News 15.06.2016 Fälligkeit von SV-Beiträgen

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Entgelt erzielt wurde. Die alte Fälligkeitsregelung war leichter umsetzbar, insbesondere bei Beiträgen für schwankende Bezüge .mehr

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News 26.06.2014 KV-Beiträge

Nach dem Entwurf des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes sind die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen von den Arbeitgebern und Zahlstellen an die Krankenkassen abzuführen. Dies erfordert eine Anpassung der Beitragsnachweise. Was ist hierbei wichtig?mehr

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Serie 18.12.2013 Jahreswechsel 2013/2014

Ab 2014 ändert sich mit dem Wegfall des Korrektur-Beitragsnachweises das Verfahren zur maschinellen Übermittlung von Beitragsnachweisen. Unverändert bleibt der Abgabetermin für den Beitragsnachweis, der von der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abhängt.mehr

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News 23.09.2013 Meldeverfahren

Bei der Abgabe von SV-Meldungen ist darauf zu achten, dass für jeden "Beschäftigungsbetrieb" die richtige Betriebsnummer verwendet wird. Unternehmen mit mehreren Beschäftigungsbetrieben haben auch mehrere Betriebsnummern. Für sie gelten im Meldeverfahren besondere Spielregeln.mehr

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News 15.08.2013 Meldeverfahren

Änderung aufgehoben: Beitragskorrekturen können für eine Übergangszeit bis Ende 2014 weiterhin mittels Ersatz- oder Differenzbeitragsnachweis gemeldet werden. Lediglich der Korrektur-Beitragsnachweis im Beitragsnachweisverfahren von Arbeitgebern und Zahlstellen fällt weg.mehr

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News 30.07.2013 Pre-Notification

Die ab 1.2.2014 erforderliche Vorabankündigung im SEPA-Lastschriftverfahren würde im Beitragseinzug der Krankenkassen zu Problemen führen. Doch Aufatmen für Einzugsstellen, Arbeitgeber und Zahlstellen: Es gibt Ausnahmeregelungen für den Beitragsnachweis. Eine erhebliche Erleichterung!mehr

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News 11.07.2013 Beitragsnachweis-Grundsätze

Bereits jetzt wurden die ab 1.1.2014 gültigen Beitragsnachweis-Grundsätze veröffentlich. Korrektur-Beitragsnachweise sind künftig nicht mehr zulässig. Denn durch das Ende der Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung fließen künftig alle Beiträge in den Gesundheitsfonds.mehr

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News 20.07.2012 Erinnerungsservice

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, fristgerecht die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung zu übermitteln und die Beiträge an die Krankenkassen zu zahlen.mehr

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