Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel 2023/2024 ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2023, als auch die für 2024.
Hinweis: Aufgrund noch nicht abgeschlossener Gesetzesverfahren können sich einige Werte im Laufe des Jahres (auch rückwirkend) ändern. Diese werden zu gegebener Zeit aktualisiert.
2023 Euro | 2024 Euro | |
Altersentlastungsbetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
| 646 13,6 % | 608 12,8 % |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 | 1.230 |
Ausbildungsfreibetrag | 1.200 | 1.200 |
Betriebliche Altersversorgung Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten
| 7.008
2.628 | 7.248
2.718 |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) | 4.260 | 4.260 |
Grundfreibetrag | 10.908 | 11.604 |
Homeoffice
| 6 1260 | 6 1260 |
Kinderfreibetrag
| 3.012 8.952 | 3.192 9.312 |
Sachbezugswerte Unterkunft (pro Monat) Mahlzeiten (pro Tag)
| 241 2,00 | 265 2,17 |
Solidaritätszuschlag, Nullzone
| 17.543 36.260 | 18.130 35.086 |
Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
Hinweis: Neuer Gesetzestext seit 2023 "Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1)"; bei Ehegatten "Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag". | 12.174 | 12.870 |
Versorgungsfreibetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
| 1.020 13,6 % 306 | 960 12,8 % 288 |
Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier.
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