Änderungen Höchst-, Frei- u. Pauschbeträge zum Jahreswechsel

Für die laufende Lohnabrechnung ist es hilfreich, immer die aktuellen Höchst-, Frei- und Pauschbeträge im Blick zu haben. Nachfolgend sind wichtige Zahlen und Beträge zur Lohn- und Einkommenssteuer aufgeführt, bei denen es Änderungen zum Vorjahr gibt. 

Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2022, als auch die für 2023.

Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier

2022 

Euro

2023

Euro

Altersentlastungsbetrag

  • Höchstbetrag
  • Prozentsatz
684
14,4 %
646
13,6 %

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.200

1.230

Ausbildungsfreibetrag

924

1.200

Betriebliche Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis
an einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder für eine
Direktversicherung
 

  • steuerfrei bis jährlich 8 % der BBG/West
  • Höchstbetrag bei Beendigung des
    Dienstverhältnisses
    (Vervielfältigungsregelung):
    max. 4 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre 
  • Höchstbetrag bei Nachzahlung 
    (Nachholung):
    max. 8 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten 
Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte 
Pensionskasse

  • steuerfrei bis jährlich 3 % der BBG/West




6.768
33.840




67.680



 


 


2.538




7.008
35.040




70.080



 


 


2.628

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)

4.008

4.260

Grundfreibetrag

10.347

10.908

Homeoffice

  • Pauschale pro Tag
  • Höchstbetrag

5

600

6

1260

Kinderfreibetrag

  • je Elternteil

Achtung: Die rückwirkende Erhöhung für 2022 findet keine Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.

  • Gesamter Freibetrag Ehegatten (einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

2.810 (rückwirkend erhöht) 

8.548

3.012


8.952

Sachbezugswerte

Unterkunft (pro Monat) 

Mahlzeiten (pro Tag) 

  • Frühstück 
  • Mittag-/Abendessen

241


1,87
3,57

265


2,00
3,80

Solidaritätszuschlag

  • Freibetrag
  • Ehegatten

16.956

33.912

15.543

35.086

Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM

  • bei Einzelveranlagung
  • bei Zusammenveranlagung

Hinweis: Neuer Gesetzestext ab 2023 "Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1)"; bei Ehegatten "Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag". 

12.550
23.900

12.174
23.118

Versorgungsfreibetrag

  • in % der Versorgungsbezüge
  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
1.080
14,4 %
324
1.020
13,6 %
306



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