In einem Fall des FG München war zu entscheiden, ob Handgelder für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen sind.mehr
Im Jahr 2021 haben der BFH, das Bundesverfassungsgericht und der EuGH einige Entscheidungen veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Kommentierungen am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen.mehr
In Fällen von geringer Bedeutung kann auf eine aktive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden. Dabei ist betragsmäßig auf die jeweilige Grenze des § 6 Abs. 2 EStG bei geringwertigen Wirtschaftsgütern abzustellen.mehr
Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Es stellt sich aber die Frage, ob in Einzelfällen von einer genauen Abgrenzung abgewichen werden darf.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass keine Pflicht besteht, für unwesentliche Beträge eine aktive Rechnungsabgrenzung vorzunehmen. Die Grenze liegt hierbei bei dem Betrag, bis zu dem eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern zulässig ist.mehr