
Für die laufende Lohnabrechnung ist es hilfreich, immer die aktuellen Höchst-, Frei- und Pauschbeträge im Blick zu haben. Nachfolgend sind wichtige Zahlen und Beträge zur Lohn- und Einkommenssteuer aufgeführt, bei denen es Änderungen zum Vorjahr gibt.
Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2022, als auch die für 2023.
Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier.
2022 Euro | 2023 Euro | |
Altersentlastungsbetrag
| 684 14,4 % | 646 13,6 % |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.200 | 1.230 |
Ausbildungsfreibetrag | 924 | 1.200 |
Betriebliche Altersversorgung Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten
| 6.768
2.538 | 7.008
2.628 |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) | 4.008 | 4.260 |
Grundfreibetrag | 10.347 | 10.908 |
Homeoffice
| 5 600 | 6 1260 |
Kinderfreibetrag
Achtung: Die rückwirkende Erhöhung für 2022 findet keine Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
| 2.810 (rückwirkend erhöht) 8.548 | 3.012 8.952 |
Sachbezugswerte Unterkunft (pro Monat) Mahlzeiten (pro Tag)
| 241 1,87 | 265 2,00 |
Solidaritätszuschlag
| 16.956 33.912 | 15.543 35.086 |
Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM
Hinweis: Neuer Gesetzestext ab 2023 "Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1)"; bei Ehegatten "Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag". | 12.550 | 12.174 |
Versorgungsfreibetrag
| 1.080 14,4 % 324 | 1.020 13,6 % 306 |