfe und anderer mit der Rechnungsprüfung beauftragter Stellen und Amtsträger, die die Festsetzung und Erhebung der Steuern überprüfen, ist seit der Ergänzung in Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a durch das JStG 1996 ebenfalls ein Verfahren, aus dem personenbezogene Daten anderen Amtsträgern zur Kenntnis gelangen können, die sie dann ihrerseits nicht offenbaren und verwenden dürfen. Amtsträger können dabei insbesondere die Prüfungspersonen selbst und deren am...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.7.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    3
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.5 Unzulässigkeit der Vertretung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88 Untersuchungsgrundsatz / 7.4 Geltendmachung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung / 1.1 Inhalt
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 369 Steuerstraftaten / 6.3 Objektiver Tatbestand
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / E. Feststellungserklärung
    1
  • Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss / 3.4.2 Bilanzpolitik im Hinblick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 11 AStG Kürzungsbetrag bei Beteil ... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 13 AStG Beteiligung an Kapitalanl ... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.8 Weitere Aspekte der Abgrenzung der verdeckten Gewinnausschüttung
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.3 Begünstigte Anteilsveräußerungen und vergleichbare Vorgänge (§ 8b Abs 2 S 1 bis 3 KStG)
    0
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen / 3 Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG)
    0
  • Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, ... / cc) Verwahrung der Aktien oder Genussscheine
    0
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 1 Steuerberechtigte / 1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 28 Für die Ausschüttu ... / 3.2.3.3 Auswirkungen auf "verunglückte" offene Gewinnausschüttungen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 31 Zuordnung der bei ... / 3.3.2 Zuordnung bei Verlustausgleich
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Keine Verletzung des Steuergeheimnisses im Außenprüfungsbericht
Stempel mit Betriebsprüfung und Unterschrift
Bild: mauritius images / McPhoto/Bilderbox / Alamy

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i EStG in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

  Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren