Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig

Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer und die von ihm zu tragende pausch...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7 Erstattungsantrag bei negativer Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuererstattung, kann der Arbeitgeber diese Lohnsteuer aus dem für den Lohnzahlungszeitraum insgesamt einbehaltenen Betrag entnehmen. Dies kommt z. B. bei einer Änderung des Lohnsteuerabzugs oder des Lohnsteuer-Jahresausgleichs in Betracht. Reicht die einbehaltene Lohnsteuer für die Auszahlung der zu erstattenden Lohnsteuer nicht aus, wird d...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2 Trennung einzubehaltende und pauschale Lohnsteuer

Zu beachten ist die Trennung zwischen den im Regelverfahren (nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) erhobenen Beträgen (Kennziffer 42) und der pauschal erhobenen Lohnsteuer (Kennziffer 41). Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG getrennt angemeldet (Kennziffer 44). Durch den getrennten Ausweis besteht für die Finanzverwaltun...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.3 Sonderregelung für Reeder

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben. Sie dürfen in Kennzahl 33 die gesamte Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten. Der vollständige Einbehalt wurde verlängert und gilt bis zum 31.5.2027.[1]mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1 Anmeldeverfahren

1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lo...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / Sozialversicherung

1 Beitragsnachweis Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags für jeden Entgeltabrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis einzureichen. Der Beitragsnachweis enthält die abzuführenden Beiträge getrennt nach Beitragsgruppen. Er muss spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.[1] 1.1...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.1 Arbeitgeberhaftung

Auch wenn der Arbeitgeber selbst nur Nettolöhne zahlt, hat er den Umfang der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile nach dem Bruttolohnbetrag zu berechnen. Wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer zu entlohnen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, muss er den auszuzahlenden Lohn entsprechend kürzen. Wenn er dies nicht tut, kann e...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.5 Bezugsjahr des Arbeitslohns

Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Steuerabzugsbeträge nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung einem Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum zuzuordnen. Abweichend hiervon hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge für das Kalende...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.2.1 Einzugsermächtigung

Erteilt der Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung, so gilt die Beitragsschuld automatisch am Tag der Fälligkeit als entrichtet. Das Risiko der pünktlichen Zahlung geht mit dem Erteilen einer Einzugsermächtigung auf die Einzugsstelle über. Achtung Vorteil einer Einzugsermächtigung Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann es nicht zur verspäteten Zahlung der Beiträge und somi...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2 Befreiung von der Abgabeverpflichtung

Der Arbeitgeber muss für Monate, in denen keine Steuerabzugsbeträge (mehr) anfallen, keine (weitere) Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt übermitteln bzw. einreichen, wenn er dies dem Finanzamt mitteilt. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nur noch geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigt, für deren Arbeitsentgelt er lediglich die einheitliche Pauschalst...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.6 Weitere Abweichung bei elektronischen Formularen

Ebenfalls abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 "Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen" ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben enthalten. Seit 2024 gibt es für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers zur Haftungsübernahme ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.4 Pflicht zur Abgabe einer Nullmeldung

War im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten und hat der Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer übernommen, so besteht der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung in der Mitteilung dieser Tatsache. Dies geschieht durch die Eintragung der Zahl Null in den Kennzahlen 42, 41, 44, 48 und 83 der Anmeldung, sog. Nullmeldung.mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.1 Auszufüllende Kennziffern

Der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruckmuster. Es wird durch die Finanzverwaltung jährlich bestimmt und im Bundessteuerblatt bekannt gemacht.[1] Insbesondere hat der Arbeitgeber anzugeben, wie viel Lohnsteuer im Anmeldungszeitraum einzubehalten bzw. zu übernehmen war. Folgende Kennziffern sind regelmäßig auszufüllen: Kennziffer 86: Zahl der ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6 Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen

Stellt der Arbeitgeber nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest, dass diese fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Anmeldung abzugeben. Diese Anmeldung ist als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung besonders kenntlich zu machen; hierzu ist in Kennziffer 10 eine "1" einzutragen. Jeder Anmeldezeitraum gesondert zu berichti...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Anmeldezeitraum

Infographic Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer. Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ist[1]: das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat; das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vor...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6 Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Entgelt des Arbeitnehmers einzubehalten und zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse abzuführen. Die Regelungen zur Fälligkeit, der Stundung der Beiträge als auch der Verjährung der Beitragsforderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. 6.1 Arbeitgeberhaftung Auch wenn de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2025

Tz. 103 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für 2025 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 106 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden.mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 5 Zahlungsfrist

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer zu demselben Termin in einem Betrag an die Kasse des Betriebsstättenfinanzamts abführen, zu dem sie spätestens beim Finanzamt anzumelden ist. Die Zahlung der Lohnsteuer in mehreren Teilbeträgen ist ohne Genehmigung des Finanzamts nicht zulässig. Zahlungseingang abhängig von Zahlungsart Zu welchem Zeitpunkt eine Zahlung dem Finanzamt als zuge...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,7 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in Höhe von 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Ver...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.4 Elektronisches Abgabeverfahren

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung [1] zu übermitteln. Ein BMF-Schreiben regelt dazu weitere Einzelheiten.[2] Hinweis Alternativ: kostenloses Übermittlungsprogramm oder Elster-Portal Soweit die vom Arbeitgeber eingesetzte Software keine ele...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Abführung der Krankenkassenbeiträge

Tz. 134 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 01.01.2009 die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiterleiten, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Da Beiträge bis zum 31.12.2008 bei den Krankenkassen verbleiben, wurde übergangsweise der Korrektur-Beitragsnachweis wieder eingeführt. Mussten Korrekturen für Z...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.3 Krankenkassenwechsel/Ausscheiden eines einzelnen Arbeitnehmers

In Fällen, in denen das endgültige Beitragssoll nicht abgerechnet werden konnte, ist für den Monat nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung ein Beitragsnachweis mit der Restschuld/Guthaben abzugeben (sog. "nachgehender Beitragsnachweis"), wenn an eine Einzugsstelle nur die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer gezahlt werden und dieser Arbeitnehmer aus der...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4 Dokumentationspflichten bei Netto-Arbeitsentgelt

Achtung Beitragsnachweis auch bei Nettoentgeltvereinbarung Der Arbeitgeber hat auch bei Zahlung eines Nettoentgelts der Krankenkasse die ermittelten Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit dem monatlichen Beitragsnachweis oder dem Dauernachweis zu melden. Im Lohnkonto sind in allen Fällen von Nettolohnzahlungen die nach dem Abtastverfahren ermittelten Bruttoarbeitsentgelte anzug...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 112 Stand: EL 141 – ET: 02/2025mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 108 Stand: EL 141 – ET: 02/2025mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonstige Meldungen

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.3 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt seit dem 12.1. eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 330 EUR aus. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat er in dieser Beschäftigung nicht beantragt. Am 1.4. nimmt er eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 190 EUR auf. Der Antr...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.2 Berechnung des Arbeitnehmeranteils

Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt einzubehalten, in den Beitragsnachweis aufzunehmen und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Da aber mindestens ein Beitrag i. H. v. 32,55 EUR/Kalendermonat zu zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2 Besonderheiten zum Jahreswechsel

Besonderheiten gelten, wenn die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres erst im nachfolgenden Kalenderjahr erfolgt. Wenn die Lohnabrechnung innerhalb von 3 Wochen (3-Wochenfrist) nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen wird, handelt es sich noch um Arbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des abgelaufenen Kalenderjahres. Beide si...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 556 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

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