Lohn- und Einkommenssteuer

Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel


Änderungen Höchst-, Frei-, Pauschbeträge zum Jahreswechsel

Für die laufende Lohnabrechnung ist es hilfreich, immer die aktuellen Höchst-, Frei- und Pauschbeträge im Blick zu haben. Eine Übersicht zu den wichtigsten Zahlen und Beträgen zur Lohn- und Einkommenssteuer, bei denen es zum Jahreswechsel 2025/2026 Änderungen gibt. 

Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2026, als auch die von 2025.

2026 

Euro

2025

Euro

Aktivrente

  • monatlich steuerfrei

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Beitrag "Steuerfreie Aktivrente im Gesetzgebungsverfahren".


2.000



-


Altersentlastungsbetrag

  • Höchstbetrag
  • Prozentsatz


608
12,8 %


627
13,2 %

Betriebliche Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung
steuerfrei bis jährlich 8 % der BBG/West

  • Höchstbetrag bei Beendigung des
    Dienstverhältnisses
    (Vervielfältigungsregelung):
    max. 4 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre 
  • Höchstbetrag bei Nachzahlung 
    (Nachholung):
    max. 8 % der BBG/West x Dienstjahre,
    max. 10 Jahre

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten 
Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte 
Pensionskasse

  • steuerfrei bis jährlich 3 % der BBG/West


8.112




40.560

 


81.120




4.056


7.728




38.640
 



77.280




3.864

Ehrenamtspauschale

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

960

840

Entfernungspauschale

(ab dem ersten Entfernungskilometer)

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Beitrag "Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung".

0,38


0,30 (ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38)

Grundfreibetrag

12.348 

11.784 

Kinderbetreuungskosten

80 % der Aufwendungen, max. 4.800 

2/3 der Aufwendungen, max. 4.000

Kinderfreibetrag

  • je Elternteil


  • Gesamter Freibetrag Ehegatten (einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf)

3.414


9.756 




3.336 


9.600




Sachbezugswerte

Unterkunft (pro Monat) 

Mahlzeiten (pro Tag) 

  • Frühstück 
  • Mittag-/Abendessen

285



2,37
4,57

282



2,30
4,40

Solidaritätszuschlag, Nullzone

  • Steuerklasse I, II, IV, V und VI
  • Steuerklasse III


20.350

40.700 


19.950

39.900

Übungsleiterpauschale

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

3.300

3.000

Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)

  • bei Einzelveranlagung
  • bei Zusammenveranlagung

13.614 
25.998 

13.362

25.494

Versorgungsfreibetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)

  • in % der Versorgungsbezüge
  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag


960


12,8 %

288


990


13,2 % 

297

Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier


Jahreswechsel 2026: In unserem Überblick erfahren Sie, welche Gesetze und Änderungen in Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung Sie im Blick haben sollten.



Schlagworte zum Thema:  Lohnabrechnung , Lohnsteuer , Jahreswechsel
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