Verbindliche Auskunft

Berechnung Rechnungen
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BFH

Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft

Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber nach § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 StAuskV gegeben sind. Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist.







roter Würfel Information
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Rechte „mittelbarer“ Gesellschafter

Auskunftsanspruch eines Gesellschafters einer Publikums-KG

Jeder Gesellschafter einer sogenannten Publikums-KG hat grundsätzlich einen unentziehbaren Anspruch auf Auskunft über seine Mitgesellschafter und deren Anschriften. Diesem Anspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften im Wege. Diese Auskunft kann auch ein „mittelbarer Gesellschafter“ (Treugeber) verlangen, wenn dieser einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist.