Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz soll die Beitragsabführungspflicht von Zahlstellen erweitert werden. Künftig sind Beiträge für alle versicherungspflichtigen Versorgungsbezieher abzuführen. Zudem soll die Ausnahmeregel für Kleinstzahlstellen gestrichen werden.mehr
Das neue Bestandsprüfungsverfahren soll ab nächstem Jahr auch für Zahlstellen gelten. Nach der ersten Analyse steht fest: Die Realisierung führt zu unnötigen Doppelmeldungen. Nun ist die Umsetzung gestoppt worden.mehr
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Änderung aufgehoben: Beitragskorrekturen können für eine Übergangszeit bis Ende 2014 weiterhin mittels Ersatz- oder Differenzbeitragsnachweis gemeldet werden. Lediglich der Korrektur-Beitragsnachweis im Beitragsnachweisverfahren von Arbeitgebern und Zahlstellen fällt weg.mehr
Erstmalig wurde für 2 einzelne Krankenkassen eine eigene Datenannahmestelle geschaffen: Alle Daten für die BKK vor Ort und die BKK Mobil Oil sind an die Mobil ISC zu senden. Der Umstieg im maschinellen Meldeverfahren soll möglichst reibungslos verlaufen.mehr
Wichtig für Zahlstellen, die selbst die Beiträge abführen: Die Rentenanpassung zum 1.7.2013 kann sich auf die Beitragsberechnung auswirken. Betroffen sind Versorgungsempfänger deren Versorgungsbezug höher ist als die maximal beitragspflichtige Einnahme (VB-max).mehr
Mit dem Zahlstellenverfahren übermitteln Arbeitgeber und sonstige Zahlstellen bei Versorgungsbezügen (z.B. Betriebsrenten) die Daten an die Krankenkassen. Nun sind Änderungen für dieses Verfahren verabschiedet worden.mehr
Eine umfangreiche Abschlussdokumentation zur Ist-Aufnahme der bestehenden Meldeverfahren der Projektgruppe OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) wurde termingerecht am 31.8.2012 fertiggestellt und am 25.9.2012 veröffentlicht.mehr
Noch immer klagen Arbeitgeber und Kassen über hohe Fehlerquoten im maschinellen Meldeverfahren bei den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten). Neue Probleme drohen zum 1.7.2012 durch eine Verfahrensänderung.mehr