Steuergeheimnis: Dienstrechtliche Maßnahmen bei Beamten

Im Hinblick auf das Steuergeheimnis bezieht die Finanzverwaltung Stellung zu Mit­tei­lun­gen der Fi­nanz­be­hör­den zur Durch­füh­rung dienst­recht­li­cher Maß­nah­men bei Be­am­ten und Rich­tern.

Aufgrund der Neuregelungen der Datenschutz-Grundverordnung und der AO werden die BMF-Schreiben v. 12.3.2010, IV A 3 - S0130/08/10006 und vom 20.6.2011, IV A 3 - S0130/08/10006 mit Wirkung ab dem 25.5.2018 angepasst und insgesamt neugefasst. Das Schreiben erläutert die Grundsätze zu: 

  • Mitteilungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren,
  • Mitteilungen außerhalb eines Strafverfahrens,
  • steuerlichen Verhältnisse Dritter.

BMF, Schreiben v. 12.1.2018, IV A 3 - S 0130/08/10006.

Schlagworte zum Thema:  Steuergeheimnis, Beamte, Abgabenordnung, BMF-Schreiben