Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.4.1 Unpünktliche Zahlung

Die Kontenabstimmung erweist sich als besonders schwierig, wenn die Beitragsnachweise nicht termingerecht eingereicht wurden und die Beiträge z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht monatlich pünktlich überwiesen wurden. Dann kommen zu den SV-Verbindlichkeiten noch Mahnkosten, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge hinzu. Praxis-Beispiel Mahnkosten, Verspätungszuschläge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen

Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich. So buchen Sie richtig Mahnung der Krankenkasse In ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.3.1 Buchungs- und Abstimmungsvariante über ein Konto

Es werden sämtliche Zahlungen und Verbindlichkeiten über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht. Am besten wird jede Krankenkasse separat mit entsprechendem Buchungstext gebucht. Wenn Lohn-Buchungsbeleg und Kontoauszug nur eine Gesamtsumme "Sozialversicherung" ausweisen, sollte zur Abstimmung eine Excel-Tabelle angefertigt werden. Zum jeweilige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beitragsnachweis

1. Allgemeines Tz. 106 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden. 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises Tz. 107 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 107 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2026

Tz. 103 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für 2026 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 106 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Abführung der Krankenkassenbeiträge

Tz. 134 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 01.01.2009 die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiterleiten, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Da Beiträge bis zum 31.12.2008 bei den Krankenkassen verbleiben, wurde übergangsweise der Korrektur-Beitragsnachweis wieder eingeführt. Mussten Korrekturen für Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 112 Stand: EL 147 – ET: 02/2026mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonstige Meldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 108 Stand: EL 147 – ET: 02/2026mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags für jeden Entgeltabrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis einzureichen. Der Beitragsnachweis enthält die abzuführenden Beiträge getrennt nach Beitragsgruppen. Er muss spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.[1] 1.1 Entgeltabrechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.3 Beitragsnachweis-Datensatz

Die DEÜV sieht die Verwendung eines bundeseinheitlichen Beitragsnachweis-Datensatzes vor, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vorgegeben wird und Bestandteil eines jeden Entgeltabrechnungsprogramms sein muss. Für die Beschäftigten in privaten Haushalten ist weiterhin der von der Minijob-Zentrale herausgegebene Haushaltsscheck zu verwenden, dieser wird wei...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 5 Dauer-Beitragsnachweis

Werden die monatlich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber den Einzugsstellen vom Arbeitgeber per Dauer-Beitragsnachweis nachgewiesen, ist der Dauer-Beitragsnachweis zum Jahreswechsel zu prüfen. Die im Dauer-Beitragsnachweis gemeldeten Beträge sind anzupassen, wenn sich Rechengrößen oder Beitragssätze in der Sozialversicherung oder die an die Beschäftigten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Korrektur-Beitragsnachweis

Berichtigungen von Entgeltabrechnungszeiträumen im laufenden Kalenderjahr können in einem späteren Beitragsnachweis für dasselbe Kalenderjahr einfließen. Ein Korrektur-Beitragsnachweis ist also grundsätzlich nicht abzugeben. Wichtig Korrektur-Beitragsnachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich Korrektur-Beitragsnachweise sind auch dann nicht abzugeben, wenn nach Ermittlung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Laufe eines Kalendermonats sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge dieses Monats für die Zeit bis zum Vortag des Insolve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.2 Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist im Beitragsnachweis-Datensatz gesondert aufzuführen. Dies erfolgt jeweils separat für die krankenversicherungspflichtigen und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 8 Beitragsnachweis

Die Umlage ist vom Arbeitgeber vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Die Umlagebeträge für das U1-Verfahren sind im Datensatz für den Beitragsnachweis als Beitragsgruppe U1 zu übermitteln.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis: Verfahren

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 5.4 Beitragsnachweise von Zahlstellen

Neben den abzugebenden Meldungen über die den einzelnen Versorgungsempfänger betreffenden Sachverhalte haben die Zahlstellen darüber hinaus monatlich einen Beitragsnachweis an die bei ihr vorhandenen Krankenkassen abzugeben. Die Beitragsnachweise dürfen ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Beitragsnachweis beinhaltet die Gesamtsu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2 Form

1.2.1 Elektronischer Nachweis Den Beitragsnachweis gibt es nur in elektronischer Form, er darf nur per Datenfernübertragung an die Einzugsstelle übermittelt werden.[1] 1.2.2 Vordruck Für versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte darf der Arbeitgeber, wenn er bestimmte Zwecke (u. a. mildtätige, kirchliche, wissenschaftliche) verfolgt, auf Antrag weiterhin den Beitragsnachweis a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3.2 Schlüsselverzeichnis

Für die Bezifferung der Beitragsgruppen ist das numerische Schlüsselverzeichnis zu verwenden. Der numerische Versicherungsschlüssel besteht aus 4 Ziffern. Jede Stelle hat im numerischen Schlüssel eine Bedeutung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3 Inhalt

Der Inhalt des Beitragsnachweis-Datensatzes ergibt sich aus der Anlage zu den "Gemeinsamen Grundsätzen zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenfernübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV" in der jeweils aktuellen Fassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung. 1.3.1 Beitragsgruppen Die Arbeitgeber haben in den Beitragsnachweisen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2 Voraussichtliche Höhe/Schätzung der Beitragsschuld

Der Beitragsnachweis hat die Funktion, die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld anzuzeigen. In den Folgemonaten besteht das Beitragssoll aus der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld des aktuellen Monats und einem eventuell verbleibenden Restbeitrag des Vormonats. Ggf. wird eine Verrechnung durchgeführt, wenn die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld zu hoch ermittel...mehr