Im Oktober 2020 ist es soweit: Für rund vier Millionen Betriebsrentner haben Zahlstellen die Meldungen zu korrigieren, damit auch bei einem Mehrfachbezug der Freibetrag berücksichtigt werden kann. Bei dieser Mammutaufgabe muss vieles gut laufen.mehr
Bislang haben Zahlstellen die Höhe des Versorgungsbezuges ungeachtet der Beitragsbemessungsgrenze den Krankenkassen zu melden. Da diese Angabe für die Feststellung des Umfangs der Beitragshöhe nicht erforderlich ist, wurde das Verfahren angepasst.mehr
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Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz soll die Beitragsabführungspflicht von Zahlstellen erweitert werden. Künftig sind Beiträge für alle versicherungspflichtigen Versorgungsbezieher abzuführen. Zudem soll die Ausnahmeregel für Kleinstzahlstellen gestrichen werden.mehr
Gibt ein Beamter bei seinem Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung seine Schwerbehinderung nicht an, kann der Bescheid und die daraus resultierende Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht nachträglich geändert werden, so das Verwaltungsgericht Koblenz.mehr
Bereits seit vielen Jahren besteht für Zahlstellen die gesetzliche Verpflichtung, die Gewährung eines Versorgungsbezuges der Krankenkasse zu melden. Dennoch gibt es einige Zahlstellen, die der gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommen. Die Krankenkassen werden nun verstärkt beraten.mehr
Zahlungen eines betrieblichen Ruhegelds nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgen manchmal noch vor Beginn des Anspruchs auf eine Altersrente. Besteht in dieser Zeit Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung? Und welche Beiträge sind zu zahlen?mehr
Der GKV-Spitzenverband hat auf Grundlage einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nochmals klargestellt, dass Witwenabfindungen aufgrund einer Wiederheirat keine Versorgungsbezüge darstellen. Dies hat auch rückwirkende Konsequenzen im Beitrags- und Melderecht.mehr
Bei einer Verwendung im öffentlichen Dienst für einen ausländischen Dienstherrn, dürfen die durch diesen Dienstherrn gezahlten Abfindungen auf das Ruhegehalt angerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin keine Verletzung der amtsangemessenen lebenslangen Vollversorgung.mehr
Zum 1. Juli 2017 tritt die Personengruppe 120 für Meldungen von Altersvollrentnern in Kraft. Diese gilt auch für bestimmte Versorgungsbezieher, soweit diese auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Zudem gibt es eine Klarstellung zur Übergangszeit bis zum 30. Juni 2017.mehr
Wenn der Dienstherr konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche Vorbeschäftigungszeiten eines Beamten hat, muss er vor der Festsetzung des Ruhegehalts bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, ob ein Rentenanspruch besteht. Sonst droht die Verjährung.mehr
Zahlen Arbeitgeber Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wurde der Abfindungsbetrag bisher grundsätzlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angesehen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Auffassung jetzt geändert.mehr
Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz will sich die Bundesregierung weitere Details in den unterschiedlichen Meldeverfahren der Sozialversicherung vornehmen. Die Änderungen sollen zum Jahreswechsel 2017 in Kraft treten. Vielfach wird das Meldeverfahren sogar unkomplizierter.mehr
Das Zahlstellen-Meldeverfahren unterliegt einem ständigen Optimierungsprozess, auch aufgrund von Impulsen aus der Praxis. Bereits zum zweiten Mal hatte der GKV-Spitzenverband nun zu einem gemeinsamen Austausch zwischen Krankenkassen und Zahlstellen geladen.mehr
Die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung ist nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen. Beiträge aus monatlichen Unterhaltszahlungen sollen nicht besser gestellt sein.mehr
Das BMF-Schreiben vom 19.8.2013 wird geändert. Nach Randziffer 171 wird folgende neue Randziffer 171a eingefügt:mehr
Zahlstellen müssen bei der Gewährung eines Versorgungsbezuges das Beitrags- und Meldeverfahren zur Krankenversicherung beachten. In den laufenden Gesetzgebungsverfahren zeichnen sich Änderungen ab, die Auswirkungen auf die Beitragszahlung und die Meldungen der Zahlstellen haben.mehr
Mit der aktuellen Abrechnung für den Januar sind erstmalig die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu berücksichtigen. Ein erhöhter Klärungsbedarf zeichnet sich ab bei gleichzeitigem Bezug von Entgelt und Rente oder Versorgungsbezug. Hier gelten unterschiedliche Beitragssätze.mehr
Arbeitgeber können Arbeitnehmer zeitgleich nur einmal in der Elstam-Datenbank anmelden. Werden Lohndaten zweimal benötigt, kann der zweite Bezug mit Steuerklasse VI abgerechnet werden. Diese Sonderregelung wurde nun bis Ende 2015 verlängert.mehr
Fast unbemerkt ist noch eine Regelung in das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz aufgenommen worden. Änderungen bei den neuen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen sind bei Versorgungsbezügen erst mit zweimonatigem Verzug zu berücksichtigen. Es gibt aber Ausnahmen.mehr
Das BMF hat sich in einem 95-seitigen Schreiben zum Sonderausgabenabzug für Beiträge und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG geäußert.mehr
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge. Weder der Versorgungsfreibetrag noch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag kann lt. BFH-Urteil in Anspruch genommen werden.mehr
An nichtbeamtete Versorgungsempfänger gezahlte Beihilfeleistungen im Krankheitsfall sind steuerpflichtige Bezüge aus früheren Dienstleistungen.mehr
Vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (grundsätzlich 63. Lebensjahr) stellen Leistungen zur Altersvorsorge keinen Versorgungsfreibetrag aufgrund einer Direktzusage dar.mehr
Wichtig für Zahlstellen, die selbst die Beiträge abführen: Die Rentenanpassung zum 1.7.2013 kann sich auf die Beitragsberechnung auswirken. Betroffen sind Versorgungsempfänger deren Versorgungsbezug höher ist als die maximal beitragspflichtige Einnahme (VB-max).mehr
Mit dem Zahlstellenverfahren übermitteln Arbeitgeber und sonstige Zahlstellen bei Versorgungsbezügen (z.B. Betriebsrenten) die Daten an die Krankenkassen. Nun sind Änderungen für dieses Verfahren verabschiedet worden.mehr
Lassen Arbeitnehmer sich den Rückkaufswert einer betrieblichen Direktversicherung vorzeitig auszahlen, bleibt auch bei gekündigtem Beschäftigungsverhältnis die Beitragspflicht zur Krankenversicherung bestehen.mehr
Noch immer klagen Arbeitgeber und Kassen über hohe Fehlerquoten im maschinellen Meldeverfahren bei den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten). Neue Probleme drohen zum 1.7.2012 durch eine Verfahrensänderung.mehr