Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

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Beitragskorrektur / 2 Aktuelle Beitragskorrekturen

Beitragskorrekturen aus Vormonaten können grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis mit aufgenommen werden. Das gilt auch für Beitragsnachforderungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergeben. Besonderheiten gelten, wenn Beiträge dem Vorjahr zugeordnet werden müssen, beispielsweise durch die Anwendung der Märzklausel. Stornierung eines Beitragsnachweises Neben der Berücksic... mehr

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Lohnänderung und Teillohnza... / Zusammenfassung

Überblick Lohnänderungen führen nur in bestimmten Fällen zwingend zu einem Korrektur-Beitragsnachweis. Soweit es jedoch zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, sind bei der Beitragsberechnung Besonderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich werden. In diesem Beitrag werden alle notwendigen Schritte dargestellt. Lohnsteuerrech... mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4 Dokumentationspflichten bei Netto-Arbeitsentgelt

Achtung Beitragsnachweis auch bei Nettoentgeltvereinbarung Der Arbeitgeber hat auch bei Zahlung eines Nettoentgelts der Krankenkasse die ermittelten Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit dem monatlichen Beitragsnachweis oder dem Dauernachweis zu melden. Im Lohnkonto sind in allen Fällen von Nettolohnzahlungen die nach dem Abtastverfahren ermittelten Bruttoarbeitsentgelte anzug... mehr

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Beitragskorrektur / 3 Beitragskorrekturen durch die Märzklausel

Beitragskorrekturen für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume können in den laufenden Beitragsnachweis mit einfließen. Ein Korrekturbeitragsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden müssten.[1] mehr

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Aufrechnung / 2.1 Durchführung der Verrechnung

Verrechnungen durch die Einzugsstelle sind in den Beitragsunterlagen zu vermerken und dem Arbeitgeber zwecks Dokumentation in den Entgeltunterlagen bekannt zu geben. Die Einzugsstelle hat den zuständigen Rentenversicherungsträger über die im Wege der Verrechnung vorgenommene Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu benachrichtigen. Achtung Verrechnung der Beiträge für ve... mehr

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Aufrechnung / 1.3 Durchführung der Aufrechnung

Die zu viel gezahlten Beiträge sind mit den Beiträgen für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum aufzurechnen. Wird die Aufrechnung vorgenommen, weil ein zu hohes Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, sind zunächst die Beiträge aus dem richtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Zeitraum zu berechnen. Dabei sind die für diesen... mehr

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Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f... mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit... mehr

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Betriebsnummer / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsnummer ist bei allen Meldungen und Beitragsnachweisen anzugeben. Sie wird einem Arbeitgeber auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit für einen Betrieb erteilt, in dem er mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Sie ist auch ein Identifikationsmerkmal in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigungsstatistik wird wiederu... mehr

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SV-Meldeportal / 1 Grundlagen

Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweiligen Sozialvers... mehr

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SV-Meldeportal / 3 Anwendungsfälle

In der Praxis gibt es verschiedene Anwendungsfälle, bei denen das SV-Meldeportal zur Erstellung und Entgegennahme von Meldungen genutzt werden kann. Entgeltabrechnung ohne Meldemodul Das SV-Meldeportal kann von Arbeitgebern genutzt werden, die ein Entgeltabrechnungsprogramm ohne Meldemodul einsetzen. Die Berechnungen zur Ermittlung der Arbeitsentgelte sowie der Sozialversicher... mehr

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Beitragsgruppen / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle monatlich einen Beitragsnachweis zu übermitteln. In diesem Beitragsnachweis werden die Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen aufgeteilt, die in Beitragsgruppen dargestellt werden. Die geltenden Beitragsgruppen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgesetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechts... mehr

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Beitragsgruppen / 2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben. Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten: mehr

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Beitragsgruppen / 2.1 Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung

Die Krankenversicherungsbeiträge der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind entweder unter der Beitragsgruppe 1000 oder der Beitragsgruppe 3000 ohne Zusatzbeiträge aufzuführen. Im Beitragsnachweis-Datensatz sind die Zusatzbeiträge in der Position "Zusatzbeiträge Pflichtbeitrag ZBP" aufzuführen. Bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, deren Krankenversiche... mehr

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Einzugsstelle / 2.2.2 Meldungen an Minijob-Zentrale/Krankenkasse

In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orien... mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun... mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.5 Prüfgegenstand

Rz. 120 Der Arbeitgeber hat seine Unterlagen so zu führen und aufzubereiten, dass sich ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnung verschaffen kann. Dabei geht es nicht nur um Vollständigkeit, sondern auch um Übersichtlichkeit (§§ 8, 9 und 10 BVV). Grundsätzlich werden alle Personen erfasst, die im oder für den Betrieb i... mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R... mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil... mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.4 Grundlagen für die Berechnung des Erstattungsbetrags

Rz. 13 Für die Berechnung des Erstattungsbetrags ist gemäß § 211 Satz 2 die dem Beitrag zugrunde liegende bescheinigte Beitragsbemessungsgrundlage maßgebend. Die in Satz 2 der Vorschrift enthaltene Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens zur Berechnung des Erstattungsbetrages. Die dort geregelte Verfahrensweise bewirkt insbesondere in den Fällen einen Büro... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ... mehr

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Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)

Begriff Damit die Träger der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Aufgaben reibungslos und zügig erledigen können, müssen die erforderlichen Daten abrufbereit gespeichert werden. Meldungen und Beitragsnachweise sind aus systemgeprüften Programmen zu erzeugen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Meldungen zur Sozialversicherung... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Beitragsnachweise

Rz. 40 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übermittlung von Beitragsnachweisen mitsamt den notwendigen Angaben wird durch § 9 BVV konkretisiert. Gem. § 10 BVV hat der Arbeitgeber die Lohnaufzeichnungen und insbesondere die Beitragsnachweise so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrec... mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ... mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle... mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr... mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.1 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 5 Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist grundsätzlich die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird (§ 28i Satz 1). Dies sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft als Krankenversicherungsträger und die Ersatzkassen. Einzugsstelle für geringfügig B... mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob... mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra... mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc... mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst... mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift wurde mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Inzwischen sind mehrere Änderungen vorgenommen worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.11.2011 neu gefasst. R... mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun... mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat... mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://... mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt, wer den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d SGB IV) zu zahlen hat. Geregelt wird nur die Zahlungspflicht (vgl. dazu auch Rz. 11). Hieraus ist nicht herzuleiten, dass der Zahlungspflichtige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein aufzubringen hätte (vgl. § 28g). Vielmehr wird dieser von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getrage... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
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So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.1 Eigenes Leistungsangebot beschreiben

Das A und O ist, dass es Ihnen gelingt, möglichst präzise zu beschreiben, welche Leistungen Sie einem Kunden anbieten. Einige Beispiele: Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle nach Terminvorgaben, z. B. monatlich, quartalsweise, jährlich Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen Lohnsteueranmeldungen Führen des Kassenbuchs Erstellen von Lohnsteueranmeldungen Archiv... mehr