Im Hinblick auf das Steuergeheimnis bezieht die Finanzverwaltung Stellung zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern.
Aufgrund der Neuregelungen der Datenschutz-Grundverordnung und der AO werden die BMF-Schreiben v. 12.3.2010, IV A 3 - S0130/08/10006 und vom 20.6.2011, IV A 3 - S0130/08/10006 mit Wirkung ab dem 25.5.2018 angepasst und insgesamt neugefasst. Das Schreiben erläutert die Grundsätze zu:
- Mitteilungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren,
- Mitteilungen außerhalb eines Strafverfahrens,
- steuerlichen Verhältnisse Dritter.
BMF, Schreiben v. 12.1.2018, IV A 3 - S 0130/08/10006.