Neue Datenannahmestelle im Krankenkassensystem
Die BITMARCK Service ist seit Jahren für Betriebskrankenkassen (BKK) für die Annahme und Weiterleitung von Daten zuständig und Ansprechpartner bei technischen Problemen. Dies ändert sich nun zumindest bei 2 Betriebskrankenkassen. Denn die BKK vor Ort und die BKK Mobil Oil haben eine eigene Datenannahmestelle gegründet. Damit erhöht sich die Anzahl der Kontaktstellen, die Arbeitgeber im maschinellen Meldeverfahren mit den Einzugsstellen berücksichtigen müssen.
Neue Datenannahmestelle startet am 1.7.2013
Gestartet wird von beiden BBKen zeitversetzt. Seit dem 1.7.2013 müssen Daten für die BKK Mobil Oil über die neue Mobil ISC gesendet werden. Grundsätzlich sollte diese Änderung bei allen betroffenen Arbeitgebern geräuschlos verlaufen. Dies setzt allerdings voraus, dass im Abrechnungsprogramm die neue Annahmestelle spätestens zum 1.7.2013 hinterlegt wurde - was nicht immer der Fall sein wird.
Übergangsfrist für 6 Monate
Damit Meldungen und Beitragsnachweise nicht abgewiesen werden, erhalten Arbeitgeber eine Übergangsfrist. Bis zum 31.12.2013 können Daten für die BKK Mobil Oil weiterhin an die unzuständige BITMARCK Service gesendet werden. Spätestens ab dem 1.1.2014 ist dann aber Schluss und sämtliche Daten werden dem Arbeitgeber zurückgeschickt. Insbesondere im Beitragsnachweisverfahren kann dies unangenehme Folgen haben, wenn durch die Abweisung der Beitragsnachweis erst verspätet bei der Krankenkasse eingeht. Daher sollte kontrolliert werden, ob die richtige Annahmestelle im System hinterlegt ist.
BKK vor Ort startet zeitversetzt
Zum 1.1.2014 geht dann die BKK vor Ort mit der neuen Datenannahmestelle Mobil ISC an den Start. Da auch hier davon ausgegangen werden muss, dass nicht bei allen Arbeitgebern pünktlich zum Jahreswechsel die Mobil ISC hinterlegt ist, soll es auch hier eine Übergangsfrist geben. Geplant ist, dass bis zum 30.6.2014 Daten für die BKK vor Ort nicht abgewiesen werden, sollten sie an die bisherige Annahmestelle geschickt werden.
Automatisches Routing in der Startphase
In der Übergangsphase soll es nicht zu Verzögerungen kommen. Daher werden Daten, die noch an die alte Annahmestelle geschickt werden, mehrfach täglich an die Mobil ISC geroutet. Insoweit ist insbesondere beim zeitkritischen Beitragsnachweis zunächst nichts zu befürchten, sollte noch die alte Annahmestelle im System hinterlegt sein.
Festlegungen für Rückmeldungen im Dialogverfahren
Zur Frage, von wem der Arbeitgeber in der Übergangsphase die Rückmeldungen in den Dialogverfahren (GKV-Monatsmeldung, Zahlstellenmeldeverfahren, EEL-Verfahren) erhält, ist eine pragmatische Lösung gefunden worden. Es sendet die Datenannahmestelle die Rückantwort, die die ursprüngliche Meldung erhalten hat.
Kontaktdaten der neuen Datenannahmestelle
Für Fragen rund um den Datenaustausch hat die Mobil ISC eine Hotline eingerichtet: 05132/83051-951. Rückfragen können zudem per Email an die Adresse dav-service@mobil-isc.de gesendet werden. Soweit Arbeitgeber den Datenaustausch über das Emailverfahren realisieren, sind diese an die dav@mobil-isc.de zu senden.
Der GKV-Spitzenverband veröffentlich regelmäßig eine Übersicht der Datenannahmestellen in den Meldeverfahren DEÜV und DÜBAK mit Kontaktdaten.
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
5.191
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
2.91944
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.5741
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.977
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.958
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.702
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
1.639
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.5262
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
1.4736
-
Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
1.376
-
Zwischen Taschenrechner und Zukunft – das absurde Leben der Lohnabrechnung
09.04.2026
-
FAQ zur steuerfreien Aktivrente ab 2026
02.04.2026
-
Änderungen bei Betriebsveranstaltungen: Voraussetzungen und Freigrenze
24.03.2026
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
24.03.2026
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
24.03.2026
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
24.03.2026
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
24.03.2026
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
24.03.2026
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
24.03.2026
-
Welche Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf auftreten
23.03.2026