Gebührenbescheid: mehrere inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte

Wenn das Finanzamt mehrere inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme erlässt, ist nach einem Urteil des FG Münster hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen. So entsteht insgesamt eine geringere Gebühr.

Vor dem FG Münster wurde der Fall von acht Klägern verhandelt, die teils unmittelbar und teils mittelbar an einer Holdinggesellschaft beteiligt waren. Für die Gesellschaft wurden Maßnahmen zur Umstrukturierung geplant.

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Die acht Kläger beantragten deshalb gemeinsam beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zur Klärung der Frage, ob durch die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen stille Reserven aufgedeckt würden. Daraufhin erteilte das Finanzamt jeweils acht inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte gegenüber den Klägern und setzte gegenüber jedem Kläger eine Gebühr fest.

Einheitliche Gebührenfestsetzung

Hiergehen wehrten sich die Kläger und begehrten eine einheitliche Gebührenfestsetzung. Die Klage vor dem FG Münster hatte Erfolg. Das Gericht entschied, dass das Finanzamt gegenüber allen Klägern als Gesamtschuldnern nur eine Auskunftsgebühr anzusetzen hat.

FG Münster, Urteil v. 8.2.2023, 6 K 1330/20 AO, veröffentlicht mit dem April-Newsletter des FG Münster

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