Bundesregierung: Entwicklungen beim Steuervollzug und Personal

Die Bundesregierung hat statistische Daten über die Entwicklung des Steuervollzugs und zur Personallage veröffentlicht. Die Angaben wurden aus den jährlichen statistischen Meldungen der Länder entnommen und auf Bundesebene aggregiert.

Die Veröffentlichung des Daten ist Rahmen der Antwort auf eine eine Kleine Anfrage (20/7109) der Fraktion Die Linke erfolgt.

Personalstand der Finanzbehörden

Danach hat sich der Personalstand der Finanzbehörden in Deutschland in den Jahren 2021 und 2022 wie folgt entwickelt:

Behörde

Stand zum

Ist-Besetzung
in Vollzeitäquivalenten

Davon Betriebsprüfer

Finanzämter

31.12.2021

97.188,75

12.894,87

Finanzämter

31.12.2022

97.603,24

12.897,10

BZSt

31.12.2021

1906,1

416,3

BZSt

31.12.2022

1957,4

404,7

Bis zum um 31.12.2021 waren bundesweit 2.478 Fahndungsprüfer und zum 31.12.2022 bundesweit 2.498 Fahndungsprüfer (VZÄ) vorhanden.

Bei den nicht besetzten Planstellen bei den Finanzbehörden in Deutschland sieht es wie folgt aus:

Behörde

Stand zum

Nicht besetzte
Planstellen in Vollzeitäquivalenten

Finanzämter

31.12.2021

7.363,37

Finanzämter

31.12.2022

6.956,11

BZSt

31.12.2021

349,9

BZSt

31.12.2022

302,6

Bis zum um 31.12.2021 waren bundesweit 2.478 Fahndungsprüfer und zum 31.12.2022 bundesweit 2.498 Fahndungsprüfer in VZÄ vorhanden.

Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen

In Ihrer Antwort geht die Bundesregierung auch auf die Frage ein, wie hoch die festgestellten Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen in den Jahren waren.

Die Bundesregierung weist hier darauf hin, dass festgestellte Mehrergebnisse einer Außenprüfung sich nicht zwangsläufig in dem Jahr als Steuereinnahme widerspiegeln, in dem die Außenprüfung abgeschlossen wurde. Dies kann unter anderem daran liegen, dass zu erwartende Nachzahlungen zum Teil bereits vor Abschluss der Prüfung entrichtet werden.

Bei den Zinsen nach § 233a AO in der Spalte "Steueraufkommen" sei zu beachten, dass auf Antrag des Steuerpflichtigen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2012 Aussetzung der Vollziehung von Nachzahlungs-, Stundungs- und Aussetzungszinsen gewährt wird (vgl. BMF, Schreiben v. 27.11.2019, IV A 3 – S 0465/19/10004 :001) und somit das kassenmäßige Aufkommen nicht ins Verhältnis zu den festgesetzten Zinsen gesetzt werden könne.

Steuerart

2021

durch die Betriebsprüfung festgestellte

Steuern

Steueraufkommen

Steueraufkommen

1.619.465.465

187.631.072.636

Einkommensteuer

2.168.623.531

 72.342.197.202

Körperschaftsteuer

2.741.416.441

42.123.946.024

Gewerbesteuer

3.126.853.346

61.103.356.142

Zinsen nach § 233a AO

1.668.836.258

87.462.120

Steuerart

2022

durch die Betriebsprüfung festgestellte

Steuern

Steueraufkommen

Steueraufkommen

1.304.279.399198.200.650.794

Einkommensteuer

2.076.849.20877.411.016.830

Körperschaftsteuer

2.601.286.003 46.333.812.785

Gewerbesteuer

2.601.286.003

70.243.625.814

Zinsen nach § 233a AO

977.343.652-253.506.185

Verfahren der Bußgeld- und Strafsachenstellen

Dargestellt wird außerdem wie viele Strafverfahren von den Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossen wurden:

2021

2022

Von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter im Jahr 2021 abgeschlossene Strafverfahren

49.765

45.544

Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Jahr abgeschlossene Strafverfahren

11.254

9.837

Gesamtzahl der im Jahr 2021 abgeschlossenen Bußgeldverfahren

3.785

4.202

Die einzelnen Ergebnissen der Verfahren könne der Antwort der Bundesregierung entnommen werden.