Krankenkassen-Reform: Bund spart Milliarden

Gesetzlich Krankenversicherte werden durch die Senkung des Beitragssatzes zunächst entlastet, später dürften die Beiträge aufgrund der individuellen Zusatzbeiträge jedoch steigen. Dies ergibt sich aus dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Mit der geplanten Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung dürfte der Bund bis 2018 fast 5 Mrd. EUR einsparen. Beitragszahler sollen zunächst entlastet werden. Später müssen sie wohl mehr zahlen - eine Begrenzung erwarteter Mehrbelastungen ist nicht vorgesehen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Einsparungen für Bund und Krankenversicherung

Die Entlastungen des Bundes kommen zustande, weil bisher vorgesehene pauschale Zusatzbeiträge entfallen sollen. Hierfür ist bislang ein Sozialausgleich aus Steuermitteln vorgesehen. Da dieser wegfällt, spart der Bund ab 2015 jährlich steigende Beträge - bis zu 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2018. Zudem werden Entlastungen für die Krankenversicherung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern erwartet.

Senkung des Beitragssatzes entlastet Beitragszahler zunächst

Im Kern der Reform steht die geplante Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 %. Denn der alleine von den Kassenmitgliedern getragene Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten soll entfallen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen künftig jeweils die Hälfte - 7,3 % - tragen.

Somit entsteht dem Entwurf zufolge eine Lücke von rund 11 Mrd. EUR. Zur Deckung der Lücke sollen die Kassen vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Unterm Strich kommt es laut Entwurf 2015 zunächst zu Entlastungen vieler Beitragszahler.

Höhe der erwarteten Zusatzbeiträge für GKV-Versicherte

Experten erwarten wegen steigender Kassenausgaben aber Zusatzbeiträge von mindestens 1,5 % des Einkommens in wenigen Jahren. Die Kassenmitglieder müssen diese den bisherigen Plänen zufolge alleine tragen. Forderungen aus der SPD, diese Mehrbelastungen zu begrenzen, sind in dem Entwurf nicht aufgenommen.

Kritik an fehlender Begrenzung für Kassenmitglieder

Die soziale Schieflage des Gesundheitssystems werde somit weiter verschärft, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg. „Möglich gemacht hat dies die SPD, die bei den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr an dieser Stelle eingeknickt ist.“ Seine Grünen-Kollegin Maria Klein-Schmeink monierte: „Die Versicherten zahlen die Zeche.“ Ohne Begrenzung nach oben würden die Extrabeiträge auch für niedrige Einkommen schnell eine empfindliche Höhe erreichen.

Der Vorsitzende der Sozialministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Arbeits- und Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD), warnte: „Das Vorhaben, den Anstieg der Sozialabgaben ohne Begrenzung allein den Beschäftigten zuzumuten, ist unsozial, ungerecht und liefe den Berliner Gesprächsergebnissen zuwider.“

Reform gibt Krankenkassen Beitragsautonomie zurück

Die Krankenkassen begrüßten die Reformpläne. „Mit dem vorliegenden Entwurf ist das Ende der Zusatzbeitragserhebungsbürokratie eingeläutet und die Krankenkassen bekommen die Beitragsautonomie zurück“, sagte ihr Verbandssprecher Florian Lanz.

Gründung eines Instituts für Qualitätssicherung

Auch die Gründung des geplanten Instituts für Qualitätssicherung wird mit dem Entwurf auf den Weg gebracht. Die Qualität der medizinischen Versorgung soll gemessen werden. Im Internet soll es Übersichten geben, welche Krankenhäuser in bestimmten Bereichen besser und schlechter abschneiden. Das neue Institut soll die Krankenversicherung jährlich bis zu 14 Mio. EUR kosten. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sagte: „Mit dem Institut sollten vor allem die von den Krankenkassen erstellten unzulänglichen Krankenhausvergleiche ad absurdum geführt werden.“

dpa
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