Abschlagsfreie Rente


ältere Dame arbeitet an Schreibtisch im Büro
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Landessozialgericht

Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte

Eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erfordert eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Ob dabei auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen sind, hatte das Bayerische Landessozialgericht zu entscheiden.