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Gesundheitsreform

Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf keine Kürzung des Krankengeldes mehr und für familienversicherte Ehegatten ist nun ein geringerer Zuschlag des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen. Außerdem gibt es Änderungen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze betreffen.