Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 % auf 18,7 %
Die Rentenkassen sind gut gefüllt: Im Jahr 2014 hat die Deutsche Rentenversicherung so viele Rücklagen wie noch nie bilden können, sodass der Beitragssatz für die Rentenversicherung ab Januar 2015 von 18,9 % auf 18,7 % abgesenkt wird. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt, die von der Bundesregierung am 27.11.2014 im Kabinett beschlossen worden war. Die Regierung rechnet damit, dass Arbeitnehmer durch die 0,2 %-ige Absenkung um insgesamt rd. 1 Mrd. EUR entlastet werden, die Arbeitskosten der Wirtschaft sollen um denselben Betrag sinken. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Rentenversicherungsbeitrag zum 1.1.2015 ebenfalls – und zwar von 25,1 % auf 24,8 %.
Hinweis: Im letzten turnusmäßigen Rentenversicherungsbericht schätzte die Bundesregierung die sog. Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse für das Jahresende 2014 auf 33,5 Mrd. EUR, dies entspricht dem 1,82-fachen einer gesamten monatlichen Rentenzahlung. Sobald die Rücklage 1,5 Monatsausgaben auch im Folgejahr voraussichtlich überschreitet, muss der Beitragssatz abgesenkt werden, sodass die Rücklage am Ende des Folgejahres 1,5 Monatsausgaben nicht überschreitet.
Bundesregierung, Mitteilungen v. 19.11.2014 und 25.11.2014
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