Rechnungsabgrenzungsposten sind auch in Fällen von geringer Bedeutung zu bilden. Dies hat der BFH entschieden.mehr
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen.mehr
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Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Es stellt sich aber die Frage, ob in Einzelfällen von einer genauen Abgrenzung abgewichen werden darf.mehr
Nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg ist ein bilanzierender Steuerpflichtiger bei überperiodischen Betriebsausgaben bis 410 EUR nicht verpflichtet, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. mehr
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.mehr
Ein buchführender Landwirt, der für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung zur Nichterweiterung seines Betriebs ein Entgelt erhält, hat einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.mehr
Werden öffentliche Zuschüsse für das Leasing eines Wirtschaftsguts gewährt, sind diese passiv abzugrenzen. Enthält der Bewilligungsbescheid einen Mindestnutzungszeitraum in Form einer Zweckbindung, hat die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens über diesen Zeitraum zu erfolgen.mehr
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten in seiner Gewinnermittlung entsprechend erfassen muss. mehr
Der IV. Senat des BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. mehr
Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“.mehr
Bereits jetzt wurden die ab 1.1.2014 gültigen Beitragsnachweis-Grundsätze veröffentlich. Korrektur-Beitragsnachweise sind künftig nicht mehr zulässig. Denn durch das Ende der Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung fließen künftig alle Beiträge in den Gesundheitsfonds.mehr
Das Finanzamt ist auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung des Steuerpflichtigen bei der Bilanzaufstellung gebunden, wenn diese Beurteilung im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war.mehr