Änderungen Höchst-, Frei-, Pauschbeträge zum Jahreswechsel

Für die laufende Lohnabrechnung ist es hilfreich, immer die aktuellen Höchst-, Frei- und Pauschbeträge im Blick zu haben. Nachfolgend finden Sie wichtige Zahlen und Beträge zur Lohn- und Einkommenssteuer, bei denen es zum Jahr 2024 Änderungen gibt. 

Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel 2023/2024 ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2023, als auch die für 2024.

Hinweis: Aufgrund noch nicht abgeschlossener Gesetzesverfahren können sich einige Werte im Laufe des Jahres (auch rückwirkend) ändern. Diese werden zu gegebener Zeit aktualisiert. 

 

2023 

Euro

2024

Euro

Altersentlastungsbetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)

  • Höchstbetrag
  • Prozentsatz
646
13,6 %
608
12,8 %

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230

1.230

Ausbildungsfreibetrag

1.200

1.200

Betriebliche Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis
an einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder für eine
Direktversicherung
 

  • steuerfrei bis jährlich 8 % der BBG/West
  • Höchstbetrag bei Beendigung des
    Dienstverhältnisses
    (Vervielfältigungsregelung):
    max. 4 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre 
  • Höchstbetrag bei Nachzahlung 
    (Nachholung):
    max. 8 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten 
Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte 
Pensionskasse

  • steuerfrei bis jährlich 3 % der BBG/West




7.008
35.040




70.80



 


 


2.628




7.248
36.240




72.480



 


 


2.718

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)

4.260

4.260

Grundfreibetrag

10.908

11.604

Homeoffice

  • Pauschale pro Tag
  • Höchstbetrag

6

1260

6

1260

Kinderfreibetrag

  • je Elternteil


  • Gesamter Freibetrag Ehegatten (einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

3.012 


8.952

3.192


9.312

Sachbezugswerte

Unterkunft (pro Monat) 

Mahlzeiten (pro Tag) 

  • Frühstück 
  • Mittag-/Abendessen

241


2,00
3,80

265


2,17
4,13

Solidaritätszuschlag, Nullzone

  • Steuerklasse I, II, IV, V und VI
  • Steuerklasse III

17.543

36.260

18.130

35.086

Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)

  • bei Einzelveranlagung
  • bei Zusammenveranlagung

Hinweis: Neuer Gesetzestext seit 2023 "Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1)"; bei Ehegatten "Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag". 

12.174
23.118

12.870
24.510

Versorgungsfreibetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)

  • in % der Versorgungsbezüge
  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
1.020
13,6 %
306
960
12,8 %
288

Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier


Jahreswechsel 2023-2024: In unserem Überblick erfahren Sie, welche HR-relevanten Gesetze und Änderungen in Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung Sie im Blick haben sollten.


Schlagworte zum Thema:  Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Jahreswechsel