SPD gegen Senkung des Rentenbeitrags
Trotz Milliardenrücklagen in den Rentenkassen stellt sich die SPD gegen eine Senkung des Beitragssatzes zum Beginn des kommenden Jahres. Parteichef Sigmar Gabriel sagte, die Planungen der Bundesregierung sähen längerfristig höhere Beiträge vor. "Absurd ist nur, dass sie erst fallen, um dann in sehr kurzer Frist steil anzusteigen." Das könne weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber sein. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte sich bereits gegen eine Senkung des Beitragssatzes ausgesprochen.
Gesetz müsste geändert werden
Ähnlich argumentierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Elke Ferner: "Es ist Unsinn, den Beitragssatz in der Rentenversicherung sinken zu lassen. Er sollte bei 19,6 % bleiben. Wir müssen damit rechnen, dass auch Deutschland von der Wirtschaftskrise in Europa erfasst wird. Wenn wir den Beitragssatz jetzt stabil halten, müssen wir ihn in Krisenzeiten nicht gleich wieder anheben." Dafür solle die gesetzliche Schwankungsreserve in der Rentenversicherung angehoben werden.
Reserve der DRV steigt stetig an - Beitragssatzsenkung müsste kommen
Der jüngste Beschäftigungsboom lässt bei der Rentenversicherung die Einnahmen sprudeln. Zum Ende dieses Jahres erwartet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, dass ihre "eiserne Reserve" - bei weiterhin guter Entwicklung - um weitere 4,4 Mrd. EUR auf dann 28,8 Mrd. EUR wächst. Dies entspräche rund 1,66 Monatsausgaben.
Nach geltendem Recht muss der Rentenbeitrag gesenkt werden, wenn die Rücklagen der Rentenkassen 1,5 Monatsausgaben übersteigen. Eine Reduzierung des Beitragssatzes von 19,6 auf 19,0 % wird daher wahrscheinlicher.
Gesenkter Beitragssatz kann Wirtschaftswachstum fördern
Die FDP plädierte im Gegensatz zur SPD für eine Senkung. "Die Beitragssenkung ist zwingendes geltendes Recht", sagte der rentenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb. Die Entlastung der Beitragszahler um rund 6 Mrd. EUR könne einen Wachstumsimpuls für die Wirtschaft bringen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten profitieren
Eine Beitragssatzsenkung um 0,6 Prozentpunkte käme Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teile zugute. Ein Beschäftigter mit einem Bruttoverdienst von 2.600 EUR müsste dann monatlich 7,80 EUR weniger für die Rente bezahlen.
-
Die Sachbezugswerte 2025
5.954
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.5432
-
Altersvollrentner im Minijob
2.7993
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.203
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.181
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.0611
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
806
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
794
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
761
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
7551
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
03.09.2024