Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 4 Abschlagszahlungen

Die Zuordnung der Lohnzahlungen zum Lohnzahlungszeitraum ist nicht möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum nur in ungefährer Höhe zahlt (Abschlagszahlung) und eine genaue Lohnabrechnung erst später erfolgt. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug bei Abschlagszahlungen erst bei der späteren Lohnabrechnung vornehmen – und nicht bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Beitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 5.1 Vereinfachung des Meldeverfahrens

Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wurde folgendes Verfahren empfohlen: Zunächst wurde das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wurde erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht. War das Wertguthaben des ...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / Zusammenfassung

Überblick Zum Jahreswechsel fallen in der Entgeltabrechnung einige Arbeiten turnusmüßig jedes Jahr an. Dazu zählen z. B. die Jahresmeldungen. Besondere Konstellationen können sich dabei ergeben, soweit die Beschäftigung nicht ganzjährig bestand oder unterbrochen wurde. Außerdem sind Arbeitgeber und Betriebe am Ende eines Kalenderjahres verpflichtet festzustellen, ob die Mitar...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnänderung und Teillohnza... / 1 Beitragsnachweis bei Änderungen von Beitragsfaktoren

Bei Lohnänderungen oder Unterbrechungen der Beschäftigung muss der Arbeitgeber reagieren und diese anzeigen. Das gilt unabhängig davon, dass Unterbrechungen der Beschäftigung oft erst bekannt werden, nachdem die Beitragsabrechnung für den betreffenden Monat bereits durchgeführt worden ist. Daran ändern selbst die Regelungen über die Fälligkeit der Beiträge nichts. Kommt es z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragskorrektur / 2 Aktuelle Beitragskorrekturen

Beitragskorrekturen aus Vormonaten können grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis mit aufgenommen werden. Das gilt auch für Beitragsnachforderungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergeben. Besonderheiten gelten, wenn Beiträge dem Vorjahr zugeordnet werden müssen, beispielsweise durch die Anwendung der Märzklausel. Stornierung eines Beitragsnachweises Neben der Berücksic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnänderung und Teillohnza... / Zusammenfassung

Überblick Lohnänderungen führen nur in bestimmten Fällen zwingend zu einem Korrektur-Beitragsnachweis. Soweit es jedoch zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, sind bei der Beitragsberechnung Besonderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich werden. In diesem Beitrag werden alle notwendigen Schritte dargestellt. Lohnsteuerrech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)

Begriff Damit die Träger der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Aufgaben reibungslos und zügig erledigen können, müssen die erforderlichen Daten abrufbereit gespeichert werden. Meldungen und Beitragsnachweise sind aus systemgeprüften Programmen zu erzeugen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Meldungen zur Sozialversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragskorrektur / 3 Beitragskorrekturen durch die Märzklausel

Beitragskorrekturen für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume können in den laufenden Beitragsnachweis mit einfließen. Ein Korrekturbeitragsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden müssten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Beitragsnachweise

Rz. 40 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übermittlung von Beitragsnachweisen mitsamt den notwendigen Angaben wird durch § 9 BVV konkretisiert. Gem. § 10 BVV hat der Arbeitgeber die Lohnaufzeichnungen und insbesondere die Beitragsnachweise so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1 Voraussetzungen für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren

Voraussetzung für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren ist, dass die Stammdaten bei der Datenerfassung, spätestens jedoch jeweils vor der monatlichen Abrechnung, maschinell auf Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und als fehlerhaft erkannte Daten protokolliert und nicht in die Entgeltunterlagen übernommen werden, Da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / Zusammenfassung

Begriff Die Meldungen und die Beitragsnachweise der Arbeitgeber sind per Datenübertragung oder durch systemgeprüfte Ausfüllhilfen an die Datenannahmestelle der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Das automatisierte Melde- und Beitragsnachweisverfahren zwischen Arbeitgebern, Rechenzentren und Arbeitgebern und den beteiligten Krankenkassen setzt voraus, dass die Beitragsb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.2 Zertifizierung

Nach erfolgreicher Systemprüfung erhält der Software-Ersteller das GKV-Zertifikat "systemuntersucht" und eine Produkt Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID), die ein Jahr lang – bis zur nächsten Prüfung – gültig ist. Die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger überprüfen diese Nummer. Ist die Version nicht mehr gültig, werden die Meldungen abgewiesen. Die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.3 Ausfüllhilfen

Sofern der Arbeitgeber oder sein Steuerberater kein Entgeltabrechnungsprogramm einsetzt, das zur maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen zugelassen ist, ist eine Übermittlung von elektronischen Meldungen an die Datenannahmestelle nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, alternativ mit einer zugelassenen Ausfüllhilfe, z. B. dem SV-Meldeportal, ma...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.4 Verschlüsselung mittels "Dakota"

Im elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen müssen alle Meldungen verschlüsselt versendet werden. Zu diesem Zweck stellt die ITSG den Arbeitgebern dakota.ag zur Verfügung; im folgenden nur "Dakota" genannt. Dakota ist ein Programm zur Unterstützung der gesicherten Internet-Kommunikation zwischen Arbeitgebern bzw. "sonstigen Leistungserbringern" und den Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.1 Systemuntersuchung

Die Rahmenbedingungen der Systemuntersuchung sind in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) definiert. Die Systemuntersuchung besteht aus der Systemprüfung, den Pilotprüfungen und der permanenten Qualitätssicherung. Die Systemprüfung basiert auf einem umfangreichen Pflichtenheft (Stand 15.11.2023, gülti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.5 Trust Center

Um am sicheren Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen teilzunehmen, stellt der Arbeitgeber zunächst einen Antrag an das sog. ITSG-Trust Center. Dieses hat die Aufgabe, allen Teilnehmern am Datenaustausch authentische öffentliche Schlüssel bereitzustellen. Üblicherweise kann der Arbeitgeber über seine Entgeltabrechnungssoftware oder in der Abrechnungssoftware für Leis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.1 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 5 Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist grundsätzlich die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird (§ 28i Satz 1). Dies sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft als Krankenversicherungsträger und die Ersatzkassen. Einzugsstelle für geringfügig B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständ... / 4 Erlaubte Tätigkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen lt. § 6 Nr. 4 StBerG

Sollte nach eingehender Prüfung und möglicher Rücksprache mit den entsprechenden Stellen klar sein, dass Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, stellt sich die Frage welche Tätigkeiten genau Sie nun ausüben dürfen und welche Ihnen weiterhin verboten bleiben. Im Bereich der laufenden Buchhaltung sind Ihnen folgende Tätigkeiten erlaubt: Buchen laufender Geschäftsvorfälle ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3 Säumniszuschläge für verspätet gezahlte Sozialversicherungsbeiträge

Für Beiträge, die der Arbeitgeber nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i. H. v. 1 % der rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beiträge zu zahlen.[1] Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Der Beitragsnachweis gilt als Leistungsbescheid der Kranken...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift wurde mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Inzwischen sind mehrere Änderungen vorgenommen worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.11.2011 neu gefasst. R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Grundsätze

Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts[1]; dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.[2] Die Einsatzstelle hat sowohl den Arbeitgeber- als auch den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr