Beitragswettbewerb der Kassen hat Fahrt aufgenommen
Bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen kann in den ersten Wochen des neuen Jahres ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden. Mitglieder sind für diesen Fall nicht 18 Monate an ihre Kasse gebunden. Grundsätzlich gilt: Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse kann bis zum Ablauf des Monats gekündigt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Das Ende der Kündigungsfrist für Zusatzbeiträge ab 1.1.2015 fällt auf einen Samstag. Dadurch verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum nächstfolgenden Werktag. Als Stichtag gilt der 2.2.2015.
Einen Überblick aller aktuellen Zusatzbeitragssätze können Sie hier herunterladen.
Hinweispflicht der Kassen bei Einführung eines Zusatzbeitrags
Spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, müssen die Krankenkassen ihrer Informationspflicht nachkommen. In den gesonderten, personalisierten Schreiben müssen Hinweise zu folgenden Punkten enthalten sein:
- zum Sonderkündigungsrecht
- zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes
Eine weitere Informationspflicht ist gegeben, wenn der erstmals erhobene Zusatzbeitrag oder der erhöhte Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz überschreitet. Kassenmitglieder müssen darauf hingewiesen werden, dass sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln können.
Fehlende Information der Kassen kein Nachteil für Mitglieder
Eine zusätzliche Belastung der Mitglieder entsteht nicht, wenn die Kassen ihrer Informationspflicht nicht rechtzeitig nachkommen. Eine Kündigung gilt auch in diesen Fällen als fristgerecht erklärt. Auch bei einem verspäteten Hinweis gilt keine Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts.
Folgendes Beispiel zeigt die entsprechenden Fristen:
Erstmalige Erhebung des Zusatzbeitrages ab 1.1.2015
Hinweispflicht der Krankenkasse spätestens am 31.12.2014
Verspäteter Hinweis der Krankenkasse am 15.1.2015
Frist Sonderkündigungsrecht am 15.2.2015
Eingang Kündigung am 5.2.2015
Ende Mitgliedschaft am 31.3.2015
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
5.818
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
3.38044
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.2511
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
2.771
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.516
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
2.421
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
2.389
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
2.213
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.095
-
Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
2.070
-
Studenten als Minijobber, Werkstudent oder Arbeitnehmer beschäftigen?
16.03.2026
-
Mehrfachbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber: geht das?
11.03.2026
-
Steuerfreie Überlassung oder Sofortabschreibung von Ausstattung für das Homeoffice
09.03.2026
-
Verkauf von Firmenwagen, E-Bike oder Handy an die Beschäftigten
05.03.2026
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
26.02.202611
-
Die 183-Tage-Regelung
25.02.2026
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
25.02.2026
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
25.02.2026
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
25.02.2026
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
23.02.2026