Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Dabei geht es im Detail auf den Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG), auf die Besteuerung von Versorgungsbezügen (§ 19 Abs. 2 EStG), auf die Besteuerung von Einkünften gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG sowie Besonderheiten beim Versorgungsausgleich ein. U.a. wurde der Begriff "Lebenspartner" eingefügt. Er bezeichnet in diesem BMF-Schreiben Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Vorbehaltlich besonderer Regelungen in den einzelnen Randziffern ist dieses Schreiben ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt anzuwenden.
Das BMF-Schreiben vom 13.9.2010 (IV C 3 - S 2222/09/10041 / IV C 5 - S 2345/08/0001, 2010/0628045, BStBl I S. 681) wird zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 19.8.2013, IV C 3 - S 2221/12/10010:004, IV C 5 - S 2345/08/0001
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