Senatsverwaltung für Finanzen widerspricht Berichten zum Umgang mit Steuerakten
1. Werden Steuerakten oder Berichte aus Steuerakten dem Abteilungsleiter oder der politischen Führung vorgelegt, ist dies stets dokumentiert im elektronischen Postbuch wie auch durch Paraphen (namentliche Abzeichnungen) der Empfänger der Vorlage auf den Dokumenten. Der Gang der Akte bzw. der Berichte aus den Akten kann jederzeit nachvollzogen werden. Es gibt keine „Berliner Praxis der Nicht-Dokumentation“ des Umgangs mit Steuerakten und steuerlichen Vorgängen.
2. Allerdings werden darüber hinaus, wie in einer Anfrage des Abgeordneten Lederer abgefragt, keine Listen über die vorgelegten Berichtsfälle geführt, da es dazu keine dienstliche Veranlassung gibt. Die Einzelberichte sind dokumentiert.
3. Ohne dienstliche Veranlassung lässt sich weder der zuständige Abteilungsleiter noch die politische Führung des Hauses Steuerakten oder Berichte daraus vorlegen. Der Senator weist die Unterstellung zurück, er interessiere sich außerdienstlich für die steuerlichen Sachverhalte von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, des Senats von Berlin oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären, oder Angehörigen der Leitungs- und Angehörigen der Aufsichtsorgane öffentlicher Unternehmen.
4. Das Steuergeheimnis wurde stets gewahrt – auch und gerade gegenüber Pressevertretern.
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung Nr. 14-007 v. 14.7.2014
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