Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare bei Bauvorhaben mit unbestimmter Dauer zu bilden sind.mehr
Wird ein Kredit anlässlich der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe vorzeitig getilgt, stellt sich die Frage, ob das aktivierte Disagio zulasten des laufenden Gewinns ausgebucht werden kann.mehr
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Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist bei Betriebsaufgabe aufzulösen, da entschied der Bundesfinanzhof. Der Ertrag ist aber Aufgabegewinn und kein laufender Gewinn.mehr
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.mehr
Solange der Provisionsanspruch des Handelsvertreters noch unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung des Geschäfts steht, ist er nicht zu aktivieren. Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger als "erhaltene Anzahlungen" zu passivieren. Aufwendungen im Zusammenhang mit den Vorschüssen sind nicht als "unfertige Leistung" zu aktivieren.mehr
Ein buchführender Landwirt, der für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung zur Nichterweiterung seines Betriebs ein Entgelt erhält, hat einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.mehr
Ist bei einer Betriebsaufgabe ein in der Bilanz ausgewiesener passiver Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend aufzulösen, erhöht der Auflösungsbetrag den Aufgabegewinn und nicht den laufenden Gewinn des Aufgabejahrs.mehr
Im Einzelfall kommt die Bildung eines Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Beraterhonorare in Betracht.mehr