Teilfinanzierung des Bundeshaushalts aus Beitragsgeldern verfassungswidrig
Die daraus resultierende einseitige Belastung der Beitragszahlenden verstoße laut VdK gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit.
Zinsfreies Darlehen geht nicht weit genug
Der am 30.07.2025 vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsentwurf für 2026 sieht nach Ansicht des Sozialverbandes VdK keine nachhaltige Lösung für die Finanzprobleme der Sozialversicherungen vor. "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung", so VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und weitergehende Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen". Derzeit prüfe der VdK Musterklagen seiner Mitglieder, da sich die Bundesregierung konsequent weigere, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen.
Zugriff auf Beitragsgelder stellt verfassungswidrige Zweckentfremdung dar
Bentele: "Während der Corona-Pandemie wurden über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert. 5,2 Milliarden Euro sind noch offen. Das ist nicht hinnehmbar. Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletzt das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und stellt damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar. Dass der Bund die Rückzahlung konsequent verweigert, erweckt den Eindruck, dass er bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte. Das wäre klar abzulehnen."
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